Rechtsprechung zu Art. 16 SVG
Zurück zum Kommentar: Art. 16 SVG — Entzug von Ausweisen und Bewilligungen
Abgrenzung leichte vs. mittelschwere Widerhandlung (Abs. 2; Art. 16a/16b SVG)
BGE 135 II 138 (08.01.2009, 5er-Besetzung)
- Thema: Art. 16a Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 16b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a SVG — Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz; Abgrenzung leichte von mittelschwerer Widerhandlung; Verwarnung vs. Führerausweisentzug
- Kernaussage: Die Annahme einer leichten Widerhandlung, bei der eine Verwarnung möglich ist, setzt voraus, dass der Lenker eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen hat und ihn ein leichtes Verschulden trifft. Beide Elemente müssen kumulativ gegeben sein. Im Fall eines Lastwagenfahrers, der mangels genügender Aufmerksamkeit in einen vor ihm fahrenden Personenwagen prallt, wird eine leichte Widerhandlung verneint, da keine geringe Gefahr vorlag.
- Erwägung: Regeste
- Einschlägig für: Abs. 2 (Widerhandlungen); Art. 16a, 16b SVG
- Quelle: BGE 135 II 138
Internationaler Warnungsentzug (Abs. 2/3)
BGE 123 II 97 (09.01.1997, 5er-Besetzung)
- Thema: Art. 16 Abs. 3 lit. b SVG und 22 Abs. 1 SVG; Art. 30 Abs. 4 VZV — Warnungsentzug nach Aberkennung des schweizerischen Führerausweises durch ausländische Behörden
- Kernaussage: Für den Warnungsentzug des Führerausweises dürfen auch im Ausland begangene Verkehrsregelverletzungen berücksichtigt werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2c). Die Verwaltungsbehörde ist an ein österreichisches Straferkenntnis gebunden, wenn der Beschuldigte wusste oder voraussehen musste, dass aufgrund des im Ausland begangenen Delikts ein Entzug des schweizerischen Ausweises droht; der Atemlufttest ist zulässiges Beweismittel.
- Erwägung: E. 2c
- Einschlägig für: Abs. 2, Abs. 3 lit. b (Warnungsentzug)
- Quelle: BGE 123 II 97
Sicherungsentzug bei Trunksucht (Abs. 1)
BGE 129 II 82 (09.10.2002, 5er-Besetzung)
- Thema: Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1bis SVG; Art. 30 Abs. 1 VZV — Sicherungsentzug des Führerausweises; Anforderungen an die Abklärung der Trunksucht
- Kernaussage: Klärung des Begriffs der Trunksucht im verkehrsmedizinischen Sinne (E. 4). Ein Gutachten, das die Fahreignung wegen Trunksucht allein gestützt auf einen pathologischen CDT-Wert, den Rückfall des Täters und sein Bestreiten eines Alkoholmissbrauchs verneint, bildet keine hinreichende Grundlage für die Anordnung eines Sicherungsentzugs (E. 6).
- Erwägung: E. 4, 6
- Einschlägig für: Abs. 1 (Sicherungsentzug); Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG
- Quelle: BGE 129 II 82
Sicherungsentzug bei Drogenkonsum (Abs. 1)
BGE 127 II 122 (05.12.2000, 5er-Besetzung)
- Thema: Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1bis SVG; Art. 30 Abs. 1 VZV — Sicherungsentzug des Führerausweises; Drogensucht; Abklärung der Fahreignung
- Kernaussage: Der regelmässige Konsum von Drogen, der seiner Häufigkeit und Menge nach geeignet ist, die Fahreignung zu beeinträchtigen, ist der Drogenabhängigkeit gleichzustellen (E. 3c). Ein die momentane Fahrfähigkeit beeinträchtigender Cannabiskonsum kann unter Umständen Anlass bieten, die generelle Fahreignung des Betroffenen durch ein Fachgutachten abklären zu lassen (E. 4b).
- Erwägung: E. 3c, 4b
- Einschlägig für: Abs. 1 (Sicherungsentzug); Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG
- Quelle: BGE 127 II 122
Sicherungsentzug und verkehrspsychologisches Gutachten (Abs. 1; Art. 16d SVG)
BGE 133 II 384 (06.09.2007, 5er-Besetzung)
- Thema: Art. 16d Abs. 1 lit. a SVG — Sicherungsentzug des Führerausweises; Abklärung der kognitiven/psychophysischen Fahreignung
- Kernaussage: Abklärung der kognitiven bzw. psychophysischen Fahreignung hinsichtlich der Ausweiskategorien B und D1 nach Erteilung der entsprechenden Bewilligungen. Ein verkehrspsychologisches Gutachten, das die Fahreignung für die Kategorie B knapp bejaht und für die Kategorie D1 verneint, kann gesetzliche Grundlage für den Sicherungsentzug der Kategorie D1 sein (E. 3); im konkreten Fall werden weitere Abklärungen zur Kategorie B nötig (E. 5).
- Erwägung: E. 3, 4, 5
- Einschlägig für: Abs. 1 (Sicherungsentzug); Art. 16d Abs. 1 lit. a SVG
- Quelle: BGE 133 II 384
Kaskadensystem der Mindestentzugsdauern; Fahren trotz Entzug (Abs. 3; Art. 16c SVG)
BGE 141 II 220 (17.04.2015, 5er-Besetzung)
- Thema: a) Art. 16c Abs. 2 SVG — Kaskadensystem der Mindestentzugsdauern bei schweren Widerhandlungen. b) Art. 16c Abs. 1 lit. f i.V.m. Abs. 2 lit. c SVG — Fahren trotz vorsorglichem Sicherungsentzug
- Kernaussage (Regeste a): Die Mindestentzugsdauern nach einer schweren Widerhandlung verfolgen nicht nur einen warnenden, sondern auch einen sichernden Zweck (E. 3.2) und gelangen unabhängig von der Art des vorangegangenen Führerausweisentzugs zur Anwendung (E. 3.3). — Regeste b: Der Tatbestand des Fahrens trotz Führerausweisentzugs setzt einen vorgängigen, von der Verfahrensart unabhängigen Entzug voraus (E. 3.4); massgebend ist die Verbindlichkeit des vorsorglichen Führerausweisentzugs im Tatzeitpunkt (E. 3.5).
- Erwägung: E. 3.2, 3.3 (Regeste a); E. 3.4, 3.5 (Regeste b)
- Einschlägig für: Abs. 3 (Mindestentzugsdauer); Art. 16c Abs. 1 lit. f, Abs. 2 SVG
- Quelle: BGE 141 II 220
Mindestentzugsdauer und Verfahrensdauer (Abs. 3)
BGE 135 II 334 (01.09.2009, 5er-Besetzung)
- Thema: Art. 16 Abs. 3 SVG, Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK — keine Unterschreitung der Mindestentzugsdauer wegen Verletzung des Anspruchs auf Beurteilung innert angemessener Frist
- Kernaussage: Die Mindestdauer des Führerausweisentzugs darf auch bei Verletzung des Anspruchs auf Beurteilung innert angemessener Frist nicht unterschritten werden (E. 2.2). Offen gelassen, ob im Falle einer schweren Verletzung dieses Anspruchs, der nicht in anderer Weise Rechnung getragen werden kann, ausnahmsweise gänzlich auf eine Massnahme verzichtet werden darf (E. 2.3).
- Erwägung: E. 2.2, 2.3
- Einschlägig für: Abs. 3 (Mindestentzugsdauer); Art. 29 Abs. 1 BV
- Quelle: BGE 135 II 334
Weitere Entscheide
- BGE 125 II 492 — Vorsorglicher Entzug bei rücksichtslosem Fahren; Sicherungsentzug (Art. 14 Abs. 2 lit. d, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1bis SVG).
- BGE 133 II 331 — Entzug des schweizerischen Führerausweises wegen Verkehrsregelverletzungen im Ausland; gesetzliche Grundlage (Art. 164, 182 BV; Art. 16 ff., 57, 106 SVG).
- BGE 123 II 37 — Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 25 km/h als schwere Verkehrsgefährdung (Art. 32 Abs. 1, 16 Abs. 3 lit. a, 90 Ziff. 2 SVG).