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Rechtsprechung zu Art. 1 StÜ

Rechtsprechungssammlung zu Art. 1 StÜ

Präzisierungen 2026

BGer 2C_645/2025 vom 12. Juni 2026 — zur Publikation vorgesehen

Thema: Identitätstäuschung und Anerkennung der Staatenlosigkeit

Die Anerkennung der Staatenlosigkeit ist auch zu verweigern, wenn jemand eine Behörde durch falsche Angaben an der Feststellung seiner Identität und damit seiner Staatsangehörigkeit hindert (E. 5.2) — Erweiterung der Missbrauchspraxis von BGE 147 II 421. Die Identitätsverschleierung kann mittels Indizienbeweis festgestellt werden; die Willkürrüge muss sich mit dem Gesamtbild der Indizien auseinandersetzen (E. 4.2, 4.4). Bei festgestellter Täuschung kann die Anwendbarkeit der UNRWA-Ausschlussklausel offenbleiben (E. 5.2). Fall eines seit 2000 in der Schweiz lebenden Palästinensers aus dem Libanon, der weder von den libanesischen Behörden noch von der UNRWA unter den angegebenen Personalien identifiziert werden konnte. (BGer 2C_645/2025 vom 12. Juni 2026)

Schlagworte: Identitätstäuschung, Kooperationsobliegenheit, Indizienbeweis, UNRWA, Missbrauchsvorbehalt


Leitentscheide

BGE 147 II 421 — De iure-Staatenlosigkeit und Missbrauchsvorbehalt

Thema: Begriff des Staatenlosen; Zumutbarkeit

Staatenlos im Sinne des Übereinkommens ist nur, wer formell keine Staatsangehörigkeit besitzt (de iure); de facto-Staatenlose fallen nicht darunter (E. 5.1). Keine Anerkennung bei Personen, die sich bewusst ihrer Staatsangehörigkeit entledigen oder nicht alles Zumutbare zu deren Erhalt oder Wiedererlangung unternehmen (E. 5.2). (BGE 147 II 421, E. 5.2)


Weitere Entscheide

BGer 2C_111/2023 vom 8. Mai 2024 — Bestätigung der Praxis

Bestätigung: Keine Anerkennung bei absichtlichem Verlust der Staatsangehörigkeit oder unterlassenen zumutbaren Bemühungen; Zweck des Übereinkommens ist die Reduktion der Staatenlosigkeit. (BGer 2C_111/2023 vom 8. Mai 2024, E. 5.2)

BGer 2C_587/2021 vom 16. Februar 2022 — UNRWA-Klausel

Die UNRWA ist ein Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge in ihren Operationsgebieten; ihr Schutz löst die Ausschlussklausel von Art. 1 Abs. 2 Ziff. i StÜ aus. Zu den Rechtsvorteilen der Anerkennung (Aufenthaltsbewilligung, Reisedokumente) und zur Beschwerdelegitimation. (BGer 2C_587/2021 vom 16. Februar 2022, E. 3)

BGer 2C 330/2020 vom 6. August 2021 — UNRWA-Operationsgebiete

Zur Entstehung und zum Mandat der UNRWA (Resolution Nr. 302 [IV] vom 8. Dezember 1949) und zur direkten Unterstützung palästinensischer Flüchtlinge in den Operationsgebieten. (BGer 2C 330/2020 vom 6. August 2021, E. 3)

BGer 2C 357/2020 vom 20. August 2020 — Feststellungsinteresse

Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse besteht, wenn die Anerkennung als staatenlos der beschwerdeführenden Person potenzielle Rechtsvorteile einräumt, die ihr sonst nicht zustünden. (BGer 2C 357/2020 vom 20. August 2020, E. 3.4.2)


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