Rechtsprechung zu Art. 454 StPO
Rechtsprechung zu Art. 454 StPO
Die Rechtsprechung zu Art. 454 StPO ist eng mit derjenigen zu Art. 453 StPO verflochten, da beide Normen das intertemporale Übergangsrecht bei Inkrafttreten der StPO am 1. Januar 2011 regeln. Die folgende Übersicht gruppiert die wichtigsten BGer-Entscheide nach Themengebieten.
1. Grundentscheid zum intertemporalen Übergangsrecht
Der mit Abstand am häufigsten zitierte Entscheid zum Übergangsrecht der StPO ist BGE 137 IV 219 (2'070 Zitate). Das Bundesgericht legte darin die systematischen Grundsätze dar: massgebend für die Anwendbarkeit des alten oder neuen Prozessrechts ist das erstinstanzliche Entscheiddatum. Ist der erstinstanzliche Entscheid vor dem 1. Januar 2011 ergangen, gilt Art. 453 Abs. 1 StPO (bisheriges Recht); ist er danach ergangen, gilt Art. 454 Abs. 1 StPO (neues Recht). Bei Rückweisung ist nach Art. 453 Abs. 2 StPO neues Recht anwendbar. Der Entscheid klärt auch die Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Bundesgerichts nach der Verordnung vom 9. Dezember 2010 (E. 1.1–1.2).
2. Bisheriges Recht bei Fiskalstrafverfahren
BGE 137 IV 145 (248 Zitate) befasst sich mit der Anwendbarkeit des VStrR nach Inkrafttreten der StPO und dem Übergangsrecht (E. 1.1). Der Entscheid behandelt die Zulässigkeit von Einziehungsbeschlagnahmen im Rahmen von besonderen Fiskaluntersuchungen wegen des Verdachts von schweren Steuerwiderhandlungen. Die Beschwerdelegitimation der Eidg. Steuerverwaltung und das massgebliche Fiskalstrafrecht werden geklärt (E. 1.2, E. 5).
BGE 138 IV 47 (725 Zitate) behandelt die Verwertbarkeit von Beweisen aus einem Steuerveranlagungs- oder Steuerhinterziehungsverfahren im Strafverfahren wegen Steuerbetrugs (Art. 186 Abs. 1 DBG; Art. 59 Abs. 1 StHG). Die Verwertbarkeit von Aussagen eines Steuervertreters wird geklärt (E. 2.1 und 2.4). Aussagen des Steuerpflichtigen und im Nachsteuerverfahren eingereichte Belege sind unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes «nemo tenetur se ipsum accusare» nicht generell unverwertbar.
3. Kosten, Entschädigung und Kostentragungspflicht
BGE 138 IV 248 (1'374 Zitate) ist der leading case zur Kostentragungspflicht der Privatklägerschaft bei Antragsdelikten (Art. 118 ff. und Art. 427 Abs. 2 StPO). Dem Strafantrag stellenden Privatkläger, der sich abgesehen von der Strafklage am Strafverfahren nicht aktiv beteiligt, können bei Freispruch der beschuldigten Person nur in besonderen Fällen Verfahrenskosten auferlegt werden (E. 4.4). Der Entscheid klärt auch die Kostentragung und den Anspruch auf Entschädigung im Rechtsmittelverfahren nach Art. 428 Abs. 1 und Art. 432 Abs. 2 StPO (Regeste b) — als private Partei kann im Beschwerdeverfahren nur in besonderen Fällen eine Kostenauflage erfolgen.
BGer 6B_808/2011 vom 24. Mai 2012 (240 Zitate) befasst sich mit Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (Ausgrenzung) sowie Kosten und Entschädigung.
4. Einstellungs- und Nichteintretensentscheide
BGer 1B_1/2011 vom 20. April 2011 (42 Zitate) behandelt die Einstellung des Strafverfahrens nach neuem Recht.
BGer 1B_123/2011 vom 11. Juli 2011 (30 Zitate) befasst sich mit einem Einstellungsentscheid nach der StPO.
BGer 1B_46/2011 vom 1. Juni 2011 (33 Zitate) behandelt die Nichteintretensfrage auf eine Strafanzeige nach neuem Recht.
5. Strafzumessung und Verschlechterungsgebot
BGer 6B_156/2011 vom 17. Oktober 2011 (42 Zitate) befasst sich mit der Strafzumessung bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, dem Verschlechterungsgebot und der Einziehung nach neuem Recht.
BGer 6B_453/2011 vom 20. Dezember 2011 (236 Zitate) behandelt mehrfachen Steuerbetrug und mehrfache Urkundenfälschung.
6. Üble Nachrede und Verjährung
BGer 6B_358/2011 vom 22. August 2011 (37 Zitate) befasst sich mit übler Nachrede nach neuem Recht.
BGer 6B_277/2012 vom 14. August 2012 (52 Zitate) behandelt üble Nachrede und die Verjährung nach der StPO.
7. Verfahrensrechtliche Einzelfragen
BGer 1B_224/2010 vom 11. Januar 2011 (59 Zitate) behandelt Ausstand und Rechtsweggarantie und bestätigt das erstinstanzliche Entscheiddatum als massgebendes Kriterium.
BGer 1B_411/2010 vom 7. Februar 2011 (23 Zitate) befasst sich mit der Entschädigung als amtlicher Verteidiger im Haftverfahren.
BGer 1B_412/2010 vom 4. April 2011 (16 Zitate) behandelt die Entsiegelung nach neuem Recht.
BGer 1B_200/2011 vom 15. Juni 2011 (28 Zitate) befasst sich mit der unentgeltlichen Rechtspflege im Strafverfahren nach der StPO.
8. Haftrecht und Reform 2024
BGer 7B_49/2024 vom 2. Februar 2024 (21 Zitate) behandelt Haftentlassung und Haftverlängerung. Der Entscheid bestätigt, dass das im Zeitpunkt der Ausfällung des angefochtenen Entscheids geltende Recht massgebend ist — auch nach der per 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Haftreform.
BGer 7B_155/2024 vom 5. März 2024 (70 Zitate) befasst sich mit einem Haftentlassungsgesuch bei qualifizierter Wiederholungsgefahr.
9. Übrige Entscheide
BGer 6B_770/2011 vom 12. Juli 2012 (11 Zitate) behandelt versuchte vorsätzliche Tötung und den Verteidigerwechsel.
BGer 6B_94/2013 vom 3. Oktober 2013 (149 Zitate) befasst sich mit einer Ehrverletzung.