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Rechtsprechung zu Art. 433 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 139 IV 102 E. 4.1

  • Thema: Begriff der notwendigen Aufwendungen und Anwaltskosten
  • Kernaussage: Die Aufwendungen im Sinne von Art. 433 Abs. 1 StPO betreffen in erster Linie die Anwaltskosten, soweit diese durch die Beteiligung am Strafverfahren selbst verursacht wurden und für die Wahrung der Interessen der Privatklägerschaft notwendig waren.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Notwendige Aufwendungen

BGE 139 IV 102 E. 4.3

  • Thema: Obsiegen der Privatklägerschaft im Strafbefehlsverfahren
  • Kernaussage: Kommt es zu einer Verurteilung der beschuldigten Person durch Strafbefehl, obsiegt die Privatklägerschaft als Strafklägerin und ist gestützt auf Art. 353 Abs. 1 lit. g und Art. 416 i.V.m. Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO für die ihr im Zusammenhang mit der Strafklage erwachsenen Kosten der privaten Verteidigung zu entschädigen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a; Strafbefehlsverfahren

BGE 139 IV 102 E. 4.4

  • Thema: Ausschluss reiner Zivilpunktkosten bei Verweisung
  • Kernaussage: Ausschliesslich mit der Zivilklage zusammenhängende Anwaltskosten oder anderweitige Auslagen, die einzig den Zivilpunkt betreffen, sind im Falle der Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg nicht im Strafverfahren zu entschädigen.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Abgrenzung Straf- und Zivilpunkt

BGE 143 IV 495 E. 2

  • Thema: Rechtsnatur der Parteientschädigung und Zinsverbot
  • Kernaussage: Die auf Art. 433 StPO gestützte Entschädigung bezweckt nicht den Ersatz des von der Privatklägerschaft erlittenen Schadens, sondern die Rückerstattung ihrer Verfahrensaufwendungen; auf die Entschädigungsforderung fallen keine Zinsen an.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Rechtsnatur und Schadenszinsverbot

BGE 147 IV 47 E. 4.1

  • Thema: Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bei Kostenauflage nach Art. 426 Abs. 2 StPO
  • Kernaussage: Die Privatklägerschaft hat bezüglich der Frage der Kostenauflage an die beschuldigte Person nach Art. 426 Abs. 2 StPO ein rechtlich geschütztes Interesse, da der Kostenentscheid die Entschädigungsfrage präjudiziert.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. b; Rechtsmittellegitimation

II. Weitere Entscheide (BGer und Kantone)

BGer 6B_1046/2013 E. 2.3 (14. Mai 2014)

  • Thema: Begriff des Obsiegens im Straf- und Zivilpunkt
  • Kernaussage: Die Privatklägerschaft obsiegt nach Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO, wenn im Falle der Strafklage die beschuldigte Person schuldig gesprochen und/oder wenn im Falle der Zivilklage die Zivilforderung geschützt wird.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a; Begriff des Obsiegens

BGer 6B_1046/2013 E. 2.4 (14. Mai 2014)

  • Thema: Parteientschädigung bei Gutheissung der Zivilklage dem Grundsatz nach
  • Kernaussage: Wird die Zivilklage dem Grundsatz nach gutgeheissen und zur vollständigen Beurteilung auf den Zivilweg verwiesen, hat die Privatklägerschaft zusätzlich im Zivilpunkt obsiegt und Anspruch auf Parteientschädigung.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Zivilpunkt und Adhäsionsverfahren

BGer 6B_75/2014 E. 2.5.4 (30. September 2014)

  • Thema: Geltendmachung von Zivilpunktaufwendungen im Zivilprozess
  • Kernaussage: Ausschliesslich mit der Zivilklage zusammenhängende Anwaltskosten oder anderweitige Auslagen, die einzig den Zivilpunkt betreffen, sind im Falle der Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg nicht im Strafverfahren zu entschädigen; die Privatklägerschaft muss ihre diesbezüglichen Aufwendungen mit der Zivilforderung geltend machen.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Verweisung auf den Zivilweg

BGer 6B_370/2016 E. 1.2 (16. März 2017)

  • Thema: Abgrenzung zwischen erstinstanzlicher Kostentragung und Rechtsmittelverfahren
  • Kernaussage: Die Kostenauflage im Rechtsmittelverfahren richtet sich nach Art. 428 StPO und nicht nach den erstinstanzlichen Bestimmungen.
  • Einschlägig für: Abgrenzung zum Rechtsmittelverfahren

BGer 6B_154/2013 E. 4 (19. März 2013)

  • Thema: Parteistellung als Privatkläger als Voraussetzung der Kosten- und Entschädigungsfolgen
  • Kernaussage: Die Kosten- und Entschädigungsfolgen der Privatklägerschaft setzen die formelle Parteistellung als Privatkläger im Strafverfahren voraus.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Parteistellung

Obergericht AG SST.2024.56 vom 22. Oktober 2024

  • Gericht / Kanton: Obergericht Aargau
  • Thema: Bemessung der Parteientschädigung und Abgrenzung von Zivil- und Strafpunkt
  • Kernaussage: Veranschaulicht die kantonale Bemessungspraxis für die Entschädigung der Privatklägerschaft bei komplexen Deliktskonstellationen unter Ausscheidung des Zivilpunktaufwands.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Kantonale Bemessungspraxis

Letzte Aktualisierung: 22. August 2026