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Rechtsprechung zu Art. 427 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 138 IV 248 E. 4.4.1

  • Thema: Kostentragungspflicht der Privatklägerschaft bei Antragsdelikten
  • Kernaussage: Dem Privatkläger, dessen Beteiligung sich auf die Beantragung der Bestrafung gemäss Art. 30 Abs. 1 StGB beschränkt und der auf die ihm zustehenden Verfahrensrechte verzichtet, können bei Freispruch der beschuldigten Person Kosten nur in besonderen Fällen auferlegt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 2; Antragsdelikte und Schutz vor Kostenüberwälzung

BGE 147 IV 47 E. 4.1

  • Thema: Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bei Kostenentscheiden
  • Kernaussage: Die Privatklägerschaft hat bezüglich der Frage der Kostenauflage an die beschuldigte Person nach Art. 426 Abs. 2 StPO ein rechtlich geschütztes Interesse, da der Kostenentscheid die Entschädigungsfrage präjudiziert.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. b; Rechtsmittellegitimation

BGE 139 IV 102 E. 4.5

  • Thema: Verursachung von Verfahrenskosten durch Anträge zum Zivilpunkt
  • Kernaussage: Art. 427 Abs. 1 StPO erfasst die mit den Anträgen zum Zivilpunkt verursachten Verfahrenskosten.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Kausalitätsprinzip für Zivilpunktkosten

BGE 137 IV 352 E. 2.4.2

  • Thema: Verhältnis zwischen Kostenauflage und Entschädigungsanspruch
  • Kernaussage: Der Kostenentscheid präjudiziert die Entschädigungsfrage dahin, dass bei Auferlegung der Verfahrenskosten keine Parteientschädigung oder Genugtuung auszurichten ist.
  • Einschlägig für: Kostenfolgen und Entschädigung

BGE 144 IV 207 E. 1.8.2

  • Thema: Präjudizierende Verknüpfung von Kosten und Entschädigung
  • Kernaussage: Der Kostenentscheid ist mit der Entschädigungsfrage präjudizierend verknüpft; bei Auferlegung der Kosten ist in der Regel keine Entschädigung zuzusprechen.
  • Einschlägig für: Kosten und Entschädigungsansprüche

II. Weitere Entscheide (BGer und Kantone)

BGer 6B_370/2016 E. 1.2 (16. März 2017)

  • Thema: Abgrenzung zwischen Art. 427 und Art. 428 StPO
  • Kernaussage: Die Kostenauflage im Rechtsmittelverfahren richtet sich nicht nach Art. 427 StPO, sondern ausschliesslich nach Art. 428 StPO.
  • Einschlägig für: Systematische Abgrenzung zum Rechtsmittelverfahren

BGer 6B_154/2013 E. 4 (19. März 2013)

  • Thema: Parteistellung als Privatkläger als Voraussetzung der Kostenpflicht
  • Kernaussage: Die Kosten- und Entschädigungsfolgen der Privatklägerschaft nach Art. 427 StPO setzen die formelle Parteistellung als Privatkläger im Strafverfahren voraus.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Parteistellung

BGer 6B_601/2019 E. 2.1 (31. Oktober 2019)

  • Thema: Interaktion zwischen Art. 426 Abs. 2, Art. 427 Abs. 2 und Art. 428 StPO
  • Kernaussage: Veranschaulicht die systematische Abstimmung zwischen den erstinstanzlichen Kostentragungsregeln und dem Rechtsmittelverfahren.
  • Einschlägig für: Abs. 2; Verhältnis zu Art. 426 und 428 StPO

BGer 6B_981/2017 E. 2.2 (7. Februar 2018)

  • Thema: Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen Strafbefehl
  • Kernaussage: Die Privatklägerschaft ist als weitere Betroffene gemäss Art. 354 Abs. 1 lit. b StPO zur Einsprache gegen einen Strafbefehl legitimiert.
  • Einschlägig für: Strafbefehlsverfahren

Kantonsgericht SG AK.2023.377-AK vom 14. September 2023

  • Gericht / Kanton: Kantonsgericht St. Gallen
  • Thema: Kostenvorschuss für Gutachten im Zivilpunkt
  • Kernaussage: Eine Kostenvorschusspflicht für Gutachten kommt grundsätzlich nur dann infrage, wenn die Erstellung der Expertise überwiegend zum Zwecke der Feststellung zivilrechtlicher Ansprüche erfolgt und nicht auch zur Beurteilung des strafrechtlich relevanten Verhaltens und der Schuld des Beschuldigten.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Kostenvorschuss für Zivilbeweise

Kantonsgericht GR PKG 2013 16 vom 8. März 2011

  • Gericht / Kanton: Kantonsgericht Graubünden
  • Thema: Kausalitätsprinzip bei Zivilpunktanträgen
  • Kernaussage: Verfahrenskosten dürfen der Privatklägerschaft nur soweit auferlegt werden, als sie durch die Geltendmachung der Zivilklage adäquat kausal verursacht wurden.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Kausalität

Kantonsgericht VS P1 14 46 vom 2. März 2015

  • Gericht / Kanton: Kantonsgericht Wallis
  • Thema: Kostenverlegung bei kumulierter Straf- und Zivilklägerschaft
  • Kernaussage: Nimmt der Geschädigte als Straf- und Zivilkläger am Verfahren teil, dürfen ihm Kosten als Zivilkläger gestützt auf Art. 427 Abs. 1 StPO und als Strafkläger gestützt auf Art. 427 Abs. 2 StPO auferlegt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und Abs. 2; Kumulation

Letzte Aktualisierung: 22. August 2026