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Rechtsprechung zu Art. 412 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 143 IV 122 E. 3.2.1

  • Thema: Revision im abgekürzten Verfahren
  • Kernaussage: Die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel ist ausgeschlossen.
  • Einschlägig für: Abs. 2 StPO

BGE 144 IV 121

  • Thema: Widersprüchliche Strafentscheide
  • Kernaussage: Das Revisionsgericht tritt auf offensichtlich unzulässige Revisionsgesuche nicht ein.
  • Einschlägig für: Abs. 2 StPO

BGE 141 IV 349

  • Thema: Revisionsvoraussetzungen
  • Kernaussage: Grundsätze zur Prüfung der Eintretensvoraussetzungen im Revisionsverfahren.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und Abs. 2 StPO

BGE 137 IV 59

  • Thema: Vorprüfung nach StPO
  • Kernaussage: Verfahrensablauf bei der Revision nach der Schweizerischen Strafprozessordnung.
  • Einschlägig für: Art. 412 StPO

BGE 130 IV 72

  • Thema: Neue Beweismittel
  • Kernaussage: Anforderungen an revisionsrechtlich erhebliche Noven.
  • Einschlägig für: Abs. 2 StPO

II. Weitere Entscheide (BGer und Kantone)

BGer 6B_14/2020 E. 3.3.2 (20. April 2020)

  • Thema: Zweistufigkeit des Revisionsverfahrens
  • Kernaussage: Das Revisionsverfahren gliedert sich in eine Vorprüfung und eine nachfolgende materielle Prüfung der geltend gemachten Revisionsgründe.
  • Einschlägig für: Abs. 1–3 StPO

BGer 6B_593/2023 (26. Februar 2024)

  • Thema: Wiederholungsgesuche
  • Kernaussage: Wurde ein Gesuch mit den gleichen Vorbringen schon früher gestellt und abgelehnt, tritt das Gericht nicht darauf ein.
  • Einschlägig für: Abs. 2 StPO

BGer 6B_616/2016 (27. Februar 2017)

  • Thema: Offensichtliche Unbegründetheit
  • Kernaussage: Ein Revisionsgesuch ist summarisch auf seine Aussichtslosigkeit hin zu überprüfen.
  • Einschlägig für: Abs. 2 StPO

BGer 6B_22/2018 (15. März 2018)

  • Thema: Nichteintreten und Gehörsanspruch
  • Kernaussage: Einhaltung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Vorprüfung.
  • Einschlägig für: Abs. 2 und Abs. 3 StPO

BGer 6B_864/2014 (16. Januar 2015)

  • Thema: Revision von Strafbefehlen
  • Kernaussage: Die Revision von rechtskräftigen Strafbefehlen richtet sich ebenfalls nach Art. 410 ff. StPO.
  • Einschlägig für: Abs. 1 StPO

Letzte Aktualisierung: 22. August 2026