Rechtsprechung zu Art. 412 StPO
Leitentscheide (BGE)
BGE 143 IV 122, E. 3
- Thema: Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils
- Kernaussage: Die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils ist gestützt auf neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO nicht zulässig. Bei strafbarer Einwirkung auf das abgekürzte Verfahren (Art. 410 Abs. 1 lit. c StPO) und bei schwerwiegenden Willensmängeln liegt ein Revisionsgrund vor. Das Bundesgericht klärt, dass das Revisionsgericht im Rahmen von Art. 412 Abs. 4 StPO die notwendigen Abklärungen vorzunehmen hat, um über das Gesuch materiell entscheiden zu können.
- Einschlägig für: Abs. 4 (Beweiserhebungen); Art. 410 Abs. 1 lit. a und c StPO
- Zitate: 857
BGE 144 IV 121, E. 1.1–1.6
- Thema: Abgekürztes Verfahren und Revisionsgrund einander widersprechender Strafentscheide
- Kernaussage: Die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils ist bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO nicht zulässig. Das Bundesgericht begrundet dies mit der Struktur des abgekürzten Verfahrens als Vergleich der Parteien, der die Revisionsgründe nach lit. b ausschliesst.
- Einschlägig für: Abs. 2 (offensichtliche Unzulässigkeit); Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO
- Zitate: 174
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B 616/2016 vom 27. Februar 2017
- Thema: Revision (gewerbsmässiger Betrug), Willkür
- Kernaussage: Revisionsgesuch im Bereich des gewerbsmässigen Betrugs; Prüfung der Willkür im Revisionsverfahren. Das Bundesgericht befasst sich mit dem Eintretensfilter nach Art. 412 Abs. 2 StPO und der Abgrenzung zwischen offensichtlich unbegründeten und materiell zu prüfenden Gesuchen.
- Einschlägig für: Abs. 2 (offensichtliche Unbegründetheit)
- Zitate: 88
BGer 6B_593/2023 vom 26. Februar 2024
- Thema: Revisionsgesuch (versuchte schwere Körperverletzung); unentgeltliche Rechtspflege; Willkür
- Kernaussage: Revisionsgesuch wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Das Bundesgericht prüft das Eintreten nach Art. 412 Abs. 2 StPO und äussert sich zur Frage, ob ein Wiederholungsgesuch vorliegt (gleiche Vorbringen wie früher) oder ob substantiell neue Elemente vorliegen.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. c (Wiederholungsgesuch); unentgeltliche Rechtspflege im Revisionsverfahren
- Zitate: 63
BGer 6B_22/2018 vom 15. März 2018
- Thema: Revision eines kantonalen Urteils; Willkür, rechtliches Gehör; Nichteintreten
- Kernaussage: Revision des Urteils des Obergerichts des Kantons Aargau. Das Bundesgericht befasst sich mit dem Nichteintreten des Revisionsgerichts nach Art. 412 Abs. 2 StPO und der Frage, ob die Vorinstanz das rechtliche Gehör im Revisionsverfahren ausreichend gewährt hat.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Nichteintreten); Abs. 3 (rechtliches Gehör)
- Zitate: 62
BGer 6B 864/2014 vom 16. Januar 2015
- Thema: Revision eines Strafbefehls
- Kernaussage: Revisionsgesuch gegen einen Strafbefehl. Das Bundesgericht klärt die Zulässigkeit der Revision von Strafbefehlen nach Art. 410 StPO und das Eintretensverfahren nach Art. 412 StPO. Der Revisionsgrund nach Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO (neue Tatsachen oder Beweismittel) ist im Strafbefehlsverfahren grundsätzlich anwendbar.
- Einschlägig für: Abs. 2 (offensichtliche Unzulässigkeit bei Strafbefehlen); Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO
- Zitate: 52
BGer 6B 791/2014 vom 7. Mai 2015
- Thema: Revision eines Strafbefehls der Bundesanwaltschaft; Zuständigkeit
- Kernaussage: Revisionsgesuch gegen einen von der Bundesanwaltschaft erlassenen Strafbefehl. Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage der Zuständigkeit im Revisionsverfahren und dem Eintreten nach Art. 412 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 1 (vorläufige Prüfung); Zuständigkeit bei Bundesstrafbehörden
- Zitate: 35
BGer 6B 947/2017 vom 14. Februar 2018
- Thema: Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und mehrfache Nötigung; Revision
- Kernaussage: Revisionsgesuch im Bereich der Sexualdelikte. Das Bundesgericht prüft, ob die Voraussetzungen von Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO (neue Tatsachen) erfüllt sind, und wendet den Eintretensfilter nach Art. 412 Abs. 2 StPO an.
- Einschlägig für: Abs. 2 (offensichtliche Unbegründetheit); Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO
- Zitate: 33
BGer 6B_442/2021 vom 30. September 2021
- Thema: Revision
- Kernaussage: Revisionsgesuch ohne nähere Angabe des Deliktbereichs. Das Bundesgericht wendet Art. 412 StPO im allgemeinen Revisionskontext an.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Eintretensfilter)
- Zitate: 31
BGer 6B_399/2018 vom 16. Mai 2018
- Thema: Revision eines Strafurteils (front running)
- Kernaussage: Revisionsgesuch im Bereich des front running (Insiderhandel). Das Bundesgericht prüft die Revisionsgründe nach Art. 410 StPO und das Eintretensverfahren nach Art. 412 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 2 (offensichtliche Unzulässigkeit); Art. 410 Abs. 1 StPO
- Zitate: 29
BGer 6B 14/2020 vom 20. April 2020
- Thema: Revisionsgesuch; Rechtsverweigerung
- Kernaussage: Revisionsgesuch mit Vorwurf der Rechtsverweigerung. Das Bundesgericht äussert sich zum Begriff der «offensichtlichen Unbegründetheit» nach Art. 412 Abs. 2 StPO und betont, dass diese Hürde hoch ist — das Gesuch muss bei summarischer Prüfung evident aussichtslos sein.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b (offensichtliche Unbegründetheit)
- Zitate: 23
BGer 6B 1326/2015 vom 14. März 2016
- Thema: Revision eines Strafbefehls (Verletzung von Verkehrsregeln)
- Kernaussage: Revisionsgesuch gegen einen Strafbefehl wegen Verletzung von Verkehrsregeln. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit nach Art. 410 StPO und das Eintreten nach Art. 412 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 2 (offensichtliche Unzulässigkeit bei Strafbefehlen)
- Zitate: 20
BGer 6B 863/2022 vom 4. Oktober 2022
- Thema: Revision (Strafbefehle)
- Kernaussage: Revisionsgesuch gegen Strafbefehle. Das Bundesgericht klärt die Voraussetzungen der Revision von Strafbefehlen nach Art. 410 StPO und das Verfahren nach Art. 412 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 2 (offensichtliche Unzulässigkeit); Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO
- Zitate: 22
BGer 6B_966/2017 vom 14. Dezember 2017
- Thema: Revision nach Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO (Betrug)
- Kernaussage: Revisionsgesuch wegen Betrugs; Prüfung der neuen Tatsachen oder Beweismittel nach Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO. Das Bundesgericht wendet den Eintretensfilter nach Art. 412 Abs. 2 StPO an.
- Einschlägig für: Abs. 2 (offensichtliche Unbegründetheit); Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO
- Zitate: 17
BGer 6B_668/2011 vom 3. April 2012
- Thema: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung; Revision; willkürliche Beweiswürdigung
- Kernaussage: Revisionsgesuch im Bereich der Sexualdelikte mit Vorwurf der willkürlichen Beweiswürdigung und Verletzung des rechtlichen Gehörs. Das Bundesgericht prüft das Eintreten nach Art. 412 StPO und die Revisionsgründe nach Art. 410 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 3 (rechtliches Gehör); Art. 410 Abs. 1 StPO
- Zitate: 17
Thematische Gruppierung
A. Revision im abgekürzten Verfahren
- BGE 143 IV 122 — Neue Tatsachen/Beweismittel (lit. a) nicht zulässig; strafbare Einwirkung (lit. c) und Willensmängel möglich
- BGE 144 IV 121 — Einander widersprechende Strafentscheide (lit. b) nicht zulässig
B. Revision von Strafbefehlen
- BGer 6B 864/2014 vom 16. Januar 2015 — Revision eines Strafbefehls grundsätzlich zulässig
- BGer 6B 791/2014 vom 7. Mai 2015 — Revision eines Strafbefehls der Bundesanwaltschaft
- BGer 6B 1326/2015 vom 14. März 2016 — Revision eines Strafbefehls (Verkehrsregeln)
- BGer 6B 863/2022 vom 4. Oktober 2022 — Revision (Strafbefehle)
C. Eintretensfilter (Art. 412 Abs. 2 StPO)
- BGer 6B 616/2016 vom 27. Februar 2017 — Offensichtliche Unbegründetheit bei Betrug
- BGer 6B 14/2020 vom 20. April 2020 — Hohe Hürde bei «offensichtlich unbegründet»
- BGer 6B_593/2023 vom 26. Februar 2024 — Wiederholungsgesuch
- BGer 6B_22/2018 vom 15. März 2018 — Nichteintreten und rechtliches Gehör
D. Beweiserhebungen und Verfahrensherrschaft (Art. 412 Abs. 4 StPO)
- BGE 143 IV 122 E. 3 — Notwendige Abklärungen durch das Revisionsgericht
E. Verschiedene Deliktbereiche
- BGer 6B 947/2017 vom 14. Februar 2018 — Sexualdelikte
- BGer 6B_668/2011 vom 3. April 2012 — Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
- BGer 6B_399/2018 vom 16. Mai 2018 — Front running (Insiderhandel)
- BGer 6B_966/2017 vom 14. Dezember 2017 — Betrug
- BGer 6B_442/2021 vom 30. September 2021 — Allgemeine Revision
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2026