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Rechtsprechung zu Art. 410 StPO

Leitentscheide (BGE)

BGE 143 IV 122, E. 3.2.2

  • Thema: Revision im abgekürzten Verfahren
  • Kernaussage: Die Revision gestützt auf Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO ist bei einem im abgekürzten Verfahren gefällten Urteil nicht zulässig, da die Freiwilligkeit des abgekürzten Verfahrens mit dem Revisionsgrund neuer Tatsachen unvereinbar ist.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a
  • Zitate: ~847

BGE 145 IV 197, E. 1

  • Thema: Kein Revisionsgrund bei fehlender Strafbefehl-Übersetzung
  • Kernaussage: Die fehlende Übersetzung eines Strafbefehls ist weder Revisions- noch Nichtigkeitsgrund — der Strafbefehl ist seinem Inhalt nach eindeutig und die fehlende Übersetzung betrifft nicht die sachliche Richtigkeit.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a
  • Zitate: ~789

BGE 139 IV 282, E. 2.4.4

  • Thema: Verbot der reformatio in peius bei Revision
  • Kernaussage: Das Verschlechterungsverbot gilt nicht nur bei Verschärfung der Sanktion, sondern auch bei härterer rechtlicher Qualifikation der Tat.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Revision zuungunsten)
  • Zitate: ~612

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 144 IV 321, E. 3

  • Thema: Nachträgliche Verwahrung und neues Gutachten
  • Kernaussage: Art. 65 Abs. 2 StGB verweist für Zuständigkeit und Verfahren bei nachträglicher Verwahrung auf Art. 410 ff. StPO. Das Revisionsgericht kann ein neues Gutachten als neues Beweismittel i.S.v. Abs. 1 lit. a berücksichtigen.
  • Zitate: ~329

BGE 144 IV 35, E. 2

  • Thema: Unregelmässigkeit in der Gerichtszusammensetzung
  • Kernaussage: Wird eine Unregelmässigkeit in der Zusammensetzung des urteilenden Gerichts erst im Beschwerdeverfahren entdeckt, ist die Revision analog Art. 60 Abs. 3 StPO und das Revisionsverfahren anwendbar.
  • Zitate: ~279

BGE 139 IV 62, E. 2

  • Thema: Verwaltungsstrafverfahren und Revision
  • Kernaussage: Ein Strafbescheid im Verwaltungsstrafverfahren ist kein erstinstanzliches Urteil i.S.v. Art. 97 Abs. 3 StGB — die Revisionsvoraussetzungen des StPO gelten im Verwaltungsstrafverfahren nur analog.
  • Zitate: ~266

BGE 147 I 173, E. 4

  • Thema: Ausstandsgrund nach Urteilsfällung
  • Kernaussage: Ein nach Fällung des letztinstanzlichen Urteils, aber vor Ablauf der bundesgerichtlichen Beschwerdefrist entdeckter Ausstandsgrund kann im Revisionsverfahren geltend gemacht werden.
  • Zitate: ~259

Neuere Entscheide

BGer 6B_212/2026 vom 6.5.2026, E. 2

  • Thema: Strenge Begründungsanforderungen bei Revisionsgesuchen
  • Kernaussage: Das Bundesgericht tritt nicht ein, wenn der Beschwerdeführer die Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht erfüllt und keine neuen Tatsachen oder Beweismittel i.S.v. Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO darlegt.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a

Letzte Aktualisierung: 2026-06-07