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Rechtsprechung zu Art. 408 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 141 IV 244 E. 1.3.3

  • Thema: Reformatorischer Charakter der Berufung und Urteilswirkung
  • Kernaussage: Die Berufung ist ein reformatorisches Rechtsmittel, bei dem das Berufungsgericht ein neues, den erstinstanzlichen Entscheid ersetzendes Urteil fällt und die Strafe eigenständig neu festzusetzen hat.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Reformatorisches Urteil und Strafzumessung

BGE 143 IV 408 E. 6.1

  • Thema: Rückweisung als Ausnahme vom reformatorischen Grundsatz
  • Kernaussage: Die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz nach Art. 409 StPO ist die Ausnahme vom reformatorischen Grundsatz der Berufung.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Verhältnis zu Art. 409 StPO

BGE 142 IV 378 E. 1.3

  • Thema: Erschöpfende Erledigung des Prozessgegenstands
  • Kernaussage: Der Urteilsspruch im Berufungsurteil muss den durch die zugelassene Anklage vorgegebenen Prozessgegenstand erschöpfend erledigen.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Dispositivgestaltung

BGE 139 IV 199 E. 5.6

  • Thema: Urteilswirkung und Verhältnis zur parallelen Beschwerde
  • Kernaussage: Tritt das Berufungsgericht auf die Berufung ein, fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt, womit das Anfechtungsobjekt eines parallelen Beschwerdeverfahrens entfällt.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Devolutiveffekt und Subsidiarität

BGE 146 IV 311 E. 3.6.3

  • Thema: Verschlechterungsverbot und Dispositivänderung
  • Kernaussage: Massgebend für die Beurteilung einer unzulässigen reformatio in peius nach Art. 391 Abs. 2 StPO ist das Dispositiv des neuen Urteils.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Schranken des reformatorischen Entscheids

II. Weitere Entscheide (BGer und Kantone)

BGer 6B_91/2022 E. 3.2.4 (18. Januar 2023)

  • Thema: Schranken der reformatorischen Abänderung
  • Kernaussage: Das Verschlechterungsverbot nach Art. 391 Abs. 2 StPO begrenzt den reformatorischen Spielraum des Berufungsgerichts, wenn das Rechtsmittel nur zugunsten der beschuldigten Person ergriffen wurde.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Verschlechterungsverbot

BGer 6B_330/2016 E. 2.2 (10. November 2017)

  • Thema: Freie Beweiswürdigung der reformatorischen Instanz
  • Kernaussage: Das Berufungsgericht beurteilt die Beweise im Rahmen seines neuen Urteils frei neu und ist nicht an die erstinstanzliche Beweiswürdigung gebunden.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Beweiswürdigung

BGer 6B_362/2012 E. 5.3 (29. Oktober 2012)

  • Thema: Heilung von Verfahrensmängeln durch neues Urteil
  • Kernaussage: Verfahrensmängel des Vorverfahrens oder der ersten Instanz, die im Berufungsverfahren geheilt werden können, führen nicht zur Aufhebung nach Art. 409 StPO, sondern werden im neuen Berufungsurteil bereinigt.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Mängelheilung

BGer 6B_115/2019 E. 1.3 (15. Mai 2019)

  • Thema: Eigenständige Strafzumessung im Berufungsurteil
  • Kernaussage: Bestätigt die Pflicht des Berufungsgerichts, beim Fällen eines neuen Urteils die Strafzumessung eigenständig nach Art. 50 StGB zu begründen.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Strafzumessung

BGer 6B_760/2016 E. 1.2 (29. Juni 2017)

  • Thema: Bindung an die Anklage beim neuen Urteil
  • Kernaussage: Das neue Urteil des Berufungsgerichts bleibt an den durch die zugelassene Anklage vorgegebenen Sachverhalt gebunden.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Anklagegrundsatz

Letzte Aktualisierung: 22. August 2026