Rechtsprechung zu Art. 407 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 143 IV 288 E. 1.4
- Thema: Gesetzliche Rückzugsfiktion bei unentschuldigtem Fernbleiben (Abs. 1 lit. a)
- Kernaussage: Bleibt die berufungsführende Person der mündlichen Berufungsverhandlung unentschuldigt fern und lässt sie sich auch nicht durch ihre Verteidigung vertreten, gilt die Berufung von Gesetzes wegen als zurückgezogen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a
BGE 148 IV 456 E. 2.3
- Thema: Säumnis der Staatsanwaltschaft als Berufungsklägerin
- Kernaussage: Erhebt die Staatsanwaltschaft Berufung und erscheint sie trotz Vorladung unentschuldigt nicht zur Verhandlung, gilt ihre Berufung ebenfalls als nach Art. 407 Abs. 1 StPO zurückgezogen.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 150 IV 417 E. 2.4
- Thema: Rechtliches Gehör vor Feststellung der Säumnisfolgen
- Kernaussage: Vor der formellen Abschreibung des Verfahrens wegen Säumnis ist sicherzustellen, dass die Vorladung ordnungsgemäss zugestellt wurde und kein unverschuldetes Säumnishindernis (Krankheit, Unfall) vorlag.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 144 IV 383 E. 1.2
- Thema: Rechtskraftwirkung bei Eintritt der Rückzugsfiktion
- Kernaussage: Tritt die Fiktion des Rückzugs ein, erwächst das erstinstanzliche Urteil ohne weiteres in formelle und materielle Rechtskraft.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 140 IV 1 E. 2.3
- Thema: Durchführung des Abwesenheitsverfahrens (Abs. 2)
- Kernaussage: Hat die Staatsanwaltschaft oder Privatklägerschaft Berufung im Strafpunkt erhoben und erscheint der Beschuldigte nicht, führt das Berufungsgericht ein Abwesenheitsverfahren nach den Art. 366 ff. StPO durch.
- Einschlägig für: Abs. 2
II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts und Bundesstrafgerichts
TPF 2023 87
- Thema: Vertretung durch Verteidiger schliesst Rückzugsfiktion aus
- Kernaussage: Bleibt die beschuldigte Person der Verhandlung fern, erscheint jedoch ihre gewählte oder amtliche Verteidigung vor Schranken, gilt die Berufung nicht als zurückgezogen; die Verhandlung ist mit dem Verteidiger durchzuführen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a
BGer 6B_606/2018 vom 12.07.2019 E. 3.4
- Thema: Abgrenzung von unentschuldigtem Fernbleiben und bewilligter Dispensation
- Kernaussage: Wurde die Partei vorgängig nach Art. 405 Abs. 2 StPO dispensiert, liegt kein Säumnisfall nach Art. 407 StPO vor.
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 1.4
- Thema: Säumnis im schriftlichen Verfahren (Abs. 1 lit. b)
- Kernaussage: Reicht die berufungsklagende Partei innert der angesetzten Frist keine schriftliche Berufungsbegründung ein, greift die Rückzugsfiktion von lit. b.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 2.3
- Thema: Unerreichbarkeit der Partei (Abs. 1 lit. c)
- Kernaussage: Kann eine Partei mangels bekannter Adresse nicht vorgeladen werden, fingiert Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO den Rückzug, sofern keine amtliche Verteidigung bestellt ist.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 2.4
- Thema: Säumnis bei ausschliesslicher Zivilberufung (Abs. 3)
- Kernaussage: Ist nur der Zivilpunkt Gegenstand der Berufung und bleibt die Gegenpartei säumig, fällt das Gericht keinen Säumnisentscheid, sondern entscheidet anhand der vorhandenen Akten.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Formelle Abschreibungsverfügung bei Säumnis
- Kernaussage: Der Eintritt der Rückzugsfiktion wird durch einen formellen Abschreibungsbeschluss festgestellt.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Kostenauflage bei fingiertem Rückzug
- Kernaussage: Bei Säumnis trägt die säumige Berufungsklägerin sämtliche Kosten des Rechtsmittelverfahrens (Art. 428 Abs. 1 StPO).
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Gesuch um Wiederherstellung bei Säumnis (Art. 94 StPO)
- Kernaussage: War die Partei unverschuldet an der Teilnahme gehindert, kann sie innert 30 Tagen ein Wiederherstellungsgesuch stellen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Säumnis bei mehreren Berufungsklägern
- Kernaussage: Bleibt nur einer von mehreren Berufungsklägern fern, gilt der Rückzug nur für diesen Teil.
TPF CA.2019.12 vom 29.07.2019
- Thema: Anfechtbarkeit des Abschreibungsbeschlusses
- Kernaussage: Gegen den Nichteintretens- bzw. Abschreibungsbeschluss wegen Säumnis steht die Beschwerde an das Bundesgericht offen.
TPF CN.2025.26 vom 19.11.2025
- Thema: Feststellung der Rechtskraft bei Säumnis
- Kernaussage: Im Säumnisbeschluss ist der Rechtskrafteintritt des Vorinstanzurteils festzuhalten.
TPF CN.2025.25 vom 19.11.2025
- Thema: Säumnis bei Anschlussberufung
- Kernaussage: Zieht die Säumnis der Hauptberufung die Abschreibung nach sich, fällt eine Anschlussberufung automatisch dahin (Art. 401 Abs. 3 StPO).
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Ärztliche Zeugnisse bei Entschuldigungen
- Kernaussage: Eine krankheitsbedingte Verhinderung muss durch ein detailliertes ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, das die Verhandlungsunfähigkeit belegt.
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Säumnis der Privatklägerschaft
- Kernaussage: Erscheint die Privatklägerschaft unentschuldigt nicht, gilt ihre Straf- und Zivilberufung als zurückgezogen.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Vorladungsnachweis im Säumnisfall
- Kernaussage: Die Säumnisfolgen dürfen nur eintreten, wenn der Postrückschein (Track & Trace) die ordnungsgemässe Zustellung der Vorladung zweifelsfrei belegt.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30