Rechtsprechung zu Art. 405 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 148 IV 456 E. 2.3
- Thema: Vorladung und persönliche Teilnahme der Staatsanwaltschaft (Abs. 3)
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft ist zur mündlichen Berufungsverhandlung vorzuladen, wenn sie selbst Berufung erhoben hat oder vor der Vorinstanz eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr beantragt hatte (Art. 337 Abs. 3 StPO). Droht dem Beschuldigten mangels Berufung der Staatsanwaltschaft keine Strafe über einem Jahr mehr, darf die Staatsanwaltschaft dispensiert werden.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGE 143 IV 288 E. 1.4
- Thema: Befragung der beschuldigten Person im mündlichen Verfahren (Abs. 1)
- Kernaussage: Die mündliche Berufungsverhandlung richtet sich nach den Regeln der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (Art. 341 Abs. 3 StPO). Das Berufungsgericht darf auf eine Befragung der beschuldigten Person zur Sache und Person nicht verzichten, wenn diese vor Schranken erscheint.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 150 IV 417 E. 2.4
- Thema: Zwingendes Gebot einer mündlichen Berufungsverhandlung bei Landesverweisung
- Kernaussage: Steht eine Landesverweisung (Art. 66a StGB) oder ein schwerer Eingriff in konventionsrechtliche Garantien im Streit, muss das Berufungsgericht zwingend eine mündliche Verhandlung nach Art. 405 StPO durchführen und darf die Sache nicht im schriftlichen Verfahren erledigen.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 143 IV 483 E. 2
- Thema: Grundsatz der Mündlichkeit und Verzicht
- Kernaussage: Das mündliche Verfahren ist der gesetzliche Regelfall des Berufungsverfahrens; ein Wechsel ins schriftliche Verfahren (Art. 406 StPO) erfordert die Zustimmung der Parteien oder gesetzliche Sondertatbestände.
- Einschlägig für: Abs. 1 und 2
II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts und Bundesstrafgerichts
TPF 2023 87
- Thema: Säumnis an der mündlichen Berufungsverhandlung (Art. 405 i.V.m. Art. 407 StPO)
- Kernaussage: Bleibt die berufungsklagende Partei der mündlichen Berufungsverhandlung unentschuldigt fern und lässt sie sich auch nicht durch eine Verteidigung vertreten, gilt die Berufung als zurückgezogen.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGer 6B_606/2018 vom 12.07.2019 E. 3.5
- Thema: Dispensation vom persönlichen Erscheinen (Abs. 2 Satz 2)
- Kernaussage: In einfachen Fällen kann die Verfahrensleitung die beschuldigte Person auf begründetes Gesuch hin von der Verhandlungsteilnahme dispensieren und ihr gestatten, Anträge schriftlich einzureichen.
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.2
- Thema: Ablauf der Parteivorträge
- Kernaussage: Der Ablauf der Berufungsverhandlung folgt der Systematik von Art. 346 ff. StPO (Beweisabnahme, Parteivorträge, Replik/Duplik, letztes Wort).
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 2.1
- Thema: Letztes Wort der beschuldigten Person
- Kernaussage: Die Gewährung des letzten Worts an die beschuldigte Person (Art. 347 Abs. 1 StPO) ist auch im mündlichen Berufungsverfahren eine formelle Gültigkeitsvorschrift.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 3.1
- Thema: Schriftliche Anträge der Staatsanwaltschaft (Abs. 4)
- Kernaussage: Ist die Staatsanwaltschaft nicht zur Verhandlung vorgeladen, kann sie dem Berufungsgericht vorab schriftliche Anträge unterbreiten, die den Parteien zur Kenntnis zu bringen sind.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
TG Obergericht RBOG 1996 Nr. 28
- Kanton: Thurgau
- Thema: Mündlichkeitsgebot und Beweisergänzung
- Kernaussage: Das mündliche Berufungsverfahren garantiert den Parteien das Recht auf unmittelbare Beweiswürdigung und persönliche Vorsprache vor dem Gericht.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Vorladung und Vorladungsfristen
- Kernaussage: Die Vorladungsfrist von mindestens 10 Tagen (Art. 202 Abs. 1 StPO) ist auch für die Berufungsverhandlung einzuhalten.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Dispensationspraxis bei Auslandaufenthalt
- Kernaussage: Wohnt die beschuldigte Person im fernen Ausland und ist nur die Zivilforderung strittig, ist eine Dispensation nach Abs. 2 regelmässig zu bewilligen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Anwesenheitspflicht der Verteidigung
- Kernaussage: Ist eine notwendige Verteidigung bestellt, kann die Verhandlung bei unentschuldigtem Fernbleiben des Verteidigers nicht durchgeführt werden.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Beschränkung der Parteivorträge
- Kernaussage: Die Verfahrensleitung kann die Redezeit für Parteivorträge angemessen beschränken, wenn zuvor bereits umfassende Rechtsschriften eingereicht wurden.
TPF CN.2025.26 vom 19.11.2025
- Thema: Protokollierung der Berufungsverhandlung
- Kernaussage: Die wesentlichen Aussagen und Anträge an der Berufungsverhandlung sind nach Art. 76 ff. StPO zu protokollieren.
TPF CN.2025.25 vom 19.11.2025
- Thema: Urteilsberatung im Anschluss an die Verhandlung
- Kernaussage: Nach Schliessung der Parteiverhandlung zieht sich das Berufungsgericht zur geheimen Beratung zurück.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Mündliche Urteilseröffnung
- Kernaussage: Das Berufungsurteil wird in der Regel im Anschluss an die Verhandlung mündlich eröffnet und kurz begründet (Art. 84 StPO).
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Teilnahme der Privatklägerschaft
- Kernaussage: Die Privatklägerschaft kann sich an der Berufungsverhandlung durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Sitzungspolizei an der Verhandlung
- Kernaussage: Der Vorsitzende übt an der mündlichen Berufungsverhandlung die Sitzungspolizei nach Art. 63 StPO aus.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30