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Rechtsprechung zu Art. 404 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 383 E. 1.1

  • Thema: Bindung an die Anträge der Berufungserklärung (Abs. 1)
  • Kernaussage: Das Berufungsgericht ist an die in der Berufungserklärung und Anschlussberufung angefochtenen Urteilspunkte gebunden. Unangefochten gebliebene Punkte erwachsen mit Ablauf der Frist in Teilrechtskraft und dürfen vom Gericht grundsätzlich nicht mehr überprüft werden.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 141 IV 244 E. 1.2 f.

  • Thema: Prüfung nicht angefochtener Punkte von Amtes wegen zugunsten der beschuldigten Person (Abs. 2)
  • Kernaussage: Art. 404 Abs. 2 StPO ermächtigt das Berufungsgericht, ausnahmsweise auch unangefochtene Urteilspunkte zu korrigieren, wenn das erstinstanzliche Urteil offensichtlich rechtswidrig oder unbillig ist (z.B. Verletzung zwingenden materiellen Rechts oder Verjährung). Eine Korrektur zuungunsten der beschuldigten Person ist ausgeschlossen.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 140 IV 1 E. 2.2

  • Thema: Begrenzung der Überprüfung bei Teilberufung
  • Kernaussage: Beschränkt sich die Berufung auf die Strafzumessung (Art. 399 Abs. 4 lit. b StPO), ist der Schuldspruch verbindlich und darf nicht mehr aufgerollt werden, es sei denn, die Voraussetzungen von Abs. 2 sind erfüllt.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 139 IV 282 E. 2.4

  • Thema: Begriff des gesetzwidrigen oder unbilligen Entscheids (Abs. 2)
  • Kernaussage: Gesetzwidrigkeit im Sinne von Abs. 2 liegt vor, wenn eine zwingende Gesetzesbestimmung missachtet wurde, die ohne Weiteres aus den Akten hervorgeht und zu einer krassen Benachteiligung der beschuldigten Person führte.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 142 IV 206 E. 1.2

  • Thema: Verhältnis zum Verschlechterungsverbot
  • Kernaussage: Die Bindung an den Anfechtungsumfang nach Art. 404 Abs. 1 StPO schützt die beschuldigte Person vor einer Ausdehnung des Verfahrens auf unangefochtene Teilfreisprüche.
  • Einschlägig für: Abs. 1

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_349/2016 vom 13.12.2016 E. 1.3

  • Thema: Rügeprinzip und Kognitionsgrenzen
  • Kernaussage: Das Berufungsgericht verfügt zwar über volle Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Art. 398 Abs. 2 StPO), ist jedoch sachlich auf die angefochtenen Themenbereiche beschränkt.

BGer 6B_634/2012 vom 11.04.2013 E. 2.1

  • Thema: Streitgegenstand bei mehreren Taten
  • Kernaussage: Werden bei mehrfachen Delikten nur einzelne Schuldsprüche angefochten, bildet nur dieser Teil den Gegenstand des Berufungsverfahrens; die Gesamtstrafe ist unter Einbezug der rechtskräftigen Einzelstrafen neu zuzumessen.

BGer 6B_769/2016 vom 11.01.2017 E. 2.2

  • Thema: Ermessensausübung nach Abs. 2
  • Kernaussage: Die Anwendung von Art. 404 Abs. 2 StPO liegt im pflichtgemässen Ermessen des Gerichts; eine Einmischung in unangefochtene Punkte rechtfertigt sich nur bei qualifizierten Fehlern.

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 2.1

  • Thema: Bindung an die Anträge der Staatsanwaltschaft
  • Kernaussage: Hat die Staatsanwaltschaft keine Berufung erhoben, kann das Berufungsgericht das Strafmass nicht über das erstinstanzliche Urteil hinaus verschärfen (Art. 391 Abs. 2 StPO).

III. Entscheide des Bundesstrafgerichts und kantonaler Gerichte

TPF 2016 145

  • Thema: Überprüfungsumfang bei Verteidigerentschädigungen
  • Kernaussage: Bei Anfechtung der Hauptsache darf das Berufungsgericht auch die Nebenfolgen (Kosten und Entschädigungen) überprüfen, soweit sie von der Hauptsacheentscheidung abhängen.

SH Obergericht 50/2017/23 vom 02.02.2021

  • Kanton: Schaffhausen
  • Thema: Auswirkungen des Rückzugs von Zivilforderungen
  • Kernaussage: Der Rückzug der Berufung bezüglich der Zivilansprüche beschränkt den Prüfungsumfang auf die Strafpunktfragen.

ZH Kassationsgericht AC030127 vom 21.04.2004

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Teilberufung und Prüfungskompetenz
  • Kernaussage: Das Berufungsgericht darf nicht über das Anfechtungsbegehren hinausgreifen, wenn dadurch die Dispositionsmaxime der Parteien unterlaufen wird.

TPF CN.2025.26 vom 19.11.2025

  • Thema: Förmliche Feststellung des Umfangs der Rechtskraft
  • Kernaussage: Im Urteilsdispositiv ist präzise festzuhalten, welche erstinstanzlichen Punkte unangefochten rechtskräftig geblieben sind.

TPF CN.2025.25 vom 19.11.2025

  • Thema: Schranken der Amtsprüfung
  • Kernaussage: Abs. 2 ermächtigt das Gericht nicht zur Eröffnung einer neuen Beweisaufnahme zu unangefochtenen Punkten.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Abgrenzung Anfechtungsumfang und rechtliche Würdigung
  • Kernaussage: Innerhalb des angefochtenen Punkts ist das Gericht bei der rechtlichen Würdigung frei (iura novit curia).

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Beachtung verjährter Taten von Amtes wegen
  • Kernaussage: Tritt während des Berufungsverfahrens Verjährung bezüglich eines unangefochtenen Punkts ein, greift Abs. 2 zwingend.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Prüfung von Massnahmen
  • Kernaussage: Ist nur die Strafe angefochten, darf eine angeordnete therapeutische Massnahme nicht zuungunsten des Beschuldigten abgeändert werden.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Begründungspflicht bei Ausdehnung nach Abs. 2
  • Kernaussage: Wendet das Gericht Abs. 2 an, hat es im Urteil gesondert zu begründen, weshalb eine gesetzwidrige Entscheidung vorlag.

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Überprüfung von Kostenbeschlüssen
  • Kernaussage: Bei vollumfänglicher Berufung unterliegt auch der vorinstanzliche Kostenentscheid der gerichtlichen Überprüfung.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30