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Rechtsprechung zu Art. 401 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 383 E. 1.2

  • Thema: Unabhängigkeit vom Umfang der Hauptberufung (Abs. 2)
  • Kernaussage: Die Anschlussberufung ist grundsätzlich nicht auf den Umfang oder die Rügen der Hauptberufung beschränkt; die anschlussberufende Partei kann das Urteil in allen Punkten anfechten, es sei denn, die Hauptberufung bezieht sich ausschliesslich auf Zivilansprüche.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 140 IV 1 E. 2.1

  • Thema: Akzessorietät und automatisches Dahinfallen (Abs. 3)
  • Kernaussage: Die Anschlussberufung ist akzessorisch zur Hauptberufung; wird die Hauptberufung zurückgezogen oder tritt das Gericht auf sie nicht ein, fällt die Anschlussberufung von Gesetzes wegen automatisch dahin.
  • Einschlägig für: Abs. 3

BGE 143 IV 288 E. 1.3

  • Thema: Dahinfallen bei Säumnis des Hauptberufungsklägers
  • Kernaussage: Führt die Säumnis des Hauptberufungsklägers nach Art. 407 Abs. 1 StPO zur Rückzugsfiktion, fällt auch die erhobene Anschlussberufung nach Art. 401 Abs. 3 StPO dahin.
  • Einschlägig für: Abs. 3

BGE 148 IV 456 E. 2.1

  • Thema: Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft
  • Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft kann sich einer Berufung der beschuldigten Person anschliessen und eine Strafschärfung verlangen; dadurch entfällt das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius).
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 2

BGE 150 IV 417 E. 2.2

  • Thema: Rechtsmittellegitimation zur Anschlussberufung
  • Kernaussage: Eine Anschlussberufung setzt voraus, dass die Partei durch das erstinstanzliche Urteil materiell beschwert ist (Art. 382 StPO).
  • Einschlägig für: Abs. 1

II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts und Bundesstrafgerichts

TPF CN.2025.25 vom 19.11.2025

  • Thema: Konsequenzen des Rückzugs der Hauptberufung
  • Kernaussage: Zieht der Hauptberufungskläger seine Berufung vor der Verhandlung zurück, wird das Verfahren bezüglich beider Rechtsmittel ohne Sachentscheid abgeschrieben.
  • Einschlägig für: Abs. 3

TPF CN.2025.26 vom 19.11.2025

  • Thema: Kostenfolgen beim Dahinfallen der Anschlussberufung
  • Kernaussage: Fällt die Anschlussberufung wegen Rückzugs der Hauptberufung dahin, trägt der Hauptberufungskläger in der Regel die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und hat der Anschlussberufungsklägerin eine Parteientschädigung zu bezahlen.

TPF 2023 87

  • Thema: Form und Frist der Anschlussberufung (Abs. 1 i.V.m. Art. 399 Abs. 3 und 4 StPO)
  • Kernaussage: Die Anschlussberufung ist innert 20 Tagen seit Zustellung der Berufungserklärung schriftlich bei der Verfahrensleitung des Berufungsgerichts einzureichen.

BGer 6B_606/2018 vom 12.07.2019 E. 3.1

  • Thema: Schranke bei ausschliesslicher Zivilberufung (Abs. 2)
  • Kernaussage: Hat die Privatklägerin ausschliesslich den Zivilpunkt angefochten, darf der Beschuldigte mit der Anschlussberufung nicht den Straf- oder Schuldpunkt wieder aufrollen.

BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 1.2

  • Thema: Begründungspflicht in der Anschlussberufung
  • Kernaussage: Die Anschlussberufungserklärung muss präzise Anträge und die Angabe enthalten, welche Urteilspunkte angefochten werden.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Fristwahrung bei Anschlussberufung
  • Kernaussage: Die 20-tägige Frist zur Einreichung der Anschlussberufung ist eine gesetzliche Frist und nicht erstreckbar.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Anschlussberufung der Privatklägerschaft
  • Kernaussage: Die Privatklägerin kann sich einer Berufung des Beschuldigten anschliessen, um eine höhere Schadenersatzsumme oder eine Verurteilung wegen weiterer Delikte zu verlangen.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Keine Anschlussberufung auf eine Anschlussberufung
  • Kernaussage: Eine «Anschluss-Anschlussberufung» ist im schweizerischen Strafprozessrecht nicht vorgesehen und unzulässig.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Teilbarkeit des erstinstanzlichen Urteils
  • Kernaussage: Wurden durch die Hauptberufung nur Teilaspekte angefochten, kann die Anschlussberufung das gesamte Urteil in Frage stellen.

BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Zustellung der Berufungserklärung
  • Kernaussage: Die Frist für die Anschlussberufung beginnt erst mit der formellen Zustellung der Berufungserklärung durch die Verfahrensleitung zu laufen.

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Entschädigung bei Dahinfallen
  • Kernaussage: Fällt die Anschlussberufung dahin, hat die anschliessende Partei Anspruch auf Entschädigung für den Aufwand zur Ausarbeitung der Anschlussschrift.

ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Rückzug der Anschlussberufung
  • Kernaussage: Die Anschlussberufung kann bis zum Abschluss der Parteiverhandlungen im Berufungsverfahren jederzeit selbständig zurückgezogen werden.

TPF CA.2019.12 vom 29.07.2019

  • Thema: Nichteintreten auf Hauptberufung wegen Fristversäumnis
  • Kernaussage: War die Hauptberufung verspätet, tritt das Berufungsgericht weder auf die Haupt- noch auf die Anschlussberufung ein.

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 2.1

  • Thema: Kognition bei beidseitiger Berufung
  • Kernaussage: Liegen Haupt- und Anschlussberufung vor, verfügt das Berufungsgericht über eine umfassende Kognition in Tat- und Rechtsfragen.

BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.1

  • Thema: Abgrenzung selbständige Berufung vs. Anschlussberufung
  • Kernaussage: Wer die Frist zur selbständigen Berufungsanmeldung verpasst hat, kann seine Rügen nur noch im Weg der Anschlussberufung einbringen.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30