Rechtsprechung zu Art. 401 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 144 IV 383 E. 1.2
- Thema: Unabhängigkeit vom Umfang der Hauptberufung (Abs. 2)
- Kernaussage: Die Anschlussberufung ist grundsätzlich nicht auf den Umfang oder die Rügen der Hauptberufung beschränkt; die anschlussberufende Partei kann das Urteil in allen Punkten anfechten, es sei denn, die Hauptberufung bezieht sich ausschliesslich auf Zivilansprüche.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 140 IV 1 E. 2.1
- Thema: Akzessorietät und automatisches Dahinfallen (Abs. 3)
- Kernaussage: Die Anschlussberufung ist akzessorisch zur Hauptberufung; wird die Hauptberufung zurückgezogen oder tritt das Gericht auf sie nicht ein, fällt die Anschlussberufung von Gesetzes wegen automatisch dahin.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGE 143 IV 288 E. 1.3
- Thema: Dahinfallen bei Säumnis des Hauptberufungsklägers
- Kernaussage: Führt die Säumnis des Hauptberufungsklägers nach Art. 407 Abs. 1 StPO zur Rückzugsfiktion, fällt auch die erhobene Anschlussberufung nach Art. 401 Abs. 3 StPO dahin.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGE 148 IV 456 E. 2.1
- Thema: Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft kann sich einer Berufung der beschuldigten Person anschliessen und eine Strafschärfung verlangen; dadurch entfällt das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius).
- Einschlägig für: Abs. 1 und 2
BGE 150 IV 417 E. 2.2
- Thema: Rechtsmittellegitimation zur Anschlussberufung
- Kernaussage: Eine Anschlussberufung setzt voraus, dass die Partei durch das erstinstanzliche Urteil materiell beschwert ist (Art. 382 StPO).
- Einschlägig für: Abs. 1
II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts und Bundesstrafgerichts
TPF CN.2025.25 vom 19.11.2025
- Thema: Konsequenzen des Rückzugs der Hauptberufung
- Kernaussage: Zieht der Hauptberufungskläger seine Berufung vor der Verhandlung zurück, wird das Verfahren bezüglich beider Rechtsmittel ohne Sachentscheid abgeschrieben.
- Einschlägig für: Abs. 3
TPF CN.2025.26 vom 19.11.2025
- Thema: Kostenfolgen beim Dahinfallen der Anschlussberufung
- Kernaussage: Fällt die Anschlussberufung wegen Rückzugs der Hauptberufung dahin, trägt der Hauptberufungskläger in der Regel die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und hat der Anschlussberufungsklägerin eine Parteientschädigung zu bezahlen.
TPF 2023 87
- Thema: Form und Frist der Anschlussberufung (Abs. 1 i.V.m. Art. 399 Abs. 3 und 4 StPO)
- Kernaussage: Die Anschlussberufung ist innert 20 Tagen seit Zustellung der Berufungserklärung schriftlich bei der Verfahrensleitung des Berufungsgerichts einzureichen.
BGer 6B_606/2018 vom 12.07.2019 E. 3.1
- Thema: Schranke bei ausschliesslicher Zivilberufung (Abs. 2)
- Kernaussage: Hat die Privatklägerin ausschliesslich den Zivilpunkt angefochten, darf der Beschuldigte mit der Anschlussberufung nicht den Straf- oder Schuldpunkt wieder aufrollen.
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 1.2
- Thema: Begründungspflicht in der Anschlussberufung
- Kernaussage: Die Anschlussberufungserklärung muss präzise Anträge und die Angabe enthalten, welche Urteilspunkte angefochten werden.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Fristwahrung bei Anschlussberufung
- Kernaussage: Die 20-tägige Frist zur Einreichung der Anschlussberufung ist eine gesetzliche Frist und nicht erstreckbar.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Anschlussberufung der Privatklägerschaft
- Kernaussage: Die Privatklägerin kann sich einer Berufung des Beschuldigten anschliessen, um eine höhere Schadenersatzsumme oder eine Verurteilung wegen weiterer Delikte zu verlangen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Keine Anschlussberufung auf eine Anschlussberufung
- Kernaussage: Eine «Anschluss-Anschlussberufung» ist im schweizerischen Strafprozessrecht nicht vorgesehen und unzulässig.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Teilbarkeit des erstinstanzlichen Urteils
- Kernaussage: Wurden durch die Hauptberufung nur Teilaspekte angefochten, kann die Anschlussberufung das gesamte Urteil in Frage stellen.
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Zustellung der Berufungserklärung
- Kernaussage: Die Frist für die Anschlussberufung beginnt erst mit der formellen Zustellung der Berufungserklärung durch die Verfahrensleitung zu laufen.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Entschädigung bei Dahinfallen
- Kernaussage: Fällt die Anschlussberufung dahin, hat die anschliessende Partei Anspruch auf Entschädigung für den Aufwand zur Ausarbeitung der Anschlussschrift.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Rückzug der Anschlussberufung
- Kernaussage: Die Anschlussberufung kann bis zum Abschluss der Parteiverhandlungen im Berufungsverfahren jederzeit selbständig zurückgezogen werden.
TPF CA.2019.12 vom 29.07.2019
- Thema: Nichteintreten auf Hauptberufung wegen Fristversäumnis
- Kernaussage: War die Hauptberufung verspätet, tritt das Berufungsgericht weder auf die Haupt- noch auf die Anschlussberufung ein.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 2.1
- Thema: Kognition bei beidseitiger Berufung
- Kernaussage: Liegen Haupt- und Anschlussberufung vor, verfügt das Berufungsgericht über eine umfassende Kognition in Tat- und Rechtsfragen.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.1
- Thema: Abgrenzung selbständige Berufung vs. Anschlussberufung
- Kernaussage: Wer die Frist zur selbständigen Berufungsanmeldung verpasst hat, kann seine Rügen nur noch im Weg der Anschlussberufung einbringen.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30