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Rechtsprechung zu Art. 400 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 149 IV 284 E. 2.3 f.

  • Thema: Vorprüfung, Fristansetzung zur Anschlussberufung und Verschlechterungsverbot
  • Kernaussage: Hebt das Berufungsgericht das Urteil wegen schwerer Mängel auf (Art. 409 StPO), bevor den Gegenparteien eine Kopie der Berufungserklärung nach Art. 400 Abs. 2 StPO zugestellt und Frist zur Anschlussberufung gesetzt wurde, gilt das Verschlechterungsverbot im Rückweisungsverfahren nicht zu Lasten von Staatsanwaltschaft und Privatklägerschaft.
  • Einschlägig für: Abs. 2 und 3

BGE 151 IV 219 E. 3 f.

  • Thema: Ausschluss der Anschlussberufung auf eine Anschlussberufung
  • Kernaussage: Wer bereits Hauptberufung erhoben hat, kann auf eine von der Gegenpartei nach Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO erklärte Anschlussberufung nicht seinerseits mit einer weiteren Anschlussberufung antworten; eine «Anschlussberufung zur Anschlussberufung» ist gesetzlich ausgeschlossen.
  • Einschlägig für: Abs. 3 lit. b

BGE 147 IV 36 E. 2

  • Thema: 20-tägige Verwirkungsfrist für die Anschlussberufung und Umwandlungsverbot
  • Kernaussage: Die Frist von 20 Tagen zur Erklärung der Anschlussberufung (Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO) ist eine nicht erstreckbare gesetzliche Verwirkungsfrist. Eine selbständige Berufung kann nach Ablauf dieser Frist nicht mehr in eine Anschlussberufung umgewandelt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 3 lit. b

BGE 144 IV 383 E. 1.1

  • Thema: Anfechtungsumfang und Anschlussberufung
  • Kernaussage: Die Anschlussberufung ist nicht auf die von der Hauptberufung erfassten Urteilspunkte beschränkt; die Gegenpartei kann jeden nach Art. 399 Abs. 4 StPO teilbaren Punkt anfechten.
  • Einschlägig für: Abs. 3 lit. b

BGE 143 IV 40 E. 3.4

  • Thema: Fristenlauf und Vorprüfung
  • Kernaussage: Die 20-tägige Frist zur Einreichung von Anträgen auf Nichteintreten oder zur Anschlussberufung beginnt mit dem Tag nach der postalischen Zustellung der Berufungserklärung durch die Verfahrensleitung.
  • Einschlägig für: Abs. 2 und 3

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 1.3

  • Thema: Pflicht zur Fristansetzung zur Verdeutlichung (Abs. 1)
  • Kernaussage: Ist die Berufungserklärung unklar oder unvollständig, ist die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts von Bundesrechts wegen verpflichtet, der Partei eine Frist zur Verdeutlichung anzusetzen (Art. 400 Abs. 1 i.V.m. Art. 385 Abs. 2 StPO), bevor Nichteintreten beschlossen werden darf.

BGer 6B_1045/2021 vom 24.03.2022 E. 2.1

  • Thema: Unverzügliche Zustellung der Berufungserklärung an die Gegenparteien (Abs. 2)
  • Kernaussage: Das Gebot der unverzüglichen Zustellung der Berufungserklärung an die Gegenparteien dient der zügigen Verfahrensführung und der frühzeitigen Wahrung des rechtlichen Gehörs.

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 2.2

  • Thema: Begründungspflicht bei Nichteintretensanträgen (Abs. 3 lit. a)
  • Kernaussage: Ein Antrag auf Nichteintreten auf die Berufung muss zwingend substantiiert begründet werden (z.B. fehlende Legitimation, Verspätung, Formmängel); auf unbegründete Pauschalanträge tritt das Gericht nicht ein.

BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.4

  • Thema: Akzessorietät der Anschlussberufung
  • Kernaussage: Die Anschlussberufung fällt dahin, wenn die Hauptberufung zurückgezogen wird oder das Gericht auf die Hauptberufung nicht eintritt (Art. 401 Abs. 3 StPO).

BGer 6B_542/2016 vom 05.05.2017 E. 2.3

  • Thema: Vorprüfung formeller Eintretensvoraussetzungen
  • Kernaussage: Die Vorprüfung nach Art. 400 StPO dient der Bereinigung der formellen Prozessvoraussetzungen und der Absteckung des Streitgegenstands vor der Vorladung zur Hauptverhandlung.

III. Entscheide des Bundesstrafgerichts und kantonaler Gerichte

TPF CA.2024.3 vom 26.02.2024

  • Thema: Vorprüfung durch die Verfahrensleitung
  • Kernaussage: Die Verfahrensleitung prüft im Rahmen der Vorprüfung von Amtes wegen, ob die Berufung rechtzeitig und formgültig angemeldet und erklärt wurde.

TPF CA.2023.10A vom 23.05.2023

  • Thema: Gegenstandslosigkeit bei unterbliebener Erklärung
  • Kernaussage: Ergibt die Vorprüfung, dass innert der 20-tägigen Frist keine Berufungserklärung eingereicht wurde, wird den Gegenparteien keine Frist zur Anschlussberufung angesetzt, sondern das Verfahren abgeschrieben.

TPF CN.2025.26 vom 19.11.2025

  • Thema: Teilrechtskraftfeststellung in der Vorprüfung
  • Kernaussage: Bei teilweiser Berufung stellt die Verfahrensleitung in der Vorprüfung fest, welche Dispositivziffern unangefochten in Teilrechtskraft erwachsen sind.

TPF CN.2025.25 vom 19.11.2025

  • Thema: Vorprüfung bei fehlenden Anträgen
  • Kernaussage: Fehlen konkrete Abänderungsanträge vollständig, ist vor einem Nichteintretensentscheid stets die Nachfrist nach Art. 400 Abs. 1 StPO anzusetzen.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Ablauf der Vorprüfung im kantonalen Berufungsgericht
  • Kernaussage: Nach Eingang der Berufungserklärung leitet das Kantonsgericht die Vorprüfung ein und stellt die Rechtsschriften den Gegenparteien mit Fristansetzung zu.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Fristwahrung bei postalischer Zustellung
  • Kernaussage: Für die Einhaltung der 20-tägigen Frist zur Anschlussberufung ist die Übergabe an die Schweizerische Post am letzten Tag der Frist massgebend.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Anträge auf Nichteintreten wegen fehlender Beschwer
  • Kernaussage: Fehlt der berufungsklagenden Partei das rechtlich geschützte Interesse (Beschwer), führt der begründete Antrag nach Abs. 3 lit. a zum Nichteintreten im Vorprüfungsverfahren.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Klarstellung bei unklarem Massnahmenantrag
  • Kernaussage: Ist unklar, ob die Massnahme insgesamt oder nur die Vollzugsform angefochten wird, fordert das Gericht die Partei gemäss Abs. 1 zur Verdeutlichung auf.

TPF 2022 82 vom 14.06.2022

  • Thema: Vorprüfung bei direkt begründetem Urteil
  • Kernaussage: Die Vorprüfung vollzieht sich analog, wenn das Urteil direkt in begründeter Form zugestellt wurde.

TPF 2024 54 vom 12.03.2024

  • Thema: Formmängel bei der Berufungserklärung
  • Kernaussage: Elektronisch unzulässig eingereichte Erklärungen sind in der Vorprüfung unverzüglich zur Nachbesserung zurückzuweisen.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30