Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 399 StPO

I. Zurechnungsgrundsatz und Pflichtverteidiger-Versagen

BGE 149 IV 196, E. 2

  • Thema: Pflichtverteidiger-Zurechnung bei Berufungsfrist
  • Kernaussage: Das Verschulden des Pflichtverteidigers bei ungenügend begründetem Wiederherstellungsgesuch nach versäumter Berufungsfrist ist dem Beschuldigten nicht zurechenbar. Begründete die Ausnahme vom Zurechnungsgrundsatz bei Pflichtverteidigung.
  • Einschlägig für: Art. 399 Abs. 3 StPO i.V.m. Art. 94 Abs. 2 StPO

BGE 143 I 284, E. 3

  • Thema: Systematik des Zurechnungsgrundsatzes
  • Kernaussage: Grundsätzliche Darstellung des Zurechnungsgrundsatzes und der Ausnahme bei Pflichtverteidigung. Drei kumulative Voraussetzungen für die Ausnahme: (1) Pflichtverteidigung, (2) grobe Fahrlässigkeit oder Anwaltskunstwidrigkeit, (3) fehlende Zurechenbarkeit für den Beschuldigten.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 2 StPO, Art. 399 Abs. 3 StPO

BGer 6B_1005/2024, E. 3–4

  • Thema: Präzisierung — Doppeltes Pflichtverteidiger-Versagen bei Berufungsanzeige
  • Kernaussage: Versäumt der Pflichtverteidiger die Berufungsfrist (Art. 399 Abs. 1 i.V.m. Art. 398 StPO) und beantragt zusätzlich keine Wiederherstellung (Art. 94 StPO), ist die doppelte Säumnis dem Beschuldigten nicht zurechenbar. Die Ausnahme vom Zurechnungsgrundsatz gilt analog. Die Vorinstanz muss die Ausnahmevoraussetzungen von Amtes wegen prüfen.
  • Einschlägig für: Art. 399 Abs. 3 StPO, Art. 94 Abs. 2 StPO, Art. 89 Abs. 2 StPO

BGer 6B_361/2025

  • Thema: Pflichtverteidiger-Fristversäumnis
  • Kernaussage: Fortführung der Praxis zur Nichtzurechnung des Pflichtverteidigerverschuldens bei Fristversäumnis im Berufungsverfahren.
  • Einschlägig für: Art. 399 Abs. 3 StPO

BGer 6B_283/2025

  • Thema: Pflichtverteidiger-Zurechnung
  • Kernaussage: Bestätigung der Praxis zur Ausnahme vom Zurechnungsgrundsatz bei Pflichtverteidigung.
  • Einschlägig für: Art. 399 Abs. 3 StPO

BGer 6B_1393/2021

  • Thema: Zurechnung beim gewählten Verteidiger
  • Kernaussage: Beim gewählten Verteidiger gilt die Zurechnung ohne Ausnahme. Das Verschulden wird dem Mandanten zugerechnet, auch wenn es zur Nichteintretens auf die Berufung führt.
  • Einschlägig für: Art. 399 Abs. 3 StPO (Grundsatz)

II. Berufungsanzeige — Form und Inhalt

BGE 143 IV 36, E. 2.1

  • Thema: Zuständige Behörde für die Berufungsanzeige
  • Kernaussage: Die Berufungsanzeige ist bei der Strafbehörde erster Instanz einzureichen, nicht bei der Berufungsinstanz. Eingang bei der unzuständigen Behörde wahrt die Frist nicht.
  • Einschlägig für: Art. 399 Abs. 1 StPO

BGer 6B_1005/2025

  • Thema: Stichwortartige Berufungsbegründung und Verbindungsbusse
  • Kernaussage: Eine stichwortartige Rechtsbelehrung gemäss Art. 158 StPO kann durch Zeugenaussagen ergänzt rechtsgenüglich sein. Bei der Berufungsbegründung genügt eine kurze Darlegung der Gründe nach Abs. 2 lit. c; pauschale Bestreitungen ohne substantiierte Argumente machen die Berufung jedoch unzulässig. Bestätigung der Obergrenze der Verbindungsbusse (max. 20 % des Nettoeinkommens).
  • Einschlägig für: Art. 399 Abs. 2 lit. c StPO, Art. 106 StPO

III. Fristen und Nichteintreten

BGE 136 IV 109, E. 2

  • Thema: Berufungsfrist und Verwirkung
  • Kernaussage: Die Berufungsfrist von 10 Tagen ist eine Verwirkungsfrist. Nach Ablauf der Frist ist die Berufung unzulässig, vorbehaltlich der Wiederherstellung nach Art. 94 StPO. Eine nachträgliche Verlängerung ist ausgeschlossen.
  • Einschlägig für: Art. 399 Abs. 3 StPO, Art. 398 Abs. 2 StPO

Top-Entscheide im Überblick

NrEntscheidungZit.Kernthese
1BGE 149 IV 196Pflichtverteidiger-Zurechnung bei Berufungsfrist
2BGE 143 I 284Systematik des Zurechnungsgrundsatzes
3BGer 6B_1005/2024Doppeltes Pflichtverteidiger-Versagen nicht zurechenbar
4BGE 143 IV 36Zuständige Behörde für Berufungsanzeige
5BGE 136 IV 109Berufungsfrist als Verwirkungsfrist
6BGer 6B_1393/2021Zurechnung beim gewählten Verteidiger
7BGer 6B_361/2025Pflichtverteidiger-Fristversäumnis
8BGer 6B_283/2025Pflichtverteidiger-Zurechnung

Letzte Aktualisierung: 2026-06-13