Rechtsprechung zu Art. 393 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 143 IV 475 E. 2.5
- Thema: Funktion der Beschwerde im Vorverfahren
- Kernaussage: Das Beschwerderecht nach Art. 393 StPO bezweckt im Vorverfahren ein korrektives Gegengewicht zur starken Stellung der Staatsanwaltschaft.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a; Funktion der Beschwerde
BGE 143 IV 175 E. 2.2
- Thema: Verfahrensleitende Entscheide erstinstanzlicher Gerichte
- Kernaussage: Verfahrensleitende Entscheide erstinstanzlicher Gerichte sind von der Beschwerde grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie können einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b; Verfahrensleitende Entscheide
BGE 140 IV 202 E. 2.1
- Thema: Anfechtung vor Eröffnung der Hauptverhandlung
- Kernaussage: Gegen verfahrensleitende Entscheide vor der Hauptverhandlung steht die Beschwerde offen, wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken können.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b; Vorstadium
BGE 138 IV 92 E. 3.2
- Thema: Anfechtbarkeit von Haftentscheiden des ZMG
- Kernaussage: Gegen Haftentscheide des Zwangsmassnahmengerichts steht die Beschwerde an die kantonale Beschwerdeinstanz offen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. c; Haftentscheide
BGE 139 IV 199 E. 5.6
- Thema: Subsidiarität der Beschwerde gegenüber der Berufung
- Kernaussage: Die Beschwerde ist im Vergleich zur Berufung subsidiär.
- Einschlägig für: Systematik und Rechtsmittelabgrenzung
II. Weitere Entscheide (BStGer und Kantone)
SO BKBES.2024.128 (7. Oktober 2024)
- Thema: Generelle Zulässigkeit bei ZMG-Entscheiden
- Kernaussage: Mit der StPO-Revision per 1. Juli 2024 ist die Beschwerde gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts generell zulässig, sofern das Gesetz sie nicht ausdrücklich als endgültig bezeichnet.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. c; Revision
TG RBOG 2018 Nr. 18 (28. Juni 2018)
- Thema: Anfechtbarkeit von Anordnungen vor Hauptverhandlungsbeginn
- Kernaussage: Gerichtliche Anordnungen vor Eröffnung der Hauptverhandlung sind bei drohendem nicht wieder gutzumachendem Nachteil mit Beschwerde anfechtbar.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b; Vorverfahrensentscheide
LU 2N 11 129 (16. April 2012)
- Thema: Abgrenzung von StPO-Beschwerde und Aufsichtsbeschwerde
- Kernaussage: Reale Verfahrenshandlungen von Polizeiorganen im Rahmen einer Strafuntersuchung sind mit StPO-Beschwerde nach Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO anzufechten.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a; Polizeihandlungen
SG AK.2022.348-AK (2. November 2022)
- Thema: Durchbrechung des Beschwerdeausschlusses bei Parteistellungsverlust
- Kernaussage: Wird einer Partei während der laufenden Hauptverhandlung die Parteistellung abgesprochen, ist die Beschwerde zulässig, um einen endgültigen Rechtsverlust zu verhindern.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b; Ausnahme
BStGer BB.2026.4 (21. Januar 2026)
- Thema: Beschwerde gegen Zwischenentscheide der Strafkammer
- Kernaussage: Verfahrensleitende Anordnungen vor Eröffnung der Hauptverhandlung sind mit Beschwerde anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b; Bundesstrafgericht
Letzte Aktualisierung: 22. August 2026