Rechtsprechung zu Art. 389 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 143 IV 288 E. 1.4
- Thema: Das Rechtsmittelverfahren als Aktenverfahren (Abs. 1)
- Kernaussage: Das Rechtsmittelverfahren beruht primär auf den Beweisen, die im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Hauptverfahren erhoben worden sind. Das Rechtsmittelgericht muss Beweiserhebungen grundsätzlich nicht von Amtes wegen wiederholen.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 140 IV 196 E. 4.4
- Thema: Voraussetzungen für die Wiederholung von Beweisabnahmen (Abs. 2)
- Kernaussage: Eine Beweiswiederholung im Rechtsmittelverfahren ist zwingend erforderlich, wenn Beweisvorschriften verletzt wurden (lit. a), die Beweisaufnahme unvollständig war (lit. b) oder die erstinstanzlichen Aktenprotokolle unzuverlässig sind (lit. c). Bei «Aussage gegen Aussage» muss das Berufungsgericht Belastungszeugen persönlich einvernehmen, wenn es deren Glaubwürdigkeit abweichend von der Vorinstanz beurteilen will.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 144 IV 383 E. 1.1
- Thema: Unmittelbarkeitsprinzip und persönliche Glaubwürdigkeit
- Kernaussage: Hängt der Ausgang des Strafverfahrens entscheidend von der Glaubwürdigkeit einer Auskunftsperson oder eines Zeugen ab, verletzt das Berufungsgericht Bundesrecht, wenn es ohne persönliche Einvernahme von den Feststellungen der Vorinstanz abweicht.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. c
BGE 141 IV 220 E. 4.5
- Thema: Zulässigkeit von Noven und Beweisanträgen (Abs. 3)
- Kernaussage: Im Rechtsmittelverfahren gilt das uneingeschränkte Novenrecht: Die Parteien können bis zum Abschluss des Beweisverfahrens neue Tatsachen und Beweismittel vorbringen.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGE 147 IV 127 E. 2.1
- Thema: Antizipierte Beweiswürdigung durch die Rechtsmittelinstanz
- Kernaussage: Die Rechtsmittelinstanz darf neue Beweisanträge der Parteien in antizipierter Beweiswürdigung ablehnen, wenn sie ohne Willkür annehmen darf, dass die neuen Beweise ihre Überzeugung nicht mehr ändern können.
- Einschlägig für: Abs. 3
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_606/2018 vom 12.07.2019 E. 2.3
- Thema: Wiederholung der Beschuldigtenbefragung
- Kernaussage: Das Berufungsgericht hat die beschuldigte Person an der mündlichen Berufungsverhandlung persönlich zur Sache zu befragen.
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 1.4
- Thema: Einholung von Ergänzungsgutachten
- Kernaussage: Weisen die psychiatrischen oder rechtsmedizinischen Vorakten Lücken auf, holt das Rechtsmittelgericht gestützt auf Abs. 3 ein schriftliches Ergänzungsgutachten ein.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 2.3
- Thema: Nachholung verletzter Teilnahmerechte
- Kernaussage: Wurden Teilnahmerechte nach Art. 147 StPO im Vorverfahren verletzt, kann das Rechtsmittelgericht die Einvernahme unter Wahrung der Parteiöffentlichkeit wiederholen und dadurch heilen.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.2
- Thema: Schriftliche Beweisverfügungen der Verfahrensleitung
- Kernaussage: Über die Beweisanträge der Parteien entscheidet die Verfahrensleitung vorab im Rahmen der Vorbereitung der Hauptverhandlung (Art. 388 Abs. 1 StPO).
III. Entscheide des Bundesstrafgerichts und kantonaler Gerichte
TPF CA.2019.12 vom 29.07.2019
- Thema: Zeugeneinvernahmen vor der Berufungskammer des TPF
- Kernaussage: Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts lädt Zeugen zur mündlichen Verhandlung vor, wenn die Vorakten Unklarheiten aufweisen.
TPF 2023 87
- Thema: Begründungspflicht bei Ablehnung von Beweisanträgen
- Kernaussage: Die Ablehnung von Beweisanträgen ist im Endentscheid der Berufungskammer detailliert zu begründen.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Edition zusätzlicher Akten im Beschwerdeverfahren
- Kernaussage: Die kantonale Beschwerdeinstanz kann zur Klärung von Rechtsmittelrügen von Amtes wegen Akten beiziehen.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Wiederholung mangelhafter Hausdurchsuchungsbefragungen
- Kernaussage: Sind Protokolle unvollständig, werden die beteiligten Polizeibeamten als Zeugen einvernommen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Parteianträge an der Berufungsverhandlung
- Kernaussage: Beweisanträge können auch noch zu Beginn der mündlichen Berufungsverhandlung vor den Vorfragen gestellt werden.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Kosten zusätzlicher Beweiserhebungen
- Kernaussage: Kosten von Beweisergänzungen auf Parteiantrag richten sich nach dem Unterliegerprinzip (Art. 428 StPO).
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Beizug von Strafregisterauszügen
- Kernaussage: Das Berufungsgericht aktualisiert vor dem Urteil von Amtes wegen den Straf- und Betreibungsauszug des Angeklagten.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Rückweisung an die Vorinstanz bei massiven Beweismängeln
- Kernaussage: Sind wesentliche Beweise in erster Instanz überhaupt nicht erhoben worden, weist das Obergericht die Sache zur Neubeurteilung zurück (Art. 409 StPO).
SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Ablehnung querulatorischer Beweisanträge
- Kernaussage: Anträge auf Einvernahme offensichtlich untauglicher Zeugen werden in antizipierter Beweiswürdigung abgewiesen.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Dolmetscherbeizug bei Beweiswiederholung
- Kernaussage: Bei fremdsprachigen Zeugen hat das Rechtsmittelgericht einen qualifizierten Gerichtsdolmetscher beizuziehen.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30