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Rechtsprechung zu Art. 384 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 383 E. 1.1

  • Thema: Fristbeginn bei erstinstanzlichen Urteilen (lit. a)
  • Kernaussage: Bei Urteilen beginnt die 10-tägige Frist zur Berufungsanmeldung (Art. 399 Abs. 1 StPO) mit der Aushändigung oder Zustellung des schriftlichen Dispositivs, nicht bereits mit der mündlichen Urteilseröffnung an der Hauptverhandlung.
  • Einschlägig für: lit. a

BGE 140 IV 1 E. 2.1

  • Thema: Trennung von Berufungsanmeldung und Berufungserklärung
  • Kernaussage: Art. 384 lit. a StPO regelt den Lauf der Frist zur Berufungsanmeldung ab Dispositivzustellung; die Frist für die Berufungserklärung beginnt erst mit der späteren Zustellung des begründeten Urteils (Art. 399 Abs. 3 StPO).
  • Einschlägig für: lit. a

BGE 143 IV 288 E. 1.1

  • Thema: Fristbeginn bei Verfügungen und Beschlüssen (lit. b)
  • Kernaussage: Bei allen anderen Entscheiden (z.B. Einstellungsverfügungen, Beschwerdeentscheiden, verfahrensleitenden Beschlüssen) beginnt die 10-tägige Frist mit der tatsächlichen Zustellung des begründeten Entscheids.
  • Einschlägig für: lit. b

BGE 148 IV 456 E. 2.1

  • Thema: Zustellfiktion bei eingeschriebenen Sendungen (Art. 85 Abs. 4 StPO)
  • Kernaussage: Wird eine eingeschriebene Sendung mit dem Dispositiv oder Entscheid nicht abgeholt, gilt sie am 7. Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als zugestellt; an diesem Tag beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen.
  • Einschlägig für: lit. a und b

BGE 139 IV 25 E. 5.1

  • Thema: Fristbeginn bei nicht schriftlich eröffneten Verfahrenshandlungen (lit. c)
  • Kernaussage: Bei mündlichen Anordnungen (z.B. Beschlagnahme vor Ort, mündliche Ablehnung von Fragen an der Einvernahme) beginnt die Beschwerdefrist im genauen Zeitpunkt der Kenntnisnahme.
  • Einschlägig für: lit. c

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_606/2018 vom 12.07.2019 E. 2.1

  • Thema: Fristbeginn bei anwaltlicher Vertretung (Art. 87 Abs. 3 StPO)
  • Kernaussage: Hat die Partei einen Verteidiger oder Rechtsbeistand bestellt, ist für den Fristbeginn ausschliesslich die Zustellung an die Kanzlei des Anwalts massgebend.

BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 1.1

  • Thema: Fristenberechnung (Art. 90 Abs. 1 StPO)
  • Kernaussage: Der Tag der Zustellung wird nicht mitgezählt; die Frist beginnt am darauffolgenden Tag zu laufen. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag.

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.1

  • Thema: Fristbeginn bei Beschwerde gegen Zwangsmassnahmen
  • Kernaussage: Bei der Beschwerde gegen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebefehle beginnt die 10-Tage-Frist mit der Aushändigung des schriftlichen Befehls.

BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.1

  • Thema: Unverschuldete Säumnis und Fristwiederherstellung (Art. 94 StPO)
  • Kernaussage: Konnte die Frist wegen plötzlicher schwerer Krankheit oder Naturkatastrophe nicht eingehalten werden, kann innert 30 Tagen ein Gesuch um Fristwiederherstellung gestellt werden.

III. Entscheide des Bundesstrafgerichts und kantonaler Gerichte

TPF 2023 87

  • Thema: Fristbeginn bei elektronischer Zustellung
  • Kernaussage: Bei Zustellung via IncaMail / PrivaSphere beginnt die Frist im Zeitpunkt des Herunterladens der Mitteilung, spätestens am 7. Tag nach Bereitstellung.

TPF CA.2019.12 vom 29.07.2019

  • Thema: Aushändigung im Gerichtssaal
  • Kernaussage: Wird das Urteilsdispositiv der Partei am Ende der Hauptverhandlung gegen Empfangsbestätigung übergeben, beginnt die Berufungsfrist am folgenden Tag.

TPF CN.2025.26 vom 19.11.2025

  • Thema: Fristwahrung bei Postaufgabe (Art. 91 Abs. 2 StPO)
  • Kernaussage: Für die Einhaltung der Frist ist die Übergabe an die Schweizerische Post oder eine diplomatische Vertretung bis 24:00 Uhr des letzten Tages massgebend.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Fehlende oder unrichtige Rechtsmittelbelehrung (Art. 81 Abs. 3 StPO)
  • Kernaussage: Aus einer mangelhaften Rechtsmittelbelehrung (z.B. falsche Fristangabe) darf den Parteien kein Nachteil erwachsen (Vertrauensschutz).

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Poststempel als Beweismittel
  • Kernaussage: Der Poststempel begründet die Vermutung des rechtzeitigen Versands; bei Freistemplern trägt der Absender die Beweislast für die fristgerechte Einlieferung.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Fristbeginn bei Inhaftierten (Art. 91 Abs. 3 StPO)
  • Kernaussage: Bei Personen in Haft ist die Frist gewahrt, wenn die Rechtsmitteleingabe vor Fristablauf der Gefängnisleitung übergeben wird.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Zustellung an Parteien im Ausland (Art. 87 Abs. 2 StPO)
  • Kernaussage: Parteien mit Wohnsitz im Ausland müssen ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen; unterbleibt dies, beginnt die Frist mit Publikation im Amtsblatt.

BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Fristbeginn bei Haftbeschwerde
  • Kernaussage: Die 3-tägige Frist nach Art. 222 i.V.m. Art. 396 Abs. 1 StPO beginnt am Tag nach Zustellung des begründeten ZMG-Entscheids.

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Keine Fristerstreckung bei gesetzlichen Rechtsmittelfristen
  • Kernaussage: Gesetzliche Rechtsmittelfristen sind Verwirkungsfristen und können durch die Behörde nicht erstreckt werden (Art. 89 Abs. 1 StPO).

SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Kenntnisnahme bei Akteneinsicht
  • Kernaussage: Bei nicht förmlich eröffneten Handlungen beginnt die Frist an dem Tag, an dem der Anwalt bei der Akteneinsicht vom Vorgang Kenntnis erhält.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30