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Rechtsprechung zu Art. 382 StPO

Bundesgerichtsentscheide (BGE)

BGE 148 IV 170 (7.4.2022)

  • Thema: Geschädigtenstellung bei Vermögens-, Konkurs- und Urkundendelikten
  • Kernaussage: Konkretisierung des Geschädigtenbegriffs (Art. 115 Abs. 1 StPO) für einzelne Deliktsgruppen als Grundlage der Rechtsmittellegitimation.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Privatklägerschaft)

BGE 146 IV 76 (2018/2019)

  • Thema: Angehörige einer verstorbenen geschädigten Person
  • Kernaussage: Angehörige, die sich im Vorverfahren rechtsgültig als Privatklägerschaft konstituiert haben, können ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung einer Einstellung haben.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 3

BGE 145 IV 491 (16.10.2019)

  • Thema: Nur öffentliche Interessen (SBB, Bahnbetriebsgebiet)
  • Kernaussage: Werden durch Straftaten nur öffentliche Interessen verletzt und private bloss mittelbar, fehlt die Geschädigtenstellung; die Rechtsmittelberechtigung entscheidet sich nach der Rechtsgutsqualifizierung.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 145 IV 161 (6.5.2019)

  • Thema: Familienmitglieder bei Landesverweisung
  • Kernaussage: Lebensgefährtin und Kind einer beschuldigten Person sind von deren Landesverweisung höchstens indirekt betroffen — keine Legitimation nach Art. 382 Abs. 1 StPO, keine Stellung nach Art. 105 Abs. 2 StPO.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 143 IV 475 (5.10.2017)

  • Thema: Direkte persönliche Betroffenheit
  • Kernaussage: Die Beschwerdelegitimation verlangt eine direkte persönliche Betroffenheit in den eigenen rechtlich geschützten Interessen (E. 2.9); zur Anfechtbarkeit von Aktenentfernungsentscheiden.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 142 IV 82 (1.2.2016)

  • Thema: Rechtsnachfolge, Angehörige
  • Kernaussage: Angehörige einer verstorbenen geschädigten Person sind in der Reihenfolge der Erbberechtigung kumulativ oder alternativ zur Zivil- und Strafklage berechtigt; im Strafpunkt kein gemeinsames Vorgehen der Erben erforderlich.
  • Einschlägig für: Abs. 3

BGE 141 IV 454 (19.10.2015)

  • Thema: Geschädigtenbegriff beim Raufhandel
  • Kernaussage: Geschädigt ist, wer Träger des durch die verletzte Strafnorm geschützten oder mitgeschützten Rechtsguts ist; Anwendung auf das abstrakte Gefährdungsdelikt des Raufhandels.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 141 IV 380 (3.9.2015)

  • Thema: Kantonale Legitimation ohne Zivilanspruchserfordernis
  • Kernaussage: Die Rechtsmittellegitimation nach Art. 382 Abs. 1 StPO hängt — anders als Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG — nicht von der Auswirkung auf Zivilansprüche ab. Das Strafantragsrecht einzelner Erben begründet deren Beschwerdelegitimation.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 141 IV 231 (30.6.2015)

  • Thema: Einsprache der Privatklägerschaft gegen Strafbefehl
  • Kernaussage: Die Privatklägerschaft ist als weitere Betroffene (Art. 354 Abs. 1 lit. b StPO) zur Einsprache berechtigt, wenn sie ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Strafbefehls hat.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 140 IV 155 (1.9.2014)

  • Thema: Geschädigtenbegriff
  • Kernaussage: Unmittelbar verletzt ist, wer Träger des durch die verletzte Strafnorm geschützten oder mitgeschützten Rechtsguts ist.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 139 IV 78 (22.10.2012)

  • Thema: Berufung des Strafklägers ohne Zivilforderung
  • Kernaussage: Der als Strafkläger konstituierte Geschädigte ist auch ohne angemeldete Zivilforderung legitimiert, im Strafpunkt Berufung zu erheben.
  • Einschlägig für: Abs. 1

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)

BGer 7B_721/2024 vom 30. April 2026

  • Thema: Star-Praxis
  • Kernaussage: Ungeachtet fehlender Legitimation in der Sache kann die Privatklägerschaft die Verletzung von Verfahrensrechten rügen, deren Missachtung eine formelle Rechtsverweigerung darstellt — namentlich das zu Unrecht erfolgte Nichteintreten auf ein Rechtsmittel.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGer 7B_1347/2025 vom 28. April 2026, E. 3.3.1

  • Thema: Direkte persönliche Betroffenheit, aktuelles Interesse
  • Kernaussage: Die Legitimation verlangt direkte persönliche Betroffenheit in den eigenen rechtlich geschützten Interessen sowie ein aktuelles und praktisches Interesse an der Behandlung der Beschwerde.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGer 6B_360/2014 vom 30. Oktober 2014, E. 1.4

  • Thema: Amtliche Verteidigung
  • Kernaussage: Die Rechtsmittellegitimation der amtlichen Verteidigung bezüglich ihres Honorars ergibt sich nicht aus Art. 382 StPO, sondern aus Art. 135 Abs. 3 StPO.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Abgrenzung)

Letzte Aktualisierung: 4.7.2026