Rechtsprechung zu Art. 367 StPO
Bundesgerichtsentscheide (BGE)
BGE 127 I 213 (7.9.2001)
- Thema: Verteidigungsrechte trotz Säumnis
- Kernaussage: Der säumigen beschuldigten Person dürfen die Verteidigungsrechte (Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK, Art. 32 Abs. 2 BV) nicht entzogen werden; die Verteidigung ist zum Parteivortrag zuzulassen.
- Einschlägig für: Abs. 1
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer 6B_1293/2018 vom 14. März 2019, E. 3.3.3
- Thema: Urteil bei Anwesenheit nur der Verteidigung
- Kernaussage: Ist die beschuldigte Person säumig, hat aber ihre Verteidigung teilgenommen und plädiert, darf das Gericht das Urteil fällen (zum Berufungsverfahren; Art. 407 StPO).
- Einschlägig für: Abs. 1; Abs. 3
Letzte Aktualisierung: 17.7.2026