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Rechtsprechung zu Art. 345 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 143 IV 214 E. 5.4

  • Thema: Keine Aufforderungspflicht im Berufungsverfahren
  • Kernaussage: Das Berufungsgericht muss die Parteien nicht nach Art. 345 StPO zur Nennung von Beweisen auffordern, da die Beweisanträge bereits in der Berufungserklärung nach Art. 399 Abs. 3 lit. c StPO zu stellen sind.
  • Einschlägig für: Anwendungsbereich und Berufungsverfahren

BGE 143 IV 214 E. 5.2.1

  • Thema: Bindungswirkung im Rückweisungsverfahren
  • Kernaussage: Das Berufungsgericht darf sich nach einer Rückweisung nur noch mit jenen Punkten befassen, die das Bundesgericht aufgehoben hat.
  • Einschlägig für: Rückweisungsverfahren

BGE 135 III 334 E. 2.1

  • Thema: Schranken der Neubeurteilung
  • Kernaussage: Die mit der Neubeurteilung befasste Instanz hat die rechtliche Beurteilung des Rückweisungsentscheids zugrunde zu legen.
  • Einschlägig für: Rückweisung

BGE 123 IV 1 E. 1

  • Thema: Tragweite der Rückweisung
  • Kernaussage: Das Verfahren wird nach einer Rückweisung nur insoweit neu in Gang gesetzt, als dies notwendig ist, um den Erwägungen Rechnung zu tragen.
  • Einschlägig für: Beweisergänzung im Rückweisungsverfahren

BGE 117 IV 97 E. 4a

  • Thema: Bindung der Vorinstanz
  • Kernaussage: Die kantonale Instanz ist an die rechtliche Beurteilung gebunden, mit der die Rückweisung begründet wurde.
  • Einschlägig für: Bindungswirkung

II. Weitere Entscheide (BGer und Kantone)

BGer 6B_824/2016 E. 5.4 (10. April 2017)

  • Thema: Beweisanträge im Rechtsmittelverfahren
  • Kernaussage: Das Berufungsgericht muss die Parteien nicht nach Art. 345 StPO zur Nennung von Beweisen auffordern.
  • Einschlägig für: Berufungsverfahren

BGer 6B_4/2016 E. 3.2 (2. Mai 2016)

  • Thema: Entbehrlichkeit der Aufforderung vor Obergericht
  • Kernaussage: Im Berufungsverfahren hat das Gericht die Parteien nicht nach Art. 345 StPO zur Nennung von Beweisen aufzufordern.
  • Einschlägig für: Berufungsverfahren

BGer 6B_859/2013 E. 3.4.3 (2. Oktober 2014)

  • Thema: Beweisanträge in der Berufungserklärung
  • Kernaussage: Im Berufungsverfahren sind Beweisanträge bereits in der Berufungserklärung nach Art. 399 Abs. 3 lit. c StPO anzugeben.
  • Einschlägig für: Berufungserklärung

BGer 6B_1196/2013 E. 1.6 (22. Dezember 2014)

  • Thema: Rechtsmittelverfahren und Art. 345 StPO
  • Kernaussage: Die Pflicht zur Aufforderung nach Art. 345 StPO gilt für die erstinstanzliche Hauptverhandlung, nicht für das Berufungsverfahren.
  • Einschlägig für: Anwendungsbereich

BGer 6B_1212/2015 E. 1.3.2 (29. November 2016)

  • Thema: Untersuchungsgrundsatz im Rechtsmittelverfahren
  • Kernaussage: Der Untersuchungsgrundsatz gilt auch im Rechtsmittelverfahren.
  • Einschlägig für: Untersuchungsgrundsatz

Letzte Aktualisierung: 22. August 2026