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Rechtsprechung zu Art. 324 StPO

Leitentscheide (BGE)

BGE 138 IV 186 — Grundsatz «in dubio pro duriore» und Einstellungsspielraum

  • Thema: Legalitätsprinzip, in dubio pro duriore, Einstellungsvoraussetzungen
  • Kernaussage: Der Grundsatz «in dubito pro duriore» fliesst aus dem Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 BV und Art. 2 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 319 Abs. 1 und Art. 324 Abs. 1 StPO). Eine Einstellung darf grundsätzlich nur bei klarer Straflosigkeit oder offensichtlich fehlenden Prozessvoraussetzungen angeordnet werden. Anklage ist zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Halten sich die Wahrscheinlichkeiten die Waage, drängt sich insbesondere bei schweren Delikten eine Anklageerhebung auf.
  • Einschlägig für: Art. 324 Abs. 1 StPO; in dubio pro duriore; Einstellungsvoraussetzungen
  • URL: BGE 138 IV 186

BGE 137 IV 219 — Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft und Einstellung

  • Thema: Beschwerdeberechtigung gegen Einstellung, strafprozessualer Grundsatz «in dubio pro duriore», Untersuchungsmaxime
  • Kernaussage: Intertemporalrechtliche Bestimmungen betreffend die Anwendbarkeit der StPO, des BGerR und des BGG. Beschwerdeberechtigung der Privatklägerschaft gegen definitive Verfahrenseinstellungen: Der Privatstrafkläger muss darlegen, welche Zivilansprüche er gegen die beschuldigte Person stellen möchte, sofern dies nicht ohne Weiteres aus den Akten ersichtlich ist. Der Grundsatz «in dubio pro duriore» bedeutet, dass in Zweifelsfällen tendenziell Anklage zu erheben ist.
  • Einschlägig für: Art. 324 i.V.m. Art. 319 Abs. 1 StPO; Beschwerdelegitimation; in dubio pro duriore
  • URL: BGE 137 IV 219

BGE 148 IV 124 — Teileinstellung und Anklageergänzung nach Rückweisung

  • Thema: Teileinstellungsverfügung, ne bis in idem, Anklageergänzung nach bundesgerichtlichem Rückweisungsentscheid
  • Kernaussage: Eine explizite Teileinstellungsverfügung, die nicht den ganzen Lebenssachverhalt, sondern lediglich einzelne, erschwerende Tatvorwürfe betrifft, kann zur Wahrung der Rechte der Privatklägerschaft erforderlich sein. Der Grundsatz «in dubio pro duriore» kommt auch bei der Frage zum Tragen, welche Vorwürfe in die Anklage aufzunehmen sind. Die Anklage muss auch die Sichtweise der Privatklägerschaft wiedergeben. Eine Anklageänderung nach Art. 333 Abs. 1 StPO ist im Berufungsverfahren noch zulässig, soweit mit dem Verbot der reformatio in peius vereinbar.
  • Einschlägig für: Art. 324 Abs. 2 StPO; Teileinstellung; Anklageergänzung; ne bis in idem
  • URL: BGE 148 IV 124

BGE 143 IV 241 — Einstellung bei «Aussage gegen Aussage»-Situationen

  • Thema: Häusliche Gewalt, Einstellung bei Aussage gegen Aussage, Kognition des Bundesgerichts
  • Kernaussage: Der Entscheid über die Einstellung eines Strafverfahrens hat sich nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» zu richten. Präzisierung der Voraussetzungen, unter denen bei «Aussage gegen Aussage»-Situationen eine Einstellung ergehen darf. Das Bundesgericht überprüft Einstellungsentscheide mit einer gewissen Zurückhaltung, greift aber ein, wenn der Grundsatz «in dubio pro duriore» verletzt ist.
  • Einschlägig für: Art. 319 Abs. 1 StPO; Art. 324 Abs. 1 StPO; in dubio pro duriore; Aussage gegen Aussage
  • URL: BGE 143 IV 241

BGE 138 IV 86 — Tragweite des Grundsatzes «in dubio pro duriore»

  • Thema: Beschwerdebefugnis bei Todesfall im polizeilichen Einsatz, in dubio pro duriore
  • Kernaussage: Tragweite des Grundsatzes «in dubio pro duriore»: Die Staatsanwaltschaft darf nicht von eigenen Bedenken ausgehend zu einer Einstellung schreiten, wenn zahlreiche Tat- und Rechtsfragen offen sind. Anklage ist zu erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Der Entscheid bestätigt, dass der Grundsatz aus dem Legalitätsprinzip fliest.
  • Einschlägig für: Art. 324 Abs. 1 StPO; in dubio pro duriore; Einstellungsvoraussetzungen
  • URL: BGE 138 IV 86

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_541/2017 — Einstellung / Nichtanhandnahme

  • Thema: Verleumdung, Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Bestätigung der Praxis zum Grundsatz «in dubio pro duriore» im Kontext von Einstellungsverfügungen bei komplexen Sachverhalten.
  • URL: BGer 6B_541/2017

BGer 1B_355/2012 — Einstellungsverfügung und unentgeltliche Rechtspflege

  • Thema: Strafverfahren, unentgeltliche Rechtspflege bei Einstellung
  • Kernaussage: Zusammenhang zwischen Einstellungsverfügung und Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren.
  • URL: BGer 1B_355/2012

BGer 1B_535/2012 — Einstellung des Strafverfahrens

  • Thema: Strafverfahren, Einstellung
  • Kernaussage: Praxis zur Einstellung des Strafverfahrens und den Anforderungen an die Begründung einer Einstellungsverfügung.
  • URL: BGer 1B 535/2012

BGer 6B_698/2016 — Einstellung bei häuslicher Gewalt

  • Thema: Einstellung des Strafverfahrens bei häuslicher Gewalt und Beschimpfung
  • Kernaussage: Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro duriore» im Bereich häuslicher Gewalt.
  • URL: BGer 6B 698/2016

BGer 1B_253/2012 — Nichtanhandnahmeverfügung

  • Thema: Strafverfahren, Nichtanhandnahmeverfügung
  • Kernaussage: Abgrenzung zwischen Nichtanhandnahme und Einstellung; Anforderungen an die Begründung.
  • URL: BGer 1B_253/2012

BGer 1B_184/2012 — Einstellungsverfügung

  • Thema: Strafverfahren, Einstellungsverfügung bei Sachbeschädigung
  • Kernaussage: Anforderungen an die Begründung einer Einstellungsverfügung im Lichte des Grundsatzes «in dubio pro duriore».
  • URL: BGer 1B 184/2012

BGer 6B_1195/2019 — Einstellungsverfügung bei ungetreuer Geschäftsbesorgung

  • Thema: Einstellungsverfügung, ungetreue Geschäftsbesorgung
  • Kernaussage: Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro duriore» bei Wirtschaftstrafdelikten.
  • URL: BGer 6B 1195/2019

BGer 6B_1037/2019 — Nichtanhandnahmeverfügung bei Nötigung

  • Thema: Nichtanhandnahmeverfügung, Nötigung, Diffamation
  • Kernaussage: Abgrenzung der Voraussetzungen für Anklageerhebung vs. Nichtanhandnahme bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
  • URL: BGer 6B_1037/2019

BGer 6B_1053/2015 — Nichtanhandnahme/Einstellung bei Wirtschaftskriminalität

  • Thema: Nichtanhandnahme/Einstellung bei ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrug
  • Kernaussage: Praxis zur Einstellung bei komplexen Wirtschaftssachverhalten; Anforderungen an die Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft.
  • URL: BGer 6B 1053/2015

Letzte Aktualisierung: 10. Juli 2026