Rechtsprechung zu Art. 323 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 141 IV 194 E. 2.3
- Thema: Begriff der neuen Tatsachen und Beweismittel; Wiederaufnahme nach Nichtanhandnahme
- Kernaussage: Tatsachen und Beweismittel sind neu, wenn sie der Staatsanwaltschaft im Zeitpunkt des Erlasses der Einstellungs- oder Nichtanhandnahmeverfügung nicht bekannt waren. An die Wiederaufnahme nach einer Nichtanhandnahme (Art. 310 Abs. 2 StPO) sind geringere Anforderungen zu stellen als an jene nach einer förmlichen Einstellung (Art. 319 StPO).
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und b
BGE 144 IV 97 E. 2.1
- Thema: Abgrenzung von Wiederaufnahme (Art. 323 StPO) und gerichtlicher Revision (Art. 410 StPO)
- Kernaussage: Art. 323 StPO regelt ausschliesslich die Wiederaufnahme staatsanwaltlich eingestellter Verfahren; ist das Verfahren durch gerichtliches Sachurteil beendet worden, ist die Wiederaufnahme ausgeschlossen und ausschliesslich das Rechtsinstitut der Revision anwendbar.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 144 IV 362 E. 1.3
- Thema: Verbot der doppelten Strafverfolgung (ne bis in idem) und Durchbrechung durch Art. 323 StPO
- Kernaussage: Eine rechtskräftige Einstellungsverfügung steht einer erneuten Verfolgung wegen derselben Tat entgegen (Art. 320 Abs. 4 StPO), ausser die gesetzlichen Wiederaufnahmegründe von Art. 323 StPO sind erfüllt.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 141 IV 349 E. 2.2
- Thema: Materielle Rechtskraft und Schutz des Beschuldigten
- Kernaussage: Die Wiederaufnahme darf nicht dazu dienen, frühere Ermittlungsfehler oder eine unvollständige Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft bei unveränderter Beweislage nachträglich zu korrigieren.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b
II. Entscheide des Bundesstrafgerichts und Bundesgerichts
TPF 2016 1 (BB.2015.22 vom 29.01.2016)
- Thema: Internationale Tragweite von Einstellungsverfügungen und Wiederaufnahme
- Kernaussage: Eine durch schweizerische Strafbehörden verfügte Einstellung entfaltet Sperrwirkung (ne bis in idem), solange keine rechtsgültige Wiederaufnahmeverfügung nach Art. 323 StPO ergangen ist.
TPF 2015 44 (BB.2014.168 vom 08.04.2015)
- Thema: Form der Wiederaufnahme und Beschwerdefähigkeit
- Kernaussage: Die Wiederaufnahme hat durch förmliche, begründete Verfügung der Staatsanwaltschaft zu erfolgen; diese ist mit Beschwerde nach Art. 393 ff. StPO anfechtbar.
TPF BB.2014.180 vom 06.05.2015
- Thema: Wiederaufnahme nach Teileinstellung
- Kernaussage: Wurde ein Verfahren nur bezüglich einzelner Deliktsvorwürfe eingestellt, erfordert die Wiederaufnahme hinsichtlich dieser Teilaspekte den Nachweis neuer Tatsachen nach Art. 323 Abs. 1 StPO.
TPF BB.2022.146 vom 08.09.2025
- Thema: Prüfungspflicht bei Wiederaufnahmegesuchen der Privatklägerschaft
- Kernaussage: Reicht die geschädigte Person neue Beweismittel ein, hat die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen von Art. 323 StPO förmlich zu prüfen und bei Verneinung eine beschwerdefähige Ablehnungsverfügung zu erlassen.
TPF BB.2021.74 vom 05.04.2022
- Thema: Ablehnung der Wiederaufnahme und unentgeltliche Rechtspflege
- Kernaussage: Ein Gesuch um Wiederaufnahme ist aussichtslos, wenn die vorgebrachten Beweismittel bereits in den Akten lagen oder den Tatverdacht nicht substanziell verstärken.
BGer 6B_77/2021 vom 17.06.2021 E. 2.1
- Thema: Beweismittel, die sich nicht aus früheren Akten ergeben (Abs. 1 lit. b)
- Kernaussage: Eine Wiederaufnahme ist unzulässig, wenn das Beweismittel zwar formell neu eingereicht wird, sich sein wesentlicher Inhalt jedoch bereits aus den früheren Verfahrensakten ergab.
BGer 6B_1052/2019 vom 25.03.2020 E. 2.2
- Thema: Eignung der neuen Beweismittel zur Begründung strafrechtlicher Verantwortlichkeit
- Kernaussage: Die neuen Tatsachen müssen von solchem Gewicht sein, dass sie bei einer Gesamtwürdigung voraussichtlich zu einer Anklageerhebung oder einem Strafbefehl führen würden.
BGer 6B_825/2019 vom 06.05.2021 E. 1.3
- Thema: Eintritt der Verfolgungsverjährung als Wiederaufnahmehindernis
- Kernaussage: Ist die strafrechtliche Verfolgungsverjährung nach der Einstellung eingetreten, ist eine Wiederaufnahme von Amtes wegen ausgeschlossen.
BGer 6B_446/2018 vom 18.10.2018 E. 2.4
- Thema: Mitteilungspflichten nach Abs. 2
- Kernaussage: Die Verfügung über die Wiederaufnahme ist allen Parteien und Behörden zuzustellen, denen die frühere Einstellung eröffnet worden war.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
ZH Obergericht UH140381 vom 26.03.2015
- Kanton: Zürich
- Thema: Abgrenzung echter und unechter Noven im Einstellungsverfahren
- Kernaussage: Als neu im Sinne von Art. 323 Abs. 1 StPO gelten sowohl Tatsachen, die sich erst nach der Einstellung zugetragen haben (echte Noven), als auch solche, die zwar vor der Einstellung existierten, den Strafbehörden aber unverschuldet unbekannt geblieben sind (unechte Noven).
ZH Obergericht UH150341 vom 08.07.2016
- Kanton: Zürich
- Thema: Wiederaufnahme aufgrund neuer DNA-Gutachten oder digitaler Spuren
- Kernaussage: Die nachträgliche Zuordnung von DNA-Profilen oder neu entschlüsselten Chatprotokollen stellt ein klassisches neues Beweismittel dar, das die Wiederaufnahme nach Art. 323 StPO rechtfertigt.
SZ Kantonsgericht BEK 2025 18 vom 28.04.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Unzulässigkeit der Wiedererwägung statt Wiederaufnahme
- Kernaussage: Eine formlose Wiedererwägung einer rechtskräftigen Einstellungsverfügung ohne Einhaltung von Art. 323 StPO ist unzulässig und nichtig.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 171 vom 14.11.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Gehörsanspruch der beschuldigten Person vor Wiederaufnahme
- Kernaussage: Vor Erlass der Wiederaufnahmeverfügung ist der beschuldigten Person in der Regel das rechtliche Gehör zu den neuen Tatsachen zu gewähren, es sei denn, der Untersuchungszweck würde dadurch gefährdet.
BS Appellationsgericht BES.2022.13 vom 11.05.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Kostenauflage bei unbegründetem Wiederaufnahmegesuch
- Kernaussage: Verlangt die Privatklägerschaft mutwillig eine Wiederaufnahme ohne neue Beweise, können ihr die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens auferlegt werden.
GL Obergericht OG.2020.00067 vom 13.11.2020
- Kanton: Glarus
- Thema: Teilbarkeit der Wiederaufnahme bei mehreren Beschuldigten
- Kernaussage: Werden neue Beweise bekannt, die nur einen von mehreren mitbeschuldigten Personen belasten, beschränkt sich die Wiederaufnahme auf diesen Beschuldigten.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30