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Rechtsprechung zu Art. 322 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 362 E. 1.1

  • Thema: Beschwerdelegitimation der Parteien (Abs. 2)
  • Kernaussage: Die Parteien (beschuldigte Person und Privatklägerschaft) können die Einstellungsverfügung innert 10 Tagen bei der kantonalen Beschwerdeinstanz (Art. 20 StPO) anfechten. Die Privatklägerin ist legitimiert, soweit sich die Einstellung auf ihre Zivilansprüche oder ihren Strafanspruch auswirken kann.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 141 IV 20 E. 1.3

  • Thema: Der verfassungsrechtliche Prüfmassstab «in dubio pro duriore»
  • Kernaussage: Im Einstellungsbeschwerdeverfahren gilt der Grundsatz in dubio pro duriore: Die Einstellung darf nur bestätigt werden, wenn ein Freispruch im Hauptverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht. Bei unklarer Beweislage hat die Überweisung an das Sachgericht zu erfolgen.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 140 IV 136 E. 1.2

  • Thema: Einhaltung der 10-tägigen Beschwerdefrist (Abs. 2)
  • Kernaussage: Die 10-tägige Frist zur Einreichung der Einstellungsbeschwerde ist eine nicht erstreckbare Verwirkungsfrist und beginnt mit der ordnungsgemässen Zustellung der Verfügung.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 143 IV 214 E. 2.2

  • Thema: Genehmigungsvorbehalt der Oberstaatsanwaltschaft (Abs. 1)
  • Kernaussage: Sieht das kantonale Recht eine Genehmigung vor, entfaltet die Einstellungsverfügung nach aussen erst Rechtswirksamkeit, nachdem die vorgesetzte Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft ihre Zustimmung erteilt hat.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 139 IV 25 E. 5.2

  • Thema: Einspracheverfahren bei selbständiger Einziehung (Abs. 3 n.F. 2024)
  • Kernaussage: Wird in der Einstellungsverfügung eine Einziehung (Art. 69 ff. StGB) angeordnet, kann der Betroffene dagegen Einsprache nach den Bestimmungen des Strafbefehlsverfahrens (Art. 354 ff. StPO) erheben.
  • Einschlägig für: Abs. 3

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.1

  • Thema: Gutheissung der Einstellungsbeschwerde und Anweisung zur Anklage
  • Kernaussage: Heisst die Beschwerdeinstanz die Beschwerde gut, weist sie die Staatsanwaltschaft an, die Untersuchung fortzuführen oder direkt Anklage beim zuständigen Sachgericht zu erheben.

BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.1

  • Thema: Beschwerdelegitimation des Opfers (Art. 382 Abs. 1 StPO)
  • Kernaussage: Opfer schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte sind ohne Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens zur Anfechtung der Einstellung legitimiert.

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.2

  • Thema: Kostenverlegung im Einstellungsbeschwerdeverfahren
  • Kernaussage: Unterliegt die Privatklägerin im Beschwerdeverfahren, werden ihr die Gerichtsgebühren auferlegt und sie hat dem Beschuldigten eine Parteientschädigung zu bezahlen.

BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.3

  • Thema: Isolierte Beschwerde des Beschuldigten gegen Kostenfolgen
  • Kernaussage: Der Beschuldigte kann eine Einstellungsverfügung anfechten, wenn ihm trotz Verfahrenseinstellung Kosten auferlegt oder Entschädigungen verweigert wurden.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Umfassende Kognition des Appellationsgerichts
  • Kernaussage: Die Beschwerdeinstanz prüft die Sach- und Rechtslage mit voller Kognition (Art. 393 Abs. 2 StPO).

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Beschwerdelegitimation von Anzeigeerstattern
  • Kernaussage: Reine Anzeigeerstatter ohne eigene materielle Rechtsverletzung haben kein Beschwerderecht gegen Einstellungsverfügungen.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Fristwahrung bei Postaufgabe
  • Kernaussage: Für die 10-Tage-Frist genügt die Übergabe an die Schweizerische Post bis zum letzten Tag der Frist um 24:00 Uhr.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Kostenvorschuss im Beschwerdeverfahren (Art. 383 StPO)
  • Kernaussage: Die Beschwerdeinstanz kann von der Privatklägerin einen Kostenvorschuss für das Einstellungsbeschwerdeverfahren verlangen.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Aufhebung von Teileinstellungen
  • Kernaussage: Bezieht sich die Beschwerde nur auf einen Teilkomplex der Einstellung, hebt die Beschwerdeinstanz die Verfügung nur im angefochtenen Umfang auf.

BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Wiederaufnahme nach gutgeheissener Beschwerde
  • Kernaussage: Mit der Gutheissung der Einstellungsbeschwerde lebt das Ermittlungsverfahren vollumfänglich wieder auf.

BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016

  • Kanton: Basel-Landschaft
  • Thema: Unzulässigkeit von Noven nach Verfahrensabschluss
  • Kernaussage: Völlig neue Vorwürfe sind nicht Gegenstand der Einstellungsbeschwerde, sondern mit neuer Strafanzeige geltend zu machen.

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Rückweisung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs
  • Kernaussage: Wurde die Einstellungsverfügung ohne vorherige Abschlussmitteilung nach Art. 318 StPO erlassen, hebt das Obergericht die Verfügung auf.

SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Amtliche Verteidigung im Einstellungsbeschwerdeverfahren
  • Kernaussage: Die amtliche Verteidigung erstreckt sich auch auf die Vertretung des Beschuldigten im Einstellungsbeschwerdeverfahren.

AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011

  • Kanton: Aargau
  • Thema: Einsprachefrist bei Einziehungsentscheiden
  • Kernaussage: Die Einsprachefrist gegen selbständige Einziehungen nach Abs. 3 beträgt 10 Tage ab Zustellung.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30