Rechtsprechung zu Art. 321 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 144 IV 362 E. 1.2
- Thema: Der gesetzliche Adressatenkreis für die Mitteilung (Abs. 1)
- Kernaussage: Die Einstellungsverfügung muss zwingend den Parteien (Beschuldigter, Privatkläger), dem Opfer (lit. b) sowie betroffenen Dritten (lit. c) förmlich mitgeteilt werden. Unterbleibt die Eröffnung, kann die Verfügung gegenüber der übergangenen Person keine Rechtskraft entfalten.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 140 IV 136 E. 1.2
- Thema: Auslösung der 10-tägigen Beschwerdefrist (Art. 322 Abs. 2 StPO)
- Kernaussage: Erst mit der ordnungsgemässen Zustellung der vollständig begründeten Einstellungsverfügung samt Rechtsmittelbelehrung beginnt die 10-tägige Frist zur Beschwerde an die kantonale Beschwerdeinstanz zu laufen.
- Einschlägig für: Abs. 1 und 3
BGE 141 IV 20 E. 1.3
- Thema: Mitteilung an betroffene Dritte (Abs. 1 lit. c)
- Kernaussage: Enthält die Einstellungsverfügung Einziehungsanordnungen (Art. 320 Abs. 2 StPO) oder Kostensprüche zu Lasten Dritter, ist sie diesen Dritten (z.B. Eigentümern beschlagnahmter Sachen) förmlich zu eröffnen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. c
BGE 143 IV 214 E. 2.3
- Thema: Mitteilung an kantonale Behörden mit Beschwerderecht (Abs. 1 lit. d)
- Kernaussage: Kantone können bestimmen, dass Einstellungsverfügungen bestimmten Fachbehörden (z.B. Strassenverkehrsamt, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB) mitzuteilen sind, wenn diesen ein gesetzliches Beschwerderecht zusteht.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. d
BGE 139 IV 25 E. 5.2
- Thema: Ausdrücklicher Verzicht auf Mitteilung (Abs. 2)
- Kernaussage: Ein Verzicht auf die Zustellung der Einstellungsverfügung ist nur wirksam, wenn er von der geschädigten Person oder dem Beschuldigten ausdrücklich und schriftlich erklärt wurde.
- Einschlägig für: Abs. 2
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.2
- Thema: Anwendbarkeit der allgemeinen Zustellregeln (Abs. 3)
- Kernaussage: Für die Zustellung der Einstellungsverfügung gelten Art. 84–88 StPO (eingeschriebene Postsendung oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung).
BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.3
- Thema: Mitteilung an unbeteiligte Opfer
- Kernaussage: Das Opfer hat Anspruch auf Mitteilung der Einstellung, auch wenn es sich im Verfahren nicht als Straf- oder Zivilkläger konstituiert hat.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.2
- Thema: Wiederherstellung der Frist bei unterbliebener Mitteilung
- Kernaussage: Erfährt die Privatklägerin erst nachträglich von einer nicht zugestellten Einstellungsverfügung, kann sie innert 30 Tagen seit Kenntnis Beschwerde erheben.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.3
- Thema: Zustellung an die Verteidigung
- Kernaussage: Bei anwaltlicher Vertretung ist die Verfügung dem Anwalt zuzustellen (Art. 87 Abs. 3 StPO).
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Mitteilung an private Anzeigeerstatter
- Kernaussage: Personen, die lediglich eine Strafanzeige erstattet haben (ohne Geschädigten- oder Opferstellung), erhalten eine kurze formlose Anzeige über die Einstellung ohne Begründung.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Anonymisierte Zustellung an Dritte
- Kernaussage: Werden Drittpersonen durch die Einstellung berührt, sind intime Personendaten Unbeteiligter in der Ausfertigung für den Dritten abzudecken.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Zustellfiktion bei Einstellungsverfügungen
- Kernaussage: Holt die beschuldigte Person die eingeschriebene Verfügung nicht ab, gilt die 7-tägige Zustellfiktion nach Art. 85 Abs. 4 StPO.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Mitteilung an die Vorinstanz (Polizei)
- Kernaussage: Das zuständige Polizeikommando wird über die Einstellung zur Nachführung der polizeilichen Informationssysteme orientiert.
BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Mitteilung an die Oberstaatsanwaltschaft
- Kernaussage: Im Kanton Basel-Stadt werden Einstellungsverfügungen von Verbrechen und Vergehen der Ersten Staatsanwältin zur internen Aufsicht vorgelegt.
BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Mitteilung bei mehreren Geschädigten
- Kernaussage: Jeder geschädigten Person ist ein eigenes Exemplar der Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Mitteilung an das Migrationsamt
- Kernaussage: Bei ausländischen Staatsangehörigen wird das kantonale Migrationsamt über die Verfahrenseinstellung informiert.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Mitteilung an Gerichtsbehörden bei Vorfragen
- Kernaussage: War ein Zivil- oder Verwaltungsverfahren sistiert, ist dem Gericht die Einstellungsverfügung nach Rechtskraft zuzustellen.
SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Rechtsmittelbelehrung in der Mitteilung
- Kernaussage: Die Mitteilung muss zwingend angeben, bei welcher Beschwerdeinstanz und innert welcher Frist (10 Tage) Beschwerde erhoben werden kann.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Nachweis der Zustellung
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft muss den Eingang der Zustellungsnachweise (Track & Trace / Rückschein) in den Verfahrensakten dokumentieren.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30