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Rechtsprechung zu Art. 320 StPO

Bundesgerichtsentscheide (BGE)

Teileinstellung und ne bis in idem

BGE 144 IV 362 (20.9.2018)

  • Thema: Teileinstellung des Verfahrens, Grundsatz «ne bis in idem», Art. 11 Abs. 1, Art. 319 Abs. 1, Art. 320 Abs. 4 StPO
  • Kernaussage: Eine Teileinstellung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn mehrere Lebensvorgänge oder Taten im prozessualen Sinn zu beurteilen sind, die einer separaten Erledigung zugänglich sind. Soweit es sich hingegen lediglich um eine andere rechtliche Würdigung desselben Lebensvorgangs handelt, scheidet eine teilweise Verfahrenseinstellung aus (E. 1.3.1). Wird das Verfahren zu Unrecht teilweise eingestellt und erwächst die Teileinstellung in Rechtskraft, steht deren Sperrwirkung (Art. 11 Abs. 1, Art. 320 Abs. 4 StPO) einer Verurteilung wegen des gleichen Lebenssachverhalts entgegen (E. 1.4).
  • Einschlägig für: Abs. 4 (Sperrwirkung); Art. 11 Abs. 1 StPO

BGE 148 IV 124 (17.1.2022)

  • Thema: Teileinstellungsverfügung, ne bis in idem, Anklageergänzung nach Rückweisungsentscheid, Art. 11 Abs. 1, Art. 119 Abs. 2 lit. a, Art. 319 Abs. 1 lit. a, Art. 320 Abs. 4, Art. 324 Abs. 2, Art. 333 Abs. 1 StPO; Art. 4 Protokoll Nr. 7 EMRK; Art. 14 Abs. 7 UNO-Pakt II
  • Kernaussage: Eine explizite Teileinstellungsverfügung, die nicht den ganzen Lebenssachverhalt, sondern lediglich einzelne, erschwerende Tatvorwürfe betrifft, kann zur Wahrung der Rechte der Privatklägerschaft erforderlich sein (Bestätigung von BGE 138 IV 241, E. 2; E. 2.6.5). Solche Teileinstellungsverfügungen führen nicht zur Anwendung des Grundsatzes «ne bis in idem» hinsichtlich der gleichzeitig zur Anklage gebrachten Vorwürfe. Entscheidend ist, dass die Teileinstellungsverfügung auf die gleichzeitig erhobene oder bereits hängige Anklage bzw. den Strafbefehl Bezug nimmt und als solche deklariert wird.
  • Einschlägig für: Abs. 4 (Sperrwirkung); Verhältnis zu Art. 11, Art. 324 StPO

BGE 143 IV 104 (1.1.2016)

  • Thema: Verfahrenseinstellung gestützt auf Art. 55a StGB, ne bis in idem, Unteilbarkeit des Strafantrags, Art. 32, 33 Abs. 3, Art. 55a StGB, Art. 11 Abs. 1 und Art. 320 Abs. 4 StPO
  • Kernaussage: Die Verurteilung eines Ehegatten wegen Tätlichkeiten zum Nachteil seiner Ehegattin in einem abgetrennten Verfahren wegen Raubes verstösst gegen Art. 55a StGB und den Grundsatz «ne bis in idem», wenn die Strafverfahren gegen die Ehegatten wegen gegenseitiger Tätlichkeiten betreffend den fraglichen Tatzeitraum zuvor in Anwendung von Art. 55a StGB rechtskräftig eingestellt wurden (E. 4). Das Ersuchen um Verfahrenssistierung bzw. die Zustimmung zum Antrag der zuständigen Behörde auf Verfahrenssistierung (Art. 55a Abs. 1 lit. b StGB) und das unbenutzte Verstreichenlassen der Frist stehen der Einstellung gleich.
  • Einschlägig für: Abs. 4 (Sperrwirkung); Verhältnis zu Art. 55a StGB

Einziehung bei Einstellung

BGE 142 IV 383 (22.9.2016)

  • Thema: Einstellung des Verfahrens, akzessorische und selbstständige Einziehung, Art. 320 Abs. 2 Satz 2, Art. 329 Abs. 4 Satz 2, Art. 376 StPO; Art. 70 StGB; Einziehung gegen eine juristische Person
  • Kernaussage: Wird ein Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft nach durchgeführter Untersuchung oder vom Gericht wegen des Prozesshindernisses der Verjährung eingestellt, so ist in der Einstellungsverfügung bzw. im Einstellungsbeschluss über die Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten zu entscheiden; ein selbstständiges Einziehungsverfahren fällt ausser Betracht. Die Einziehung zu Lasten der juristischen Person, für welche die beschuldigte Person gehandelt hat, wird entweder akzessorisch im Strafverfahren gegen die beschuldigte Person oder — bei Einstellung — in der Einstellungsverfügung angeordnet.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Einziehung); Verhältnis zu Art. 376 StPO, Art. 70 StGB

BGE 141 IV 155 (25.2.2015)

  • Thema: Verkauf von Bankkundendaten, wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 Abs. 2 StGB), Einziehung des Verkaufserlöses (Art. 70 Abs. 1 StGB)
  • Kernaussage: Die Veräusserung von Daten von Kunden einer Schweizer Bank durch eine nicht bei der Bank angestellte Person an deutsche Steuerbehörden erfüllt den Tatbestand des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes. Der noch vorhandene Verkaufserlös ist nach dem Ableben des Verkäufers während des Strafverfahrens zu Lasten der Erben einzuziehen (E. 2–4). Die Einstellung des Verfahrens (wegen Todes) steht der Einziehung in der Einstellungsverfügung nicht entgegen (vgl. Art. 320 Abs. 2 StPO).
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Einziehung bei Einstellung wegen Todes)

Verhältnis zu Art. 8 StPO (Verzicht auf Strafverfolgung)

BGE 139 IV 220 (8.7.2013)

  • Thema: Verzicht auf Strafverfolgung (Art. 8 StPO), Strafbefreiung (Art. 52–54 StGB)
  • Kernaussage: Art. 8 StPO bildet keine Grundlage für die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach der Anklageerhebung in den Anwendungsfällen von Art. 52–54 StGB. Das Gericht hat über die Anklage zu entscheiden und im Falle eines Schuldspruchs von einer Bestrafung abzusehen (Bestätigung der unter dem früheren Prozessrecht begründeten Rechtsprechung). Unter den Gerichten im Sinne von Art. 8 StPO sind die Gerichte zu verstehen, die über Beschwerden gegen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft entscheiden (E. 3.4).
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Form); Verhältnis zu Art. 8 StPO

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)

Einstellung und Entschädigung

BGer 6B 155/2014 vom 21. Juli 2014

  • Thema: Einstellungsverfügung (Nötigung etc.), Entschädigung
  • Kernaussage: Einstellungsverfügung und damit verbundene Entschädigungsregelung; Aufhebung von Zwangsmassnahmen bei Einstellung.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Zwangsmassnahmen); Art. 429 ff. StPO

BGer 6B_698/2016 vom 10. April 2017

  • Thema: Einstellung des Strafverfahrens (häusliche Gewalt, Beschimpfung etc.)
  • Kernaussage: Einstellung des Strafverfahrens bei häuslicher Gewalt und Beschimpfung; Anwendung von Art. 55a StGB bzw. Einstellungsgründen nach Art. 319 StPO.
  • Einschlägig für: Abs. 4 (Sperrwirkung); Art. 319 StPO, Art. 55a StGB

BGer 6B_472/2020 vom 13. Juli 2021

  • Thema: Einstellungsverfügung, Strafverfahren
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung im Beschwerdeweg.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Form); Art. 322 StPO

BGer 6B_56/2020 vom 16. Juni 2020

  • Thema: Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4

BGer 6B_1162/2016 vom 27. April 2017

  • Thema: Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4

BGer 6B_888/2019 vom 9. Dezember 2019

  • Thema: Raufhandel, Grundsatz ne bis in idem
  • Kernaussage: Sperrwirkung einer Einstellung bei Raufhandel; Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem (Art. 11 Abs. 1, Art. 320 Abs. 4 StPO).
  • Einschlägig für: Abs. 4 (Sperrwirkung)

BGer 6B_336/2018 vom 12. Dezember 2018

  • Thema: Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4

BGer 6B_1195/2019 vom 28. April 2020

  • Thema: Einstellungsverfügung (ungetreue Geschäftsbesorgung)
  • Kernaussage: Einstellungsverfügung bei ungetreuer Geschäftsbesorgung; Prüfung der Einstellungsgründe.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Form); Art. 319 StPO

BGer 6B_1358/2016 vom 1. Juni 2017

  • Thema: Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4

BGer 6B_277/2012 vom 14. August 2012

  • Thema: Üble Nachrede, Verjährung
  • Kernaussage: Einstellung infolge Verjährung bei übler Nachrede; Einziehung und Weiterführung des Verfahrens bei Verjährung.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Einziehung); Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO

BGer 6B_512/2012 vom 30. April 2013

  • Thema: Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4

BGer 6B_991/2013 vom 24. April 2014

  • Thema: Nichteintreten auf Rechtsmittel
  • Kernaussage: Nichteintreten auf Rechtsmittel gegen eine Einstellungsverfügung; formelle Anforderungen.
  • Einschlägig für: Art. 322 StPO (Beschwerde gegen Einstellung)

BGer 7B_211/2022 vom 12. März 2024

  • Thema: Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung im Beschwerdeweg.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4

BGer 1C_230/2018 vom 26. März 2019

  • Thema: Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4

BGer 6B_611/2017 vom 9. März 2018

  • Thema: Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Beurteilung einer Einstellungsverfügung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4

BGer 6B 133/2016 vom 3. Juni 2016

  • Thema: Einstellung des Strafverfahrens (fahrlässige schwere Körperverletzung)
  • Kernaussage: Einstellung des Strafverfahrens bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung.
  • Einschlägig für: Abs. 1, Abs. 4; Art. 319 StPO

Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2026 · Diese Seite bearbeiten · Anregung einreichen