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Rechtsprechung zu Art. 320 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 362 E. 1.3

  • Thema: Freispruchswirkung und Grundsatz «ne bis in idem» (Abs. 4)
  • Kernaussage: Die rechtskräftige Einstellungsverfügung kommt einem freisprechenden Endentscheid eines Gerichts gleich (Abs. 4). Sie entfaltet materielle Rechtskraft; eine erneute Strafverfolgung wegen derselben Tat ist grundsätzlich ausgeschlossen (ne bis in idem, Art. 11 StPO), es sei denn, die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach Art. 323 StPO sind erfüllt.
  • Einschlägig für: Abs. 4

BGE 141 IV 20 E. 1.2

  • Thema: Zwingende Aufhebung bestehender Zwangsmassnahmen (Abs. 2)
  • Kernaussage: Mit der Einstellung hat die Staatsanwaltschaft sämtliche angeordneten Zwangsmassnahmen (Beschlagnahmen, Kontosperren, Grundbuchsperren, Ersatzmassnahmen) von Amtes wegen aufzuheben und die Herausgabe von sichergestellten Gegenständen an den Berechtigten anzuordnen.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 140 IV 136 E. 1.1

  • Thema: Form und Begründungsdichte der Verfügung (Abs. 1)
  • Kernaussage: Die Einstellungsverfügung richtet sich nach den Formvorschriften von Art. 80 f. StPO und muss die Sach- und Rechtslage so begründen, dass die Privatklägerschaft ihre Rechtsmittelchancen beurteilen kann.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 143 IV 214 E. 2.1

  • Thema: Verweisung von Zivilklagen auf den Zivilweg (Abs. 3)
  • Kernaussage: In der Einstellungsverfügung werden keine Zivilklagen materiell beurteilt; die Privatklägerschaft wird auf den ordentlichen Zivilweg verwiesen.
  • Einschlägig für: Abs. 3

BGE 139 IV 25 E. 5.3

  • Thema: Einziehungsanordnung in der Einstellungsverfügung (Abs. 2 Satz 2)
  • Kernaussage: Trotz Verfahrenseinstellung kann die Staatsanwaltschaft Deliktsgut oder gefährliche Gegenstände gestützt auf Art. 69 ff. StGB selbständig in der Einstellungsverfügung einziehen.
  • Einschlägig für: Abs. 2 Satz 2

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.3

  • Thema: Kosten- und Entschädigungsdispositiv
  • Kernaussage: In der Einstellungsverfügung ist zwingend über die Verfahrenskosten (Art. 426 StPO) sowie über Entschädigung und Genugtuung der beschuldigten Person (Art. 429 StPO) zu entscheiden.

BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.2

  • Thema: Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft
  • Kernaussage: Die Privatklägerin kann die Einstellungsverfügung innert 10 Tagen mit Beschwerde nach Art. 322 Abs. 2 i.V.m. Art. 393 ff. StPO anfechten.

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.3

  • Thema: Teilweise Einstellung des Verfahrens
  • Kernaussage: Wird das Verfahren nur bezüglich einzelner Delikte eingestellt und bezüglich anderer Anklage erhoben, erwächst die Teileinstellung bei ungenutzter Beschwerdefrist in Rechtskraft.

BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.4

  • Thema: Rechtskraftbescheinigung für nachfolgende Zivilprozesse
  • Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft stellt den Parteien auf Verlangen eine Bescheinigung über den Eintritt der Rechtskraft der Einstellungsverfügung aus.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Entschädigung von Anwaltskosten bei Einstellung
  • Kernaussage: Dem Beschuldigten ist bei Einstellung grundsätzlich eine volle Parteientschädigung für seine Verteidigungskosten zuzusprechen.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Rückgabe beschlagnahmter Mobiltelefone
  • Kernaussage: Mit der Rechtskraft der Einstellung sind sichergestellte Handys und Datenträger unverzüglich an den Beschuldigten herauszugeben.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Einziehung von Waffen bei Verfahrenseinstellung
  • Kernaussage: Die Einziehung gefährlicher Gegenstände (Art. 69 StGB) in der Einstellungsverfügung ist auch bei Nichtverschulden zulässig.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Zustellung an alle Verfahrensbeteiligten
  • Kernaussage: Die Einstellungsverfügung ist der beschuldigten Person, der Privatklägerschaft und allfälligen Opfern förmlich zuzustellen.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Kostenauflage bei schuldhafter Verfahrensverursachung (Art. 426 Abs. 2 StPO)
  • Kernaussage: Hat der Beschuldigte das Verfahren durch rechtswidriges und vorwerfbares Verhalten veranlasst, können ihm die Kosten trotz Einstellung auferlegt werden.

BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Entsiegelung und Einstellung
  • Kernaussage: Wird das Verfahren eingestellt, werden hängige Entsiegelungsgesuche gegenstandslos und die versiegelten Dokumente sind zurückzugeben.

BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016

  • Kanton: Basel-Landschaft
  • Thema: Wiederaufnahme nach Art. 323 StPO
  • Kernaussage: Eine rechtskräftige Einstellungsverfügung kann nur bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln wiederaufgenommen werden.

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Löschung von DNA-Profilen und erkennungsdienstlichen Daten
  • Kernaussage: Mit der Einstellung hat die Staatsanwaltschaft die Löschung von biometrischen Daten im AFIS/CODIS zu veranlassen.

SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Anfechtung der Kostenverlegung
  • Kernaussage: Die beschuldigte Person kann eine Einstellungsverfügung isoliert hinsichtlich der verweigerten Entschädigung oder Kostenauflage anfechten.

AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011

  • Kanton: Aargau
  • Thema: Gutheissung der Beschwerde gegen Einstellung
  • Kernaussage: Heisst die Beschwerdeinstanz die Beschwerde der Privatklägerschaft gut, weist sie die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung oder weiteren Untersuchung an.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30