Rechtsprechung zu Art. 320 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 144 IV 362 E. 1.3
- Thema: Freispruchswirkung und Grundsatz «ne bis in idem» (Abs. 4)
- Kernaussage: Die rechtskräftige Einstellungsverfügung kommt einem freisprechenden Endentscheid eines Gerichts gleich (Abs. 4). Sie entfaltet materielle Rechtskraft; eine erneute Strafverfolgung wegen derselben Tat ist grundsätzlich ausgeschlossen (ne bis in idem, Art. 11 StPO), es sei denn, die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach Art. 323 StPO sind erfüllt.
- Einschlägig für: Abs. 4
BGE 141 IV 20 E. 1.2
- Thema: Zwingende Aufhebung bestehender Zwangsmassnahmen (Abs. 2)
- Kernaussage: Mit der Einstellung hat die Staatsanwaltschaft sämtliche angeordneten Zwangsmassnahmen (Beschlagnahmen, Kontosperren, Grundbuchsperren, Ersatzmassnahmen) von Amtes wegen aufzuheben und die Herausgabe von sichergestellten Gegenständen an den Berechtigten anzuordnen.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 140 IV 136 E. 1.1
- Thema: Form und Begründungsdichte der Verfügung (Abs. 1)
- Kernaussage: Die Einstellungsverfügung richtet sich nach den Formvorschriften von Art. 80 f. StPO und muss die Sach- und Rechtslage so begründen, dass die Privatklägerschaft ihre Rechtsmittelchancen beurteilen kann.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 143 IV 214 E. 2.1
- Thema: Verweisung von Zivilklagen auf den Zivilweg (Abs. 3)
- Kernaussage: In der Einstellungsverfügung werden keine Zivilklagen materiell beurteilt; die Privatklägerschaft wird auf den ordentlichen Zivilweg verwiesen.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGE 139 IV 25 E. 5.3
- Thema: Einziehungsanordnung in der Einstellungsverfügung (Abs. 2 Satz 2)
- Kernaussage: Trotz Verfahrenseinstellung kann die Staatsanwaltschaft Deliktsgut oder gefährliche Gegenstände gestützt auf Art. 69 ff. StGB selbständig in der Einstellungsverfügung einziehen.
- Einschlägig für: Abs. 2 Satz 2
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.3
- Thema: Kosten- und Entschädigungsdispositiv
- Kernaussage: In der Einstellungsverfügung ist zwingend über die Verfahrenskosten (Art. 426 StPO) sowie über Entschädigung und Genugtuung der beschuldigten Person (Art. 429 StPO) zu entscheiden.
BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.2
- Thema: Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft
- Kernaussage: Die Privatklägerin kann die Einstellungsverfügung innert 10 Tagen mit Beschwerde nach Art. 322 Abs. 2 i.V.m. Art. 393 ff. StPO anfechten.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.3
- Thema: Teilweise Einstellung des Verfahrens
- Kernaussage: Wird das Verfahren nur bezüglich einzelner Delikte eingestellt und bezüglich anderer Anklage erhoben, erwächst die Teileinstellung bei ungenutzter Beschwerdefrist in Rechtskraft.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.4
- Thema: Rechtskraftbescheinigung für nachfolgende Zivilprozesse
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft stellt den Parteien auf Verlangen eine Bescheinigung über den Eintritt der Rechtskraft der Einstellungsverfügung aus.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Entschädigung von Anwaltskosten bei Einstellung
- Kernaussage: Dem Beschuldigten ist bei Einstellung grundsätzlich eine volle Parteientschädigung für seine Verteidigungskosten zuzusprechen.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Rückgabe beschlagnahmter Mobiltelefone
- Kernaussage: Mit der Rechtskraft der Einstellung sind sichergestellte Handys und Datenträger unverzüglich an den Beschuldigten herauszugeben.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Einziehung von Waffen bei Verfahrenseinstellung
- Kernaussage: Die Einziehung gefährlicher Gegenstände (Art. 69 StGB) in der Einstellungsverfügung ist auch bei Nichtverschulden zulässig.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Zustellung an alle Verfahrensbeteiligten
- Kernaussage: Die Einstellungsverfügung ist der beschuldigten Person, der Privatklägerschaft und allfälligen Opfern förmlich zuzustellen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Kostenauflage bei schuldhafter Verfahrensverursachung (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Kernaussage: Hat der Beschuldigte das Verfahren durch rechtswidriges und vorwerfbares Verhalten veranlasst, können ihm die Kosten trotz Einstellung auferlegt werden.
BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Entsiegelung und Einstellung
- Kernaussage: Wird das Verfahren eingestellt, werden hängige Entsiegelungsgesuche gegenstandslos und die versiegelten Dokumente sind zurückzugeben.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Wiederaufnahme nach Art. 323 StPO
- Kernaussage: Eine rechtskräftige Einstellungsverfügung kann nur bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln wiederaufgenommen werden.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Löschung von DNA-Profilen und erkennungsdienstlichen Daten
- Kernaussage: Mit der Einstellung hat die Staatsanwaltschaft die Löschung von biometrischen Daten im AFIS/CODIS zu veranlassen.
SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Anfechtung der Kostenverlegung
- Kernaussage: Die beschuldigte Person kann eine Einstellungsverfügung isoliert hinsichtlich der verweigerten Entschädigung oder Kostenauflage anfechten.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Gutheissung der Beschwerde gegen Einstellung
- Kernaussage: Heisst die Beschwerdeinstanz die Beschwerde der Privatklägerschaft gut, weist sie die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung oder weiteren Untersuchung an.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30