Rechtsprechung zu Art. 319 StPO
Bundesgerichtsentscheide (BGE)
BGE 148 IV 124 (17.1.2022)
- Thema: Teileinstellung, ne bis in idem, Anklageergänzung
- Kernaussage: Eine explizite Teileinstellungsverfügung über einzelne erschwerende Tatvorwürfe kann zur Wahrung der Rechte der Privatklägerschaft erforderlich sein; sie löst keine Sperrwirkung gegenüber den gleichzeitig angeklagten Vorwürfen aus, sofern sie auf die Anklage Bezug nimmt und als Teileinstellung deklariert ist (Präzisierung von BGE 144 IV 362).
- Einschlägig für: Abs. 1; Verhältnis zu Art. 11 und Art. 320 Abs. 4 StPO
BGE 146 IV 68 (12.12.2019)
- Thema: Einstellung infolge Verjährung, Unternehmensstrafbarkeit
- Kernaussage: Die Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung ist trotz umstrittener Rechtslage zulässig. Art. 102 StGB ist Zurechnungsnorm; Verjährung der Unternehmensstrafbarkeit.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. d
BGE 144 IV 362 (20.9.2018)
- Thema: Teileinstellung, ne bis in idem
- Kernaussage: Eine Teileinstellung kommt nur in Betracht, wenn mehrere Lebensvorgänge oder Taten im prozessualen Sinn separater Erledigung zugänglich sind; bei blosser anderer rechtlicher Würdigung desselben Lebensvorgangs scheidet sie aus. Eine rechtskräftige, zu Unrecht ergangene Teileinstellung entfaltet Sperrwirkung.
- Einschlägig für: Abs. 1; Art. 11 Abs. 1, Art. 320 Abs. 4 StPO
BGE 143 IV 241 (1.6.2017)
- Thema: In dubio pro duriore, Aussage gegen Aussage, Kognition
- Kernaussage: Der Einstellungsentscheid richtet sich nach in dubio pro duriore. Voraussetzungen der Einstellung bei «Aussage gegen Aussage»-Situationen (häusliche Gewalt). Das Bundesgericht prüft nur auf Willkür, ob die Vorinstanz von einer «klaren Beweislage» ausgehen durfte; frei prüfbar ist die Tragweite des Grundsatzes und der Begriff des hinreichenden Tatverdachts.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a
BGE 138 IV 186 (3.7.2012)
- Thema: Herleitung in dubio pro duriore, Fristenstillstand
- Kernaussage: In dubio pro duriore fliesst aus dem Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 2 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 319 Abs. 1 und Art. 324 Abs. 1 StPO); Einstellung nur bei klarer Straflosigkeit oder offensichtlich fehlenden Prozessvoraussetzungen.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Grundsatz)
BGE 138 IV 86 (27.3.2012)
- Thema: Tragweite in dubio pro duriore, Todesfall bei Polizeieinsatz
- Kernaussage: Beschwerdebefugnis bei Todesfall im Verlauf eines Polizeieinsatzes; angesichts zahlreicher verbleibender Tat- und Rechtsfragen durfte das Verfahren nicht eingestellt werden.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und b
BGE 137 IV 219 (11.7.2011)
- Thema: Einstellung, in dubio pro duriore, Untersuchungsmaxime
- Kernaussage: Grundlegender Entscheid zur Einstellung der Strafuntersuchung unter der StPO; in dubio pro duriore, Untersuchungsmaxime, rechtliches Gehör und Willkürverbot bei Körperverletzungsdelikten.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Grundsatz)
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer 6B_726/2025 vom 15. Mai 2026, E. 1.1
- Thema: Tod der beschuldigten Person
- Kernaussage: Der Tod der beschuldigten Person während des kantonalen Verfahrens führt zur Verfahrenseinstellung (Art. 319 Abs. 1 lit. d bzw. Art. 403 Abs. 1 lit. c StPO im Berufungsverfahren).
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. d
BGer 7B_85/2023 vom 24. März 2026
- Thema: Einstellung nach Arbeitsunfall, Kognition, Legitimation
- Kernaussage: Bestätigung der zweiten Einstellung nach Rückweisung (fahrlässige schwere Körperverletzung, Arbeitsunfall). Wiederholung der Kognitionsregeln (E. 2.2.1 f.); keine Beschwerdelegitimation des Geschädigten, dessen Zivilklage bereits anderweitig rechtshängig ist (E. 1.1.2, 1.2); Legitimation der Ehefrau als Angehörige mit Genugtuungsansprüchen bejaht (E. 1.3).
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und b; Beschwerdelegitimation
BGer 7B_173/2025 vom 6. März 2026
- Thema: Teileinstellung bei häuslicher Gewalt, Aussage gegen Aussage
- Kernaussage: In dubio pro duriore (E. 2); Legitimation der Privatklägerschaft ist je Tatvorwurf zu substanziieren (E. 1.2.1 ff.); Teileinstellung wegen Nötigung geschützt, wo nebst sich widersprechenden Parteiaussagen keine Beweise vorlagen und die Anzeige durch den zeitlichen Ablauf relativiert war (E. 3.3 f.).
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und b; Beschwerdelegitimation
Kantonale / vorinstanzliche Entscheide
Strafgericht AG SBE.2022.33 vom 12. Januar 2023, E. 3.1
- Kanton: AG
- Thema: Einstellung im Opferinteresse (Abs. 2)
- Kernaussage: Anwendung von Art. 319 Abs. 2 StPO: ausnahmsweise Einstellung, wenn das Interesse eines zur Tatzeit minderjährigen Opfers es zwingend verlangt, dieses Interesse das staatliche Strafverfolgungsinteresse offensichtlich überwiegt und das Opfer zustimmt.
- Einschlägig für: Abs. 2
Letzte Aktualisierung: 3.7.2026