Rechtsprechung zu Art. 318 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 144 IV 28 E. 2.2
- Thema: Beweisantragsrecht der Parteien vor Abschluss (Abs. 1)
- Kernaussage: Art. 318 StPO garantiert den Parteien das verfassungsmässige Recht auf Beweis (Art. 29 Abs. 2 BV). Die Staatsanwaltschaft darf Beweisanträge nur bei Vorliegen der gesetzlichen Ablehnungsgründe nach Abs. 2 in antizipierter Beweiswürdigung abweisen.
- Einschlägig für: Abs. 1 und 2
BGE 140 IV 136 E. 1.2
- Thema: Zwingende vollständige Akteneinsicht vor Fristansetzung
- Kernaussage: Die Frist zur Stellung von Beweisanträgen darf erst angesetzt werden, wenn den Parteien vollständige Einsicht in alle Akten gewährt wurde.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 139 IV 25 E. 5.2
- Thema: Schriftliche Begründungspflicht bei Ablehnung (Abs. 2)
- Kernaussage: Lehnt die Staatsanwaltschaft Beweisanträge ab, hat sie den Parteien einen schriftlichen Entscheid mit kurzer Begründung zuzustellen.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 141 IV 20 E. 1.3
- Thema: Unanfechtbarkeit und erneute Beweisanträge vor dem Sachgericht (Abs. 3)
- Kernaussage: Entscheide über die Ablehnung von Beweisanträgen sind im Vorverfahren nicht anfechtbar (Abs. 3); die Partei kann dieselben Anträge an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (Art. 331 Abs. 2 / Art. 343 StPO) uneingeschränkt erneut stellen.
- Einschlägig für: Abs. 2 und 3
BGE 143 IV 214 E. 2.2
- Thema: Ankündigung der Schlusserledigung (Anklage vs. Einstellung)
- Kernaussage: Die schriftliche Ankündigung muss transparent mitteilen, ob Anklage erhoben oder das Verfahren ganz oder teilweise eingestellt werden soll.
- Einschlägig für: Abs. 1
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.1
- Thema: Benachrichtigung geschädigter Personen (Abs. 1bis n.F. 2024)
- Kernaussage: Geschädigte, die sich noch nicht als Privatklägerschaft konstituiert haben, sind vor Abschluss zu informieren und ihnen ist eine Frist zur Konstituierung und Beweisantragstellung zu setzen.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.2
- Thema: Fristerstreckung für Beweisanträge
- Kernaussage: In umfangreichen Wirtschafts- oder Kriminalfällen sind Gesuche um Erstreckung der Beweisantragsfrist grosszügig zu bewilligen.
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.2
- Thema: Ablehnung unerheblicher oder bereits erwiesener Beweise
- Kernaussage: Zielt ein Beweisantrag auf eine nicht deliktsrelevante Nebentatsache, darf er gestützt auf Abs. 2 abgewiesen werden.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.3
- Thema: Verzicht auf Abschlussverfügung bei Strafbefehl
- Kernaussage: Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls, ist keine vorherige Abschlussmitteilung nach Abs. 1 erforderlich (Art. 318 Abs. 1 Satz 1).
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Beweisanträge der Privatklägerschaft zur Schadenshöhe
- Kernaussage: Die Privatklägerin kann gestützt auf Art. 318 StPO Beweisergänzungen zur Substantiierung ihrer Zivilforderungen verlangen.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Dauer der Beweisantragsfrist
- Kernaussage: Die Frist zur Stellung von Beweisanträgen muss angemessen sein und darf in der Regel 20 Tage nicht unterschreiten.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Nachschieben von Beweisen nach Fristablauf
- Kernaussage: Nach ungenutztem Fristablauf kann die Staatsanwaltschaft direkt Anklage beim Sachgericht erheben.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Wiedereröffnung der Untersuchung bei neuen Beweisen
- Kernaussage: Heisst die Staatsanwaltschaft einen Beweisantrag gut, wird die Untersuchung fortgeführt und vor Anklageerhebung erneut nach Art. 318 StPO abgeschlossen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Kostenauflage bei mutwilligen Beweisanträgen
- Kernaussage: Beweisanträge im Vorverfahren begründen keine separaten Kostenauflagen.
BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Schlusseinvernahme und Art. 318 StPO
- Kernaussage: In komplexen Verfahren findet die Schlusseinvernahme (Art. 317 StPO) vor Erlass der Abschlussmitteilung nach Art. 318 StPO statt.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Rückweisung durch das Sachgericht bei Gehörsverletzung
- Kernaussage: Wurde die Frist nach Art. 318 StPO verweigert, weist das Sachgericht die Anklage nach Art. 329 StPO an die Staatsanwaltschaft zurück.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Zustellung an Verteidigung
- Kernaussage: Die Abschlussmitteilung ist der Verteidigung zuzustellen (Art. 87 Abs. 3 StPO).
SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Antizipierte Beweiswürdigung
- Kernaussage: Die Ablehnung von Zeugen ist zulässig, wenn deren Aussagen die bestehenden klaren Sachbeweise nicht erschüttern könnten.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Abschluss bei mehreren Beschuldigten
- Kernaussage: Bei Mittäterschaft erfolgt der Untersuchungsabschluss nach Möglichkeit für alle Beschuldigten gleichzeitig.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30