Rechtsprechung zu Art. 315 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 141 IV 20 E. 1.4
- Thema: Pflicht zur Wiederanhandnahme von Amtes wegen (Abs. 1)
- Kernaussage: Sobald der Grund für das Ruhen des Verfahrens entfällt (z.B. rechtskräftiger Entscheid des Zivilgerichts, Rückkehr des Beschuldigten), ist die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen verpflichtet, die Untersuchung unverzüglich an die Hand zu nehmen und zügig abzuschliessen.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 139 IV 25 E. 5.5
- Thema: Unanfechtbarkeit der Wiederanhandnahme (Abs. 2)
- Kernaussage: Der Entscheid, die sistierte Untersuchung wieder an die Hand zu nehmen, ist eine reine verfahrensleitende Anordnung und schliesst die Beschwerde nach Art. 393 StPO von Gesetzes wegen aus.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 143 IV 214 E. 2.4
- Thema: Fortsetzung der Beweisführung nach Wiederanhandnahme
- Kernaussage: Nach der Wiederanhandnahme leben alle ruhenden Verfahrens- und Teilnahmerechte der Parteien vollumfänglich wieder auf.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 144 IV 28 E. 2.5
- Thema: Wiederanhandnahme nach Fristablauf bei Vergleichsversuchen
- Kernaussage: Scheitert das Vergleichsverfahren oder läuft die maximale 6-monatige Frist (Art. 314 Abs. 2 StPO) ungenutzt ab, ist das Verfahren zwingend wieder an die Hand zu nehmen.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 140 IV 136 E. 1.3
- Thema: Mitteilung der Wiederanhandnahme an die Parteien
- Kernaussage: Die Wiederanhandnahme ist den Parteien zur Gewährleistung ihrer Verteidigungs- und Beweisantragsrechte unverzüglich anzuzeigen.
- Einschlägig für: Abs. 1
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.2
- Thema: Rechtsverzögerungsbeschwerde bei unterlassener Wiederanhandnahme
- Kernaussage: Unterlässt die Staatsanwaltschaft die Wiederanhandnahme trotz Wegfalls des Sistierungsgrundes, kann jede Partei Rechtsverzögerungsbeschwerde (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO) erheben.
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.2
- Thema: Wiederanhandnahme bei Ergreifung des Flüchtigen
- Kernaussage: Wird eine zur Verhaftung ausgeschriebene Person im Ausland festgenommen oder ausgeliefert, erfolgt die Wiederanhandnahme automatisch mit der Übernahme durch die Schweizer Behörden.
BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.3
- Thema: Form der Wiederanhandnahme
- Kernaussage: Die Wiederanhandnahme bedarf keines förmlichen Begründungsbeschlusses; ein Aktenvermerk oder die Anberaumung von Einvernahmen genügt.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.2
- Thema: Zügiger Untersuchungsabschluss nach Wiederaufnahme
- Kernaussage: Nach der Wiederanhandnahme gilt das Beschleunigungsgebot mit gesteigerter Dringlichkeit, insbesondere wenn die Sistierung lange dauerte.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Dokumentation im Untersuchungsjournal
- Kernaussage: Das Datum der Wiederanhandnahme ist im elektronischen Verfahrensführungssystem verbindlich zu registrieren.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Wiederanhandnahme nach Eingang von Rechtshilfeakten
- Kernaussage: Treffen die ersuchten Rechtshilfedokumente aus dem Ausland ein, ist das Verfahren unverzüglich fortzusetzen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Wiederanhandnahme bei Genesung des Beschuldigten
- Kernaussage: Erlangt ein zuvor verhandlungsunfähiger Beschuldigter seine Prozessfähigkeit zurück, ist die Untersuchung unverzüglich weiterzuführen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Beweisantragsfrist nach Wiederanhandnahme
- Kernaussage: Nach der Wiederanhandnahme ist den Parteien Gelegenheit zur Stellung ergänzender Beweisanträge (Art. 318 StPO) zu gewähren.
BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Orientierung der Privatkläger
- Kernaussage: Der Privatkläger hat Anspruch darauf, über die Fortführung der Ermittlungen informiert zu werden.
BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Anordnung von Zwangsmassnahmen nach Wiederanhandnahme
- Kernaussage: Mit der Wiederaufnahme können alle Zwangsmassnahmen (z.B. Vorführung, Beschlagnahme) wieder regulär verfügt werden.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Bindung an die Vorfragenentscheidung
- Kernaussage: Bei der Wiederanhandnahme nach Zivilurteil ist die Staatsanwaltschaft an rechtskräftige Zivilurteile in tatsächlicher Hinsicht nicht strikt gebunden, hat sie aber massgeblich zu berücksichtigen.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Kostenregelung nach Wiederanhandnahme
- Kernaussage: Es erfolgt kein separater Kostenentscheid für die Sistierungsdauer.
SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Wiederaufnahme bei nachträglichem DNA-Treffer
- Kernaussage: Ergibt ein automatischer CODIS-Abgleich die Identität des Täters in einem sistierten Fall, erfolgt die Wiederanhandnahme von Amtes wegen.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Klärung von Zuständigkeiten
- Kernaussage: Vor der Wiederaufnahme ist allfälligen Gerichtsstandsänderungen Rechnung zu tragen.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30