Rechtsprechung zu Art. 313 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 143 IV 214 E. 2.1
- Thema: Pflicht zur Erhebung von Zivilbeweisen im Vorverfahren (Abs. 1)
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich verpflichtet, auch Beweise zur Beurteilung adhäsionsweise geltend gemachter Zivilansprüche (Schadenersatz, Genugtuung) zu erheben, sofern das Strafverfahren dadurch nicht übermässig belastet wird.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 139 IV 25 E. 5.3
- Thema: Schranke der wesentlichen Erweiterung oder Verzögerung
- Kernaussage: Führen zivilrechtliche Abklärungen (z.B. aufwändige Buchhaltungs- oder Baugutachten) zu einer wesentlichen Verzögerung des Strafverfahrens, hat die Staatsanwaltschaft von deren Durchführung abzusehen und die Klage auf den Zivilweg zu verweisen (Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO).
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 144 IV 28 E. 2.3
- Thema: Kostenvorschuss der Privatklägerschaft (Abs. 2)
- Kernaussage: Dienen Beweismassnahmen (z.B. Schadensschätzungen) primär der Durchsetzung der Zivilansprüche, kann die Staatsanwaltschaft die Beweiserhebung von der Leistung eines Kostenvorschusses abhängig machen.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 140 IV 136 E. 1.4
- Thema: Parteirechte des Beschuldigten bei Zivilbeweisen
- Kernaussage: Bei der Erhebung von Zivilbeweisen stehen dem Beschuldigten dieselben Gehörs- und Teilnahmerechte zu wie bei strafrechtlichen Beweisen.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 141 IV 20 E. 1.3
- Thema: Beweisanträge der Privatklägerschaft
- Kernaussage: Die Privatklägerschaft kann Beweisanträge zur Schadensbezifferung stellen; die Staatsanwaltschaft prüft diese nach Massgabe von Art. 313 Abs. 1 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 1
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.1
- Thema: Ablehnung rein zivilrechtlicher Beweismassnahmen
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft darf Beweise zur Ermittlung hypothetischer Gewinne oder komplexer Folgeschäden ablehnen, wenn das Strafverfahren dadurch unverhältnismässig blockiert wird.
BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.1
- Thema: Einholen medizinischer Gutachten für Genugtuung
- Kernaussage: Gutachten zur Beurteilung von Körperverletzungsfolgen dienen zugleich dem Straf- und dem Zivilpunkt und sind von der Staatsanwaltschaft ohne Kostenvorschuss einzuholen.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.4
- Thema: Nichtleistung des Kostenvorschusses nach Abs. 2
- Kernaussage: Leistet die Privatklägerschaft den angesetzten Kostenvorschuss nicht innert Frist, unterbleibt die Beweiserhebung ohne Rechtsnachteil für das Strafverfahren.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 2.2
- Thema: Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg
- Kernaussage: Erfordert die vollständige Schadensabklärung einen unzumutbaren Aufwand, verweist das Gericht die Zivilklage nach Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO auf den Zivilweg.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Beweisführung bei Adhäsionsklagen
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft klärt einfache Schadensnachweise (z.B. Reparaturrechnungen, Arztberichte) im ordentlichen Vorverfahren ab.
BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Unentgeltliche Rechtspflege und Kostenvorschuss
- Kernaussage: Wurde der Privatklägerschaft die unentgeltliche Rechtspflege (Art. 136 StPO) bewilligt, darf kein Kostenvorschuss nach Art. 313 Abs. 2 StPO verlangt werden.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Verhältnismässigkeit bei komplexen Vermögensdelikten
- Kernaussage: Bei Wirtschaftskriminalität beschränkt sich die Staatsanwaltschaft auf die Bezifferung des Deliktsbetrags; zivilrechtliche Zins- oder Quotenschäden sind nicht im Vorverfahren zu liquidieren.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Fristansetzung für Kostenvorschüsse
- Kernaussage: Für den Kostenvorschuss nach Abs. 2 ist eine angemessene Zahlungsfrist von mindestens 20 Tagen anzusetzen.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Edition von Bankunterlagen zur Zivilklage
- Kernaussage: Dient die Kontenöffnung ausschliesslich der Vermögensaufspürung für Schadenersatzansprüche, ist Art. 313 Abs. 2 StPO anzuwenden.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Beizug zivilrechtlicher Expertisen
- Kernaussage: Private Parteigutachten der Privatklägerin können zu den Akten genommen werden, verpflichten die Behörden aber nicht zu eigenen Gutachten.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Beschwerde gegen Vorschussverfügungen
- Kernaussage: Gegen die Verpflichtung zur Leistung eines Kostenvorschusses steht die Beschwerde nach Art. 393 StPO offen.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Verweigerung von Zeugeneinvernahmen zur Schadenshöhe
- Kernaussage: Zeugenbefragungen, die nur der zivilen Vorteilsausgleichung dienen, können nach Abs. 1 unterlassen werden.
SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Zivilklage gegen nicht beschuldigte Dritte
- Kernaussage: Beweise zu Ansprüchen gegen unbeteiligte Dritte (z.B. Motorfahrzeughaftpflichtversicherer) werden von der Staatsanwaltschaft nicht erhoben.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Zivilansprüche im Strafbefehlsverfahren
- Kernaussage: Im Strafbefehlsverfahren (Art. 353 StPO) werden nur unbestrittene Zivilforderungen beurteilt; Art. 313 StPO gilt primär für das Untersuchungsverfahren.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30