Rechtsprechung zu Art. 311 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 141 IV 20 E. 1.2 f.
- Thema: Grundsatz der persönlichen Beweisführung durch Staatsanwälte (Abs. 1)
- Kernaussage: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte führen die Beweiserhebungen grundsätzlich selber durch. Das Bundes- und das kantonale Recht bestimmen, in welchem Umfang Einvernahmen und Amtshandlungen an Mitarbeitende (z.B. juristische Sekretäre, Assistenzstaatsanwälte) delegiert werden dürfen.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 144 IV 28 E. 2.1
- Thema: Gesetzliche Schranken der Delegation
- Kernaussage: Kernentscheide der Untersuchung (wie die Anordnung schwerwiegender Zwangsmassnahmen, Einstellungsverfügungen und Anklageerhebungen) sind nicht delegierbar und müssen von der gewählten Staatsanwältin persönlich getroffen werden.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 143 IV 214 E. 2.2
- Thema: Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Delikte oder Personen (Abs. 2)
- Kernaussage: Ergibt die Untersuchung Hinweise auf weitere Straftaten oder Mittäter, dehnt die Staatsanwaltschaft das Verfahren förmlich aus; die Ausdehnung ist den Parteien nach Art. 309 Abs. 3 StPO zur Wahrung der Verteidigungsrechte anzuzeigen.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 140 IV 136 E. 1.3
- Thema: Akteneinsicht nach Ausdehnung
- Kernaussage: Mit der Ausdehnung der Untersuchung auf eine neue Person erlangt diese vollen Parteistatus mit Anspruch auf Akteneinsicht (Art. 101 Abs. 1 StPO).
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 139 IV 25 E. 5.2
- Thema: Form der Ausdehnungsverfügung
- Kernaussage: Die Ausdehnung erfolgt in der Regel durch eine formlose verfahrensleitende Verfügung, die in den Akten dokumentiert wird.
- Einschlägig für: Abs. 2
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.3
- Thema: Pflicht zur transparenten Verfahrensführung bei Ausdehnung
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft darf neue Verdachtsmomente nicht verdeckt über längere Zeit untersuchen, ohne die beschuldigte Person förmlich über die Ausdehnung zu informieren.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.4
- Thema: Teilnahmerechte von Mitbeschuldigten bei Ausdehnung
- Kernaussage: Dehnt die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf Mitbeschuldigte aus, leben die gegenseitigen Teilnahmerechte an Einvernahmen (Art. 147 StPO) ab dem Zeitpunkt der Verfahrensvereinigung auf.
BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.3
- Thema: Zulässigkeit von Einvernahmen durch juristische Mitarbeiter
- Kernaussage: Sieht das kantonale Einführungsgesetz vor, dass juristische Mitarbeiter Einvernahmen durchführen dürfen, sind diese Aussagen voll verwertbar.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.3
- Thema: Befugnisse der Delegierten
- Kernaussage: Delegierte Mitarbeiter handeln im Namen und unter Aufsicht der zuständigen Staatsanwältin.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Schranken der Befugnisse von Assistenzstaatsanwälten (§ 8 EG StPO)
- Kernaussage: Das Ergreifen von Rechtsmitteln stellt keine delegierbare Untersuchungshandlung dar; Assistenzstaatsanwälte sind nicht befugt, selbständig Beschwerde gegen ZMG-Entscheide zu führen.
SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Sachliche Ausdehnung bei Zufallsfunden
- Kernaussage: Werden bei einer Durchsuchung Beweise für weitere Delikte gefunden, ist die Untersuchung durch förmliche Verfügung auf die neuen Taten auszudehnen.
SH Obergericht 51/2016/33 vom 10.02.2021
- Kanton: Schaffhausen
- Thema: Übertragung von Einvernahmen im kantonalen Recht
- Kernaussage: Die kantonale Gesetzgebung bestimmt die funktionelle Zuständigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Dokumentation der Verfahrensausdehnung
- Kernaussage: Jede Ausdehnung auf weitere Vorwürfe ist mit Datum und Gegenstand im Eröffnungsblatt zu erfassen.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Ausdehnung auf Zivilforderungen
- Kernaussage: Die Zulassung zusätzlicher Privatkläger gilt als personelle Ausdehnung des Verfahrens.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Einvernahmeprotokolle durch Gerichtsschreiber
- Kernaussage: Die Protokollierung durch Schreibkräfte berührt die persönliche Leitungsverantwortung der Staatsanwältin nicht.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Ausdehnung und Verjährungsunterbrechung
- Kernaussage: Die Ausdehnungsverfügung unterbricht die Verfolgungsverjährung für die neu hinzugezogenen Taten nicht (Art. 97 StGB), begründet aber die Rechtshängigkeit.
BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Information der Privatkläger bei personeller Ausdehnung
- Kernaussage: Die Privatklägerschaft ist über die Aufnahme weiterer Beschuldigter unverzüglich zu orientieren.
BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Delegation von Beweiserhebungen an die Polizei (Art. 312 StPO)
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft kann die Polizei mit spezifischen Ermittlungsaufträgen betrauen, behält aber die Verfahrensleitung.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Eigene Beweisführung bei komplexen Fällen
- Kernaussage: In schweren Kriminalfällen hat der leitende Staatsanwalt die Kerneinvernahmen persönlich durchzuführen.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30