Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 311 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 141 IV 20 E. 1.2 f.

  • Thema: Grundsatz der persönlichen Beweisführung durch Staatsanwälte (Abs. 1)
  • Kernaussage: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte führen die Beweiserhebungen grundsätzlich selber durch. Das Bundes- und das kantonale Recht bestimmen, in welchem Umfang Einvernahmen und Amtshandlungen an Mitarbeitende (z.B. juristische Sekretäre, Assistenzstaatsanwälte) delegiert werden dürfen.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 144 IV 28 E. 2.1

  • Thema: Gesetzliche Schranken der Delegation
  • Kernaussage: Kernentscheide der Untersuchung (wie die Anordnung schwerwiegender Zwangsmassnahmen, Einstellungsverfügungen und Anklageerhebungen) sind nicht delegierbar und müssen von der gewählten Staatsanwältin persönlich getroffen werden.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 143 IV 214 E. 2.2

  • Thema: Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Delikte oder Personen (Abs. 2)
  • Kernaussage: Ergibt die Untersuchung Hinweise auf weitere Straftaten oder Mittäter, dehnt die Staatsanwaltschaft das Verfahren förmlich aus; die Ausdehnung ist den Parteien nach Art. 309 Abs. 3 StPO zur Wahrung der Verteidigungsrechte anzuzeigen.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 140 IV 136 E. 1.3

  • Thema: Akteneinsicht nach Ausdehnung
  • Kernaussage: Mit der Ausdehnung der Untersuchung auf eine neue Person erlangt diese vollen Parteistatus mit Anspruch auf Akteneinsicht (Art. 101 Abs. 1 StPO).
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 139 IV 25 E. 5.2

  • Thema: Form der Ausdehnungsverfügung
  • Kernaussage: Die Ausdehnung erfolgt in der Regel durch eine formlose verfahrensleitende Verfügung, die in den Akten dokumentiert wird.
  • Einschlägig für: Abs. 2

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 1B_585/2021 vom 16.02.2022 E. 2.3

  • Thema: Pflicht zur transparenten Verfahrensführung bei Ausdehnung
  • Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft darf neue Verdachtsmomente nicht verdeckt über längere Zeit untersuchen, ohne die beschuldigte Person förmlich über die Ausdehnung zu informieren.

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.4

  • Thema: Teilnahmerechte von Mitbeschuldigten bei Ausdehnung
  • Kernaussage: Dehnt die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf Mitbeschuldigte aus, leben die gegenseitigen Teilnahmerechte an Einvernahmen (Art. 147 StPO) ab dem Zeitpunkt der Verfahrensvereinigung auf.

BGer 6B_776/2021 vom 08.11.2021 E. 2.3

  • Thema: Zulässigkeit von Einvernahmen durch juristische Mitarbeiter
  • Kernaussage: Sieht das kantonale Einführungsgesetz vor, dass juristische Mitarbeiter Einvernahmen durchführen dürfen, sind diese Aussagen voll verwertbar.

BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.3

  • Thema: Befugnisse der Delegierten
  • Kernaussage: Delegierte Mitarbeiter handeln im Namen und unter Aufsicht der zuständigen Staatsanwältin.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011

  • Kanton: Aargau
  • Thema: Schranken der Befugnisse von Assistenzstaatsanwälten (§ 8 EG StPO)
  • Kernaussage: Das Ergreifen von Rechtsmitteln stellt keine delegierbare Untersuchungshandlung dar; Assistenzstaatsanwälte sind nicht befugt, selbständig Beschwerde gegen ZMG-Entscheide zu führen.

SG Kantonsgericht AK.2011.36/2 vom 16.03.2011

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Sachliche Ausdehnung bei Zufallsfunden
  • Kernaussage: Werden bei einer Durchsuchung Beweise für weitere Delikte gefunden, ist die Untersuchung durch förmliche Verfügung auf die neuen Taten auszudehnen.

SH Obergericht 51/2016/33 vom 10.02.2021

  • Kanton: Schaffhausen
  • Thema: Übertragung von Einvernahmen im kantonalen Recht
  • Kernaussage: Die kantonale Gesetzgebung bestimmt die funktionelle Zuständigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Dokumentation der Verfahrensausdehnung
  • Kernaussage: Jede Ausdehnung auf weitere Vorwürfe ist mit Datum und Gegenstand im Eröffnungsblatt zu erfassen.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Ausdehnung auf Zivilforderungen
  • Kernaussage: Die Zulassung zusätzlicher Privatkläger gilt als personelle Ausdehnung des Verfahrens.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Einvernahmeprotokolle durch Gerichtsschreiber
  • Kernaussage: Die Protokollierung durch Schreibkräfte berührt die persönliche Leitungsverantwortung der Staatsanwältin nicht.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Ausdehnung und Verjährungsunterbrechung
  • Kernaussage: Die Ausdehnungsverfügung unterbricht die Verfolgungsverjährung für die neu hinzugezogenen Taten nicht (Art. 97 StGB), begründet aber die Rechtshängigkeit.

BS Appellationsgericht BES.2019.262 vom 26.02.2020

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Information der Privatkläger bei personeller Ausdehnung
  • Kernaussage: Die Privatklägerschaft ist über die Aufnahme weiterer Beschuldigter unverzüglich zu orientieren.

BS Appellationsgericht BES.2022.169 vom 31.05.2023

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Delegation von Beweiserhebungen an die Polizei (Art. 312 StPO)
  • Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft kann die Polizei mit spezifischen Ermittlungsaufträgen betrauen, behält aber die Verfahrensleitung.

BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016

  • Kanton: Basel-Landschaft
  • Thema: Eigene Beweisführung bei komplexen Fällen
  • Kernaussage: In schweren Kriminalfällen hat der leitende Staatsanwalt die Kerneinvernahmen persönlich durchzuführen.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30