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Rechtsprechung zu Art. 288 StPO

Leitentscheide

BGE 143 I 310 (1276 Zit.) — 21. März 2017

Verdeckte Ermittlung; Schutz der verdeckten Ermittler; Verhältnismässigkeit der Identitätsverschleierung

Art. 151 Abs. 2 und Art. 297 Abs. 3 StPO; Art. 13 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 36 BV; Art. 8 EMRK. Entdeckung der verdeckten Ermittlung durch die Beschuldigte, Schutz der verdeckten Ermittler. Für die sofortige und unwiederbringliche Löschung von Bildaufnahmen der verdeckten Ermittler auf Datenträgern der Beschuldigten bestand eine hinreichende gesetzliche Grundlage (E. 3.3). Die Massnahme war jedoch unverhältnismässig. Die Staatsanwaltschaft hätte zumindest Kopien der Aufnahmen sicherstellen und zu den Akten geben müssen (E. 3.4).

BGE 143 I 310

BGE 134 IV 266 (83 Zit.) — 16. Juni 2008

Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung; Begriff der verdeckten Ermittlung; Chatforen im Internet

Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung; Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriff der verdeckten Ermittlung; verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet zwecks Aufklärung von Straftaten, im Besonderen von sexuellen Handlungen mit Kindern, im Vorfeld eines Strafverfahrens; Erfordernis einer richterlichen Genehmigung der Ernennung zum verdeckten Ermittler, Beweisverwertungsverbot mit Fernwirkung bei deren Fehlen (Art. 1, 2, 4, 5, 7, 8, 17, 18 BVE). Mangels einer klaren, abweichenden Regelung im BVE ist jedes Anknüpfen von Kontakten mit einer verdächtigen Person zu Ermittlungszwecken durch einen nicht als solchen erkennbaren Polizeiangehörigen ungeachtet des Täuschungsaufwandes und der Eingriffsintensität als verdeckte Ermittlung im Sinne des BVE zu qualifizieren (E. 3.5–3.7). Die verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet ist trotz der gewissen Besonderheiten dieses Mediums eine verdeckte Ermittlung im Sinne des BVE (E. 3.8). Die für die Ernennung eines verdeckten Ermittlers notwendige richterliche Genehmigung kann nicht erst nach dem Beginn des Einsatzes eingeholt und erteilt werden (E. 4.4).

BGE 134 IV 266


Weitere Entscheide

BGer 6B 646/2017 (69 Zit.) — 1. Mai 2018

Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; Strafzumessung; Beweiswürdigung

BGer 6B 646/2017

BGer 6B 777/2007 (4 Zit.) — 16. Juni 2008

Untauglicher Versuch der sexuellen Handlung mit Kindern, Pornographie; verdeckte Ermittlung

BGer 6B 777/2007

BGer 1B_118/2016 (3 Zit.) — 21. März 2017

BGer 1B_118/2016

BGer 1B_119/2016 (2 Zit.) — 21. März 2017

BGer 1B_119/2016


Thematische Gruppierung

Schutz der verdeckten Ermittlerperson und Verhältnismässigkeit

  • BGE 143 I 310 — Hinreichende gesetzliche Grundlage für die Löschung von Bildaufnahmen verdeckter Ermittler; Unverhältnismässigkeit der unwiederbringlichen Löschung ohne Sicherstellung von Kopien; rechtliches Gehör der beschuldigten Person.
  • BGE 134 IV 266 — Begriff der verdeckten Ermittlung; Anknüpfen von Kontakten durch nicht erkennbare Polizeiangehörige; verdeckte Beteiligung an Chatforen im Internet; richterliche Genehmigung vor Einsatzbeginn.

Betäubungsmittelkriminalität und verdeckte Ermittlung

  • BGer 6B 646/2017 — Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; Strafzumessung und Beweiswürdigung im Kontext verdeckter Ermittlungen.

Sexualstraftaten und verdeckte Ermittlung

  • BGer 6B 777/2007 — Untauglicher Versuch der sexuellen Handlung mit Kindern; Pornographie; verdeckte Ermittlung.
  • BGE 134 IV 266 — Verdeckte polizeiliche Beteiligung in Chatforen zur Aufklärung von Sexualdelikten an Kindern.

Verfahrensrechtliche Fragen bei verdeckter Ermittlung