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Rechtsprechung zu Art. 269 StPO

Bundesgerichtsentscheide (BGE)

BGE 144 IV 370 (2.11.2018)

  • Thema: GPS-Ortungsgeräte
  • Kernaussage: Der Einsatz von GPS-Ortungsgeräten (Art. 280 lit. c StPO) unterliegt den Voraussetzungen von Art. 281 Abs. 1–3 StPO und kraft Verweises dem Deliktskatalog von Art. 269 Abs. 2 StPO.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Verweisung)

BGE 144 IV 254 (25.6.2018)

  • Thema: Nicht genehmigte Überwachung des Kommunikationspartners
  • Kernaussage: Die Genehmigung der Überwachung einer Zielperson umfasst nicht die Überwachung des nicht beschuldigten Kommunikationspartners; solche Erkenntnisse sind absolut unverwertbar (Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO).
  • Einschlägig für: Abs. 1; Verwertbarkeit

BGE 143 IV 21 (2015/2017)

  • Thema: Abgeleitete Internetdienste (Facebook)
  • Kernaussage: Die Art. 269 ff. StPO sind auf Anbieter abgeleiteter Internetdienste wie soziale Netzwerke nicht anwendbar; der Zugriff erfolgt über Editionsbefehl (Art. 265 StPO) bzw. Rechtshilfe.
  • Einschlägig für: Anwendungsbereich

BGE 142 IV 289 (8.6.2016)

  • Thema: Dringender Tatverdacht, polizeiliche Berichte
  • Kernaussage: Das Zwangsmassnahmengericht darf bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts Feststellungen aus Polizeiberichten berücksichtigen, auch wenn diese zum Informantenschutz nicht weiter belegt werden können.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a

BGE 142 IV 34 (4.11.2015)

  • Thema: Randdatenerhebung, Abgrenzung
  • Kernaussage: Unterscheidung zwischen inhaltlicher Überwachung des Fernmeldeverkehrs, aktiver Erhebung und rückwirkender Randdatenerhebung; zur Randdatenerhebung beim Anschluss eines Privatklägers.
  • Einschlägig für: Abgrenzung zu Art. 273 StPO

BGE 141 IV 459 (10.11.2015)

  • Thema: Zufallsfunde
  • Kernaussage: Die Verwendung von Zufallsfunden setzt voraus, dass die Voraussetzungen von Art. 269 Abs. 1 lit. a–c StPO für die neu entdeckte Straftat erfüllt sind — namentlich deren Katalogzugehörigkeit; die Zufallsfunde selbst dürfen bei der Verdachtsprüfung berücksichtigt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 2; Art. 278 StPO

BGE 140 IV 40 (13.11.2013)

  • Thema: Schwere der Tatbeteiligung, nachträglicher Rechtsschutz
  • Kernaussage: Die Schwere der vorgeworfenen Tatbeteiligung rechtfertigt die Überwachung (Abs. 1 lit. b); zur nachträglichen Anfechtbarkeit geheimer Telefonüberwachungen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. b; Rechtsschutz

BGE 138 IV 232 (6.11.2012)

  • Thema: Überwachung von Drittanschlüssen
  • Kernaussage: Die Überwachung des Anschlusses einer nicht beschuldigten Person setzt hinreichend konkrete Anhaltspunkte voraus, dass die beschuldigte Person den Anschluss benutzt.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Art. 270 lit. b StPO

BGE 137 IV 340 (3.11.2011)

  • Thema: Antennensuchlauf, repressiver Charakter
  • Kernaussage: Erhebung von Mobiltelefon-Randdaten mittels Antennensuchlauf; Überwachungen sind nur zur Verfolgung bereits verübter Straftaten zulässig.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Abgrenzung zur Prävention

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)

BGer 7B_1046/2025 vom 28. Januar 2026

  • Thema: Voraussetzungen der Überwachung
  • Kernaussage: Zusammenfassung der kumulativen Voraussetzungen: dringender Verdacht auf eine Katalogtat (Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2), Schwere der Straftat (lit. b) und Subsidiarität (lit. c) für die Überwachung der beschuldigten Person (Art. 270 lit. a StPO).
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Übersicht)

Letzte Aktualisierung: 4.7.2026