Rechtsprechung zu Art. 269 StPO
Bundesgerichtsentscheide (BGE)
BGE 144 IV 370 (2.11.2018)
- Thema: GPS-Ortungsgeräte
- Kernaussage: Der Einsatz von GPS-Ortungsgeräten (Art. 280 lit. c StPO) unterliegt den Voraussetzungen von Art. 281 Abs. 1–3 StPO und kraft Verweises dem Deliktskatalog von Art. 269 Abs. 2 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Verweisung)
BGE 144 IV 254 (25.6.2018)
- Thema: Nicht genehmigte Überwachung des Kommunikationspartners
- Kernaussage: Die Genehmigung der Überwachung einer Zielperson umfasst nicht die Überwachung des nicht beschuldigten Kommunikationspartners; solche Erkenntnisse sind absolut unverwertbar (Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO).
- Einschlägig für: Abs. 1; Verwertbarkeit
BGE 143 IV 21 (2015/2017)
- Thema: Abgeleitete Internetdienste (Facebook)
- Kernaussage: Die Art. 269 ff. StPO sind auf Anbieter abgeleiteter Internetdienste wie soziale Netzwerke nicht anwendbar; der Zugriff erfolgt über Editionsbefehl (Art. 265 StPO) bzw. Rechtshilfe.
- Einschlägig für: Anwendungsbereich
BGE 142 IV 289 (8.6.2016)
- Thema: Dringender Tatverdacht, polizeiliche Berichte
- Kernaussage: Das Zwangsmassnahmengericht darf bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts Feststellungen aus Polizeiberichten berücksichtigen, auch wenn diese zum Informantenschutz nicht weiter belegt werden können.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a
BGE 142 IV 34 (4.11.2015)
- Thema: Randdatenerhebung, Abgrenzung
- Kernaussage: Unterscheidung zwischen inhaltlicher Überwachung des Fernmeldeverkehrs, aktiver Erhebung und rückwirkender Randdatenerhebung; zur Randdatenerhebung beim Anschluss eines Privatklägers.
- Einschlägig für: Abgrenzung zu Art. 273 StPO
BGE 141 IV 459 (10.11.2015)
- Thema: Zufallsfunde
- Kernaussage: Die Verwendung von Zufallsfunden setzt voraus, dass die Voraussetzungen von Art. 269 Abs. 1 lit. a–c StPO für die neu entdeckte Straftat erfüllt sind — namentlich deren Katalogzugehörigkeit; die Zufallsfunde selbst dürfen bei der Verdachtsprüfung berücksichtigt werden.
- Einschlägig für: Abs. 1 und 2; Art. 278 StPO
BGE 140 IV 40 (13.11.2013)
- Thema: Schwere der Tatbeteiligung, nachträglicher Rechtsschutz
- Kernaussage: Die Schwere der vorgeworfenen Tatbeteiligung rechtfertigt die Überwachung (Abs. 1 lit. b); zur nachträglichen Anfechtbarkeit geheimer Telefonüberwachungen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b; Rechtsschutz
BGE 138 IV 232 (6.11.2012)
- Thema: Überwachung von Drittanschlüssen
- Kernaussage: Die Überwachung des Anschlusses einer nicht beschuldigten Person setzt hinreichend konkrete Anhaltspunkte voraus, dass die beschuldigte Person den Anschluss benutzt.
- Einschlägig für: Abs. 1; Art. 270 lit. b StPO
BGE 137 IV 340 (3.11.2011)
- Thema: Antennensuchlauf, repressiver Charakter
- Kernaussage: Erhebung von Mobiltelefon-Randdaten mittels Antennensuchlauf; Überwachungen sind nur zur Verfolgung bereits verübter Straftaten zulässig.
- Einschlägig für: Abs. 1; Abgrenzung zur Prävention
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer 7B_1046/2025 vom 28. Januar 2026
- Thema: Voraussetzungen der Überwachung
- Kernaussage: Zusammenfassung der kumulativen Voraussetzungen: dringender Verdacht auf eine Katalogtat (Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2), Schwere der Straftat (lit. b) und Subsidiarität (lit. c) für die Überwachung der beschuldigten Person (Art. 270 lit. a StPO).
- Einschlägig für: Abs. 1 (Übersicht)
Letzte Aktualisierung: 4.7.2026