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Rechtsprechung zu Art. 268 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 141 IV 360 E. 3.1–3.4

  • Thema: Schutz des Existenzminimums bei Deckungsbeschlagnahmen (Art. 12 BV)
  • Kernaussage: Bei der Beschlagnahme zur Deckung von Kosten, Entschädigungen und Bussen müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der beschuldigten Person und ihrer Familie strikt berücksichtigt werden. Vermögenswerte, die nach Art. 92–94 SchKG unpfändbar sind (Notbedarf und Existenzminimum), sind von der Beschlagnahme zwingend auszunehmen; ein Eingriff in das Existenzminimum verletzt das Verhältnismässigkeitsprinzip und Art. 12 BV.
  • Einschlägig für: Abs. 2 und 3

BGE 144 IV 285 E. 2.2 f.

  • Thema: Erstreckung auf legal erworbenes Vermögen und Abgrenzung zur Einziehung
  • Kernaussage: Im Unterschied zur deliktischen Einziehungsbeschlagnahme (Art. 70 StGB, Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO), die einen Kausalzusammenhang zur Straftat voraussetzt, kann sich die Deckungsbeschlagnahme nach Art. 268 StPO auch auf völlig legal erworbenes Vermögen der beschuldigten Person erstrecken, da sie als Sicherungsinstrument für staatliche Kosten- und Strafforderungen dient.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 140 IV 57 E. 2.2

  • Thema: Freie Kognition des Bundesgerichts bei Beschlagnahmeentscheiden
  • Kernaussage: Entscheide über die Anordnung und Aufrechterhaltung einer Kostendeckungsbeschlagnahme unterliegen der freien Überprüfung durch das Bundesgericht; die Kognitionsbeschränkung auf Willkür nach Art. 98 BGG findet keine Anwendung.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 2

BGE 147 IV 47 E. 4.1 f.

  • Thema: Sicherung von Parteientschädigungen der Privatklägerschaft
  • Kernaussage: Die Deckungsbeschlagnahme nach Art. 268 Abs. 1 lit. a StPO erfasst nicht nur die eigentlichen staatlichen Gerichtskosten, sondern auch die dem Beschuldigten bei Verurteilung voraussichtlich auferlegten Parteientschädigungen zugunsten der Privatklägerschaft.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 1B_379/2013 vom 06.12.2013 E. 2.1

  • Thema: Schätzung der mutmasslichen Verfahrenskosten und Übermassverbot
  • Kernaussage: Die Strafbehörde darf nur so viel Vermögen beschlagnahmen, als voraussichtlich zur Deckung der Kosten und Bussen nötig ist. Die Behörde muss die mutmasslichen Kosten im Beschlagnahmebefehl nachvollziehbar schätzen; eine pauschale Beschlagnahme des gesamten Vermögens ohne Bezifferung ist unverhältnismässig.

BGer 1B_442/2021 vom 27.10.2021 E. 2.3

  • Thema: Freigabe von Vermögenswerten für die Anwalts- und Verteidigungskosten
  • Kernaussage: Werden sämtliche Bankkonten des Beschuldigten beschlagnahmt, ist ihm auf Gesuch hin ein angemessener Teilbetrag zur Bezahlung einer frei gewählten Wahlverteidigung freizugeben, sofern die Verteidigung andernfalls mangels Mitteln verunmöglicht würde (Garantie der freien Anwaltswahl, Art. 32 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK).

BGer 1B_82/2019 vom 30.07.2019 E. 3.2

  • Thema: Grundbuchsperre als milderes Mittel bei Immobilien
  • Kernaussage: Zur Sicherung von Kostendeckungsforderungen bei Liegenschaften stellt die Anordnung einer Grundbuchsperre bzw. Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung nach Art. 268 StPO i.V.m. Art. 960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ein geeignetes und verhältnismässiges Sicherungsmittel dar.

BGer 1B_52/2020 vom 04.02.2020 E. 2.2

  • Thema: Beschränkung auf das Vermögen der beschuldigten Person
  • Kernaussage: Art. 268 Abs. 1 StPO erlaubt die Deckungsbeschlagnahme ausschliesslich am Vermögen der beschuldigten Person selbst. Vermögenswerte von Drittpersonen oder Familienangehörigen können nicht zur Deckung der Kosten des Beschuldigten beschlagnahmt werden.

BGer 7B_44/2023 vom 24.08.2023 E. 3.1

  • Thema: Verhältnis von Deckungsbeschlagnahme und Ersatzforderungsbeschlagnahme
  • Kernaussage: Die Deckungsbeschlagnahme nach Art. 268 StPO steht selbständig neben der Beschlagnahme zur Sicherung von Ersatzforderungen des Staates nach Art. 71 Abs. 3 StGB / Art. 263 Abs. 1 lit. e StPO; die Beschlagnahmebeträge dürfen kumulativ den mutmasslichen Gesamthaftungsbetrag nicht überschreiten.

BGer 6B_439/2019 vom 12.09.2019 E. 2.3.2

  • Thema: Übergang der Beschlagnahme in die Vollstreckung
  • Kernaussage: Die strafprozessuale Deckungsbeschlagnahme sichert die Forderungen bis zum rechtskräftigen Urteil und bleibt bestehen, bis sie durch eine formelle betreibungsrechtliche Pfändung oder Verwertung im Rahmen des SchKG abgelöst wird.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

BS Appellationsgericht BES.2022.13 vom 11.05.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Pflicht zur Grobberechnung der voraussichtlichen Verfahrenskosten
  • Kernaussage: Eine Deckungsbeschlagnahme ist aufzuheben oder herabzusetzen, wenn die Staatsanwaltschaft die voraussichtlichen Verfahrenskosten nicht ansatzweise begründet oder den gesperrten Vermögenswert in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zur Deliktsschwere beziffert.

BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Kumulatives Übermassverbot bei Kontensperren
  • Kernaussage: Bei der Sperrung mehrerer Bankkonten hat die Staatsanwaltschaft diejenigen Konten auszuwählen, welche die geringste Beeinträchtigung für die laufende wirtschaftliche Existenz der beschuldigten Person mit sich bringen.

GR Kantonsgericht SR2 2025 21 vom 08.08.2025

  • Kanton: Graubünden
  • Thema: Grundbuchsperre zur Kostendeckung und Übermassverbot
  • Kernaussage: Die Sicherung von Verfahrenskosten mittels Grundbuchsperre auf einer Liegenschaft setzt voraus, dass der Netto-Liegenschaftswert (nach Abzug von Grundpfandrechten) nicht in krassem Missverhältnis zu den mutmasslichen Kosten steht.

AR Obergericht OG O2S-19-7 vom 20.08.2019

  • Kanton: Appenzell Ausserrhoden
  • Thema: Feststellung des Notbedarfs bei laufenden Beschlagnahmen
  • Kernaussage: Macht die beschuldigte Person geltend, durch eine Kontensperre in ihrem betreibungsrechtlichen Existenzminimum beschnitten zu sein, hat die Untersuchungsbehörde unverzüglich eine Notbedarfsberechnung nach den SchKG-Richtlinien vorzunehmen und den unpfändbaren Freibetrag freizugeben.

ZH Obergericht UH120385 vom 11.04.2013

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Vorzeitige Verwertung bei Deckungsbeschlagnahmen
  • Kernaussage: Eine vorzeitige Verwertung nach Art. 266 StPO von Gegenständen, die ausschliesslich zur Kostendeckung nach Art. 268 StPO beschlagnahmt wurden, ist nur bei drohendem schnellen Wertverlust oder unverhältnismässig hohen Lagerkosten zulässig.

FR Kantonsgericht 502 2015 13 vom 02.03.2015

  • Kanton: Freiburg
  • Thema: Entschädigungspflicht und Deckungsvolumen
  • Kernaussage: Die Deckungsbeschlagnahme darf nicht auf rein spekulative künftige Zivilansprüche erstreckt werden, die nicht im Adhäsionsverfahren nach Art. 122 ff. StPO anhängig gemacht wurden.

TG Obergericht RBOG 2025 Nr. 42

  • Kanton: Thurgau
  • Thema: Konkurrenz von Entschädigungsansprüchen bei Verfahrensabschluss
  • Kernaussage: Reichen die beschlagnahmten Vermögenswerte nicht zur vollen Deckung aller Forderungen aus, richtet sich die Verteilung nach den Grundsätzen des SchKG unter Beachtung des staatlichen Kostenprivilegs.

SZ Kantonsgericht BEK 2025 18 vom 28.04.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Schicksal der Deckungsbeschlagnahme bei Verfahrenseinstellung
  • Kernaussage: Bei Einstellung des Strafverfahrens ist die Deckungsbeschlagnahme grundsätzlich aufzuheben, es sei denn, dem Beschuldigten werden gestützt auf Art. 426 Abs. 2 StPO Verfahrenskosten auferlegt.

SZ Kantonsgericht BEK 2026 6 vom 10.02.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Sicherstellung bei Strafbefehlen
  • Kernaussage: Auch im Strafbefehlsverfahren können Vermögenswerte zur Sicherstellung von Geldstrafen und Bussen beschlagnahmt bleiben, bis über eine allfällige Einsprache rechtskräftig entschieden ist.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 171 vom 14.11.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Verhältnismässige Kostenfestsetzung
  • Kernaussage: Die Bemessung der gesicherten Gebühren und Auslagen muss transparenten kantonalen Gebührentarifen entsprechen.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30