Rechtsprechung zu Art. 263 StPO
Bundesgerichtsentscheide (BGE)
BGE 151 IV 18 (3.10.2024)
- Thema: Schriftliche Bestätigung der mündlichen Beschlagnahme
- Kernaussage: Das Erfordernis der nachträglichen schriftlichen Bestätigung der mündlich angeordneten Beschlagnahme (Art. 263 Abs. 2 StPO) ist — jedenfalls im beurteilten Fall — eine Gültigkeitsvorschrift i.S.v. Art. 141 Abs. 2 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 2; Beweisverwertung
BGE 144 IV 74 (17.1.2018)
- Thema: Abgrenzung Siegelung/Beschlagnahme
- Kernaussage: Offensichtlich nicht dem Geheimnisschutz unterliegende Gegenstände (z.B. Drogen, Bargeld) dürfen von der Siegelung ausgenommen und direkt beschlagnahmt werden; gesiegelte Aufzeichnungen sind erst nach Entsiegelung und Durchsuchung förmlich zu beschlagnahmen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a; Verhältnis zu Art. 246–248 StPO
BGE 143 IV 270 (24.5.2017)
- Thema: Sicherstellung, Siegelung, Mobiltelefon
- Kernaussage: Grundsatzentscheid zum Zusammenspiel von vorläufiger Sicherstellung (Abs. 3), Durchsuchung und Siegelung bei elektronischen Geräten.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und Abs. 3
BGE 141 IV 360 (10.8.2015)
- Thema: Kostendeckungs- und Ersatzforderungsbeschlagnahme, Existenzminimum
- Kernaussage: Bei der Kostendeckungsbeschlagnahme sind unpfändbare Vermögenswerte (Art. 92–94 SchKG) auszunehmen. Die Ersatzforderungsbeschlagnahme ist aufrechtzuerhalten, sofern nicht offensichtlich unverhältnismässig; bei Erfassung sämtlicher Einkünfte ist das Existenzminimum bereits bei der Anordnung zu wahren.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. b und e
BGE 141 IV 77 (21.11.2014)
- Thema: Vorläufige Sicherstellung und Siegelung, Arztgeheimnis
- Kernaussage: Bei einer Hausdurchsuchung vorläufig sichergestellte Aufzeichnungen (Abs. 3) sind auf Verlangen zu siegeln; über die Durchsuchbarkeit entscheidet das Entsiegelungsgericht (Arzt- und Patientengeheimnis).
- Einschlägig für: Abs. 3
BGE 140 IV 133 (16.5.2014)
- Thema: Einziehungsbeschlagnahme geleastes Fahrzeug («Via sicura»)
- Kernaussage: Die Einziehungsvoraussetzungen von Art. 90a Abs. 1 lit. a und b SVG sind nicht abschliessend vom Beschlagnahmerichter im Untersuchungsverfahren zu prüfen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. d
BGE 140 IV 57 (2014)
- Thema: Kognition, Ersatzforderungsbeschlagnahme
- Kernaussage: Das Bundesgericht überprüft Zwangsmassnahmenentscheide mit freier Kognition (keine Beschränkung nach Art. 98 BGG). Die Ersatzforderungsbeschlagnahme ist auch bei Beteiligung einer Privatklägerschaft möglich und sichert auch den ihr voraussichtlich zuzuweisenden Teil (Art. 73 StGB).
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. e; Rechtsschutz
BGE 139 IV 250 (25.4.2013)
- Thema: Einziehungsbeschlagnahme Raserfahrzeug
- Kernaussage: Die Einziehungsbeschlagnahme setzt konkreten Tatverdacht und Verhältnismässigkeit voraus und entfällt nur bei offensichtlicher materieller Unzulässigkeit der Einziehung. Bei Raserdelikten ist Art. 90a Abs. 1 lit. a SVG in der Regel erfüllt; für lit. b ist eine Gefährdungsprognose zu stellen.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. d
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer 6B_623/2025 vom 17. Dezember 2025
- Thema: Verwertung beschlagnahmter Liegenschaft, Übergang zu lit. e
- Kernaussage: Der Verwertungserlös wird gestützt auf aArt. 71 Abs. 3 StGB (bis Ende 2023) bzw. Art. 263 Abs. 1 lit. e StPO (seit 1.1.2024) zur Sicherung der Ersatzforderung mit Beschlag belegt.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. e; Übergangsrecht
BGer 7B_839/2025 vom 5. November 2025
- Thema: Beschlagnahme eines Hundes
- Kernaussage: Beschlagnahme eines Hundes nach Abs. 1 lit. d i.V.m. Art. 69 StGB zulässig angesichts früherer Beissattacken, Nichtbefolgung behördlicher Auflagen und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. d (Kasuistik)
BGer 7B_707/2025 vom 10. September 2025
- Thema: Laufende Überprüfung, erneute Beschlagnahme, Grundbuchsperre
- Kernaussage: Die Voraussetzungen der Beschlagnahme sind laufend zu überprüfen; ein früherer Verzicht steht einer späteren erneuten Beschlagnahme nicht entgegen. Verfahrenshandlungen wie eine Grundbuchsperre können gestützt auf Art. 52 StPO auch ausserkantonal vorgenommen werden.
- Einschlägig für: Abs. 2; Dauer der Massnahme
Letzte Aktualisierung: 4.7.2026