Rechtsprechung zu Art. 260 StPO
Bundesgerichtsentscheide (BGE)
BGE 147 I 372 (22.4.2021)
- Thema: DNA-Profil und erkennungsdienstliche Erfassung nach friedlicher Kundgebung
- Kernaussage: Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3). Die Aufklärung der Anlasstat erfordert weder ein DNA-Profil noch eine erkennungsdienstliche Erfassung (E. 3). Mit Blick auf allfällige künftige Straftaten fehlen erhebliche und konkrete Anhaltspunkte; die Massnahmen sind unverhältnismässig und verletzen die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 16, 22 BV).
- Einschlägig für: Abs. 1–3, Verhältnismässigkeit, Grundrechtsschutz
BGE 141 IV 87 (10.12.2014)
- Thema: Hinreichender Tatverdacht, Kompetenzordnung DNA, erkennungsdienstliche Erfassung
- Kernaussage: Hinweise auf eine strafbare Handlung müssen erheblich und konkreter Natur sein, um einen hinreichenden Tatverdacht für die Anordnung von Zwangsmassnahmen (Art. 196–298 StPO) zu begründen (E. 1.3.1 und 1.4.1). Die Erstellung eines DNA-Profils ist von der Staatsanwaltschaft (oder vom Gericht) anzuordnen; Art. 255 StPO ermöglicht nicht die routinemässige (invasive) Entnahme von DNA-Proben und deren Analyse. Die Kompetenz kann nicht durch generelle Weisungen auf die Polizei übertragen werden. Mündliche Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung nur bei Unaufschiebbarkeit (E. 1.3.2 und 1.4.2).
- Einschlägig für: Abs. 2, Abs. 3, Kompetenzordnung, Tatverdacht
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer 1B_285/2020 vom 22. April 2021
- Thema: Befehl für erkennungsdienstliche Erfassung und nicht invasive Probenahme sowie DNA-Analyse
- Kernaussage: Anforderungen an den Befehl für eine erkennungsdienstliche Erfassung und eine nicht invasive Probenahme sowie DNA-Analyse im Strafverfahren.
- Einschlägig für: Abs. 3 (Befehlsform)
BGer 1B_287/2020 vom 22. April 2021
- Thema: Erkennungsdienstliche Erfassung / DNA-Analyse im Strafverfahren
- Kernaussage: Zusammenhängende Beurteilung von erkennungsdienstlicher Erfassung und DNA-Analyse; Anforderungen an die Anordnung.
- Einschlägig für: Abs. 2, Abs. 3
BGer 1B_286/2020 vom 22. April 2021
- Thema: Erkennungsdienstliche Erfassung / DNA-Analyse im Strafverfahren
- Kernaussage: Zusammenhängende Beurteilung von erkennungsdienstlicher Erfassung und DNA-Analyse; Anforderungen an die Anordnung.
- Einschlägig für: Abs. 2, Abs. 3
BGer 1B_171/2021 vom 6. Juli 2021
- Thema: Erkennungsdienstliche Erfassung im Strafverfahren
- Kernaussage: Voraussetzungen und Zulässigkeit der erkennungsdienstlichen Erfassung im Strafverfahren.
- Einschlägig für: Abs. 1–3
BGer 1B_111/2015 vom 20. August 2015
- Thema: Entnahme einer DNA-Probe und erkennungsdienstliche Erfassung
- Kernaussage: Beurteilung der Entnahme einer DNA-Probe und der gleichzeitig angeordneten erkennungsdienstlichen Erfassung; Verhältnis von Art. 255 und Art. 260 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 1, Abgrenzung zu Art. 255
BGer 1B_244/2017 vom 7. August 2017
- Thema: Erkennungsdienstliche Erfassung / DNA-Analyse im Strafverfahren
- Kernaussage: Anforderungen an die Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung und der DNA-Analyse im Strafverfahren.
- Einschlägig für: Abs. 2, Abs. 3
BGer 1B 57/2013 vom 2. Juli 2013
- Thema: Wangenschleimhautabstrich zur Erstellung eines DNA-Profils, erkennungsdienstliche Erfassung
- Kernaussage: Der Wangenschleimhautabstrich zur Erstellung eines DNA-Profils und die erkennungsdienstliche Erfassung stellen einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität dar und verletzen nicht den nemo-tenetur-Grundsatz.
- Einschlägig für: Abs. 1, Grundrechte, nemo tenetur
BGer 1B 185/2017 vom 21. August 2017
- Thema: Erkennungsdienstliche Erfassung im Strafverfahren
- Kernaussage: Voraussetzungen und Zulässigkeit der erkennungsdienstlichen Erfassung im Strafverfahren.
- Einschlägig für: Abs. 1–3
BGer 1B_387/2021 vom 19. Mai 2022
- Thema: Erkennungsdienstliche Erfassung / DNA-Analyse im Strafverfahren
- Kernaussage: Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen bei der erkennungsdienstlichen Erfassung und DNA-Analyse.
- Einschlägig für: Abs. 2, Abs. 3
Thematische Gruppierung
1. Verhältnismässigkeit und Grundrechtsschutz
- BGE 147 I 372 — DNA-Profil und ED-Erfassung nach friedlicher Kundgebung; Versammlungsfreiheit
- BGE 141 IV 87 — Hinreichender Tatverdacht, Kompetenzordnung, Verhältnismässigkeit
2. Befehlsform und Anordnungsvoraussetzungen
- BGer 1B_285/2020 — Befehl für ED-Erfassung und nicht invasive Probenahme
- BGer 1B_287/2020 — Anordnung ED-Erfassung / DNA-Analyse
- BGer 1B_286/2020 — Anordnung ED-Erfassung / DNA-Analyse
- BGer 1B_171/2021 — Voraussetzungen ED-Erfassung
- BGer 1B_244/2017 — Anordnung ED-Erfassung / DNA-Analyse
3. Abgrenzung zur DNA-Analyse (Art. 255 StPO)
- BGer 1B 57/2013 — Wangenschleimhautabstrich, nemo tenetur
- BGer 1B_111/2015 — DNA-Probe und ED-Erfassung, Verhältnis Art. 255/260
- BGer 1B 185/2017 — ED-Erfassung im Strafverfahren
- BGer 1B_387/2021 — ED-Erfassung / DNA-Analyse
Letzte Aktualisierung: 10.7.2026