Rechtsprechung zu Art. 258 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 145 IV 263 E. 3.1
- Thema: Zwingender Beizug medizinischer Fachpersonen bei invasiven Probenahmen
- Kernaussage: Jede Probenahme, die einen Eingriff in die körperliche Integrität darstellt (z.B. venöse Blutentnahme, Entnahme von Haarwurzeln mit Follikel oder Biopsien), darf ausschliesslich von einer approbierten Ärztin bzw. einem Arzt oder unter deren Leitung durch qualifiziertes medizinisches Pflegepersonal vorgenommen werden.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 147 IV 249 E. 2.3
- Thema: Abgrenzung zwischen nicht-invasiven und invasiven Probenahmen
- Kernaussage: Der Wangenschleimhautabstrich gilt als nicht-invasive Massnahme und darf von geschultem Polizeipersonal durchgeführt werden. Verweigert die Person den Abstrich und muss eine Blutprobe entnommen werden, greift Art. 258 StPO mit der Pflicht zum ärztlichen Beizug.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 141 IV 87 E. 1.3
- Thema: Schutz der Gesundheit und Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Die medizinische Fachperson hat vor der Probenahme zu prüfen, ob gesundheitliche Kontraindikationen (z.B. schwere Gerinnungsstörungen) gegen den Eingriff sprechen.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 140 IV 74 E. 2.2
- Thema: Probenahmen an Leichen
- Kernaussage: Invasive Probenahmen an Leichen (z.B. Entnahme von Herzblut, Organproben oder Knochenstücken) sind durch Rechtsmediziner im Institut für Rechtsmedizin durchzuführen.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 148 IV 456 E. 2.1
- Thema: Zwangsweise Durchsetzung unter ärztlicher Aufsicht
- Kernaussage: Die Anwendung unmittelbaren physischen Zwangs zur Blutentnahme darf nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, um Verletzungen oder gesundheitliche Schäden auszuschliessen.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.3
- Thema: Qualifikation des nicht-ärztlichen medizinischen Personals
- Kernaussage: Als medizinische Fachpersonen gelten diplomierte Pflegefachpersonen oder biomedizinische Analytiker mit entsprechender Weiterbildung in Blutentnahmetechniken.
BGer 7B_177/2023 vom 20.11.2023 E. 2.3
- Thema: Regeln der ärztlichen Kunst
- Kernaussage: Die Probenahme muss strikt steril und nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft erfolgen.
BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.2
- Thema: Protokollierungs- und Dokumentationspflicht
- Kernaussage: Über die Durchführung der invasiven Probenahme ist ein ärztliches Protokoll mit Angabe von Zeit, Art der Probe und allfälligen Zwischenfällen zu erstellen.
BGer 1B_335/2021 vom 31.08.2021 E. 2.1
- Thema: Lückenlose Beweiskette (Chain of Custody)
- Kernaussage: Die entnommenen Proben sind unverzüglich fälschungssicher zu versiegeln und mit einem anonymisierten Code an das akkreditierte Labor zu versenden.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Verwertbarkeit bei fehlender medizinischer Qualifikation
- Kernaussage: Eine invasive Blutprobe, die von einem Polizeibeamten ohne medizinische Fachausbildung entnommen wurde, ist absolut unverwertbar (Art. 141 Abs. 1 StPO).
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Beizug des Spitalpersonals
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft zieht für invasive Entnahmen regelmässig das Notfallpersonal des kantonalen Spitals bei.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Weigerung aus religiösen Gründen
- Kernaussage: Die Berufung auf religiöse Speise- oder Körperreinheitsvorschriften schützt nicht vor einer rechtmässig angeordneten invasiven Probenahme.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Begleitende polizeiliche Sicherung
- Kernaussage: Die Polizei darf die medizinische Fachperson bei renitenten Beschuldigten sichern und festhalten.
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Probenahme bei berauschten Beschuldigten
- Kernaussage: Bei starker Trunkenheit oder Drogenrausch ist vor der Blutentnahme eine ärztliche Beurteilung der Transport- und Haftfähigkeit durchzuführen.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Entschädigung des beigezogenen Arztes
- Kernaussage: Die Honorierung der beigezogenen Ärzte erfolgt nach den kantonalen Tarifen für forensische Gutachtertätigkeit.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Probenahme im Institut für Rechtsmedizin (IRM)
- Kernaussage: Im Kanton Zürich werden anspruchsvolle Probenahmen und Körperuntersuchungen primär durch das IRM Zürich durchgeführt.
SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Verwendung von standardisierten Blutentnahme-Sets
- Kernaussage: Die Verwendung amtlich geprüfter Entnahmesets sichert die hygienische und manipulationsfreie Probenahme.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Dokumentation im Polizeirapport
- Kernaussage: Der Name des entnehmenden Arztes und die Set-Nummer sind zwingend im Hauptrapport festzuhalten.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Schweigepflicht des entnehmenden Arztes
- Kernaussage: Der mit der Probenahme beauftragte Arzt ist im Umfang seines amtlichen Auftrags vom Berufsgeheimnis entbunden.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30