Rechtsprechung zu Art. 257 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 147 IV 249 E. 2.1
- Thema: Einzelfallbezogene Verhältnismässigkeitsprüfung
- Kernaussage: Die gerichtliche Anordnung der DNA-Profilierung bei einer verurteilten Person darf nicht schematisch erfolgen. Das Gericht hat die Art und Schwere der Tat, allfällige Vorstrafen, das Persönlichkeitsprofil sowie die konkrete Rückfallgefahr umfassend zu würdigen.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 145 IV 263 E. 3.2
- Thema: Begriff der konkreten Anhaltspunkte für künftige Delikte
- Kernaussage: Konkrete Anhaltspunkte im Sinne von Art. 257 StPO liegen vor, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens, einschlägiger Vorstrafen oder besonderer Tatmuster (z.B. Einbruchskriminalität, Gewalt- oder Sexualdelikte) ernsthaft zu befürchten ist, die Person werde künftig erneut Verbrechen oder Vergehen begehen.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 141 IV 87 E. 1.4
- Thema: Gerichtliche Anordnung im Urteilsdispositiv
- Kernaussage: Die DNA-Probenahme nach Art. 257 StPO muss ausdrücklich im Dispositiv des Sachurteils angeordnet und in den Urteilserwägungen begründet werden.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 144 IV 127 E. 2.2
- Thema: Ausschluss bei reinen Übertretungsverurteilungen
- Kernaussage: Eine DNA-Profilierung gestützt auf Art. 257 StPO setzt zwingend eine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens voraus; bei Bussenverurteilungen wegen Übertretungen ist die Massnahme unzulässig.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 148 IV 456 E. 2.3
- Thema: Anfechtbarkeit mit Berufung
- Kernaussage: Die verurteilte Person kann die Anordnung des DNA-Profils isoliert oder zusammen mit dem Schuld- und Strafpunkt mit Berufung nach Art. 398 ff. StPO anfechten.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 7B_177/2023 vom 20.11.2023 E. 3.2
- Thema: Unzulässigkeit bei isolierten Ersttaten ohne Gewalt
- Kernaussage: Bei einem Ersttäter, der wegen einer leichten Sachbeschädigung oder eines einfachen Hausfriedensbruchs verurteilt wird, fehlt es mangels negativer Prognose an den konkreten Anhaltspunkten für künftige Delikte.
BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.4
- Thema: Zulässigkeit bei qualifizierten Vermögensdelikten
- Kernaussage: Bei Verurteilungen wegen gewerbsmässigen Diebstahls oder Bandendiebstahls sind die Anhaltspunkte für künftige Delikte typischerweise erfüllt.
BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.3
- Thema: Vollzug durch Wangenschleimhautabstrich
- Kernaussage: Der Vollzug der gerichtlichen Anordnung erfolgt primär durch einen nicht-invasiven Wangenabstrich im Strafvollzug.
BGer 1B_335/2021 vom 31.08.2021 E. 2.3
- Thema: Löschung im DNA-Informationssystem (CODIS)
- Kernaussage: Die Dauer der Speicherung und die Löschung des Profils richten sich nach Art. 16 ff. des DNA-Profil-Gesetzes.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Aufhebung unbegründeter DNA-Anordnungen
- Kernaussage: Fehlt im erstinstanzlichen Urteil eine Begründung zur Rückfallprognose, hebt das Kantonsgericht die DNA-Anordnung auf.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Zwangsvollzug der Urteilsanordnung
- Kernaussage: Weigert sich die verurteilte Person nach Rechtskraft des Urteils, die Wangenprobe abzugeben, kann die Probenahme zwangsweise durch medizinisches Personal vollzogen werden.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Anordnung bei bedingten Strafen
- Kernaussage: Die Gewährung des bedingten Strafvollzugs (Art. 42 StGB) schliesst eine DNA-Anordnung nach Art. 257 StPO nicht zwingend aus, erfordert aber eine besonders sorgfältige Begründung.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: DNA-Anordnung bei Sexualstraftaten
- Kernaussage: Bei Verurteilungen wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität (Art. 187 ff. StGB) wird die Anordnung der DNA-Profilierung regelmässig bestätigt.
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Keine Kostenauflage für die DNA-Erstellung
- Kernaussage: Die Kosten für die Erstellung und Registrierung des DNA-Profils gehören zu den Auslagen des Staates und werden dem Verurteilten nicht gesondert belastet.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: DNA-Erfassung im Strafbefehl
- Kernaussage: Auch im Strafbefehlsverfahren kann die Staatsanwaltschaft gestützt auf Art. 257 StPO eine DNA-Profilierung anordnen.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Gegenstandslosigkeit bei bereits vorhandenem DNA-Profil
- Kernaussage: Befindet sich das DNA-Profil der verurteilten Person bereits rechtmässig im Informationssystem CODIS, ist von einer erneuten Anordnung abzusehen.
SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Anordnung bei Landesverweisung
- Kernaussage: Die Anordnung eines DNA-Profils ist auch bei gleichzeitiger Landesverweisung zulässig, um künftige grenzüberschreitende Taten aufzuklären.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Gehörsanspruch vor Urteilsanordnung
- Kernaussage: Den Parteien ist an der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, sich zur allfälligen Anordnung eines DNA-Profils zu äussern.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Vollzug durch die Justizvollzugsanstalt
- Kernaussage: Tritt der Verurteilte eine Freiheitsstrafe an, veranlasst die Gefängnisleitung die Probenahme gestützt auf das rechtskräftige Urteil.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30