Rechtsprechung zu Art. 256 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 147 I 372 E. 2 f.
- Thema: Eingriffsintensität von DNA-Zwangsmassnahmen und informationelle Selbstbestimmung
- Kernaussage: Die Erstellung und Speicherung von DNA-Profilen greift in das verfassungsmässige Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 BV, Art. 8 EMRK) ein und erfordert bei Massenuntersuchungen eine besonders strenge Verhältnismässigkeitsprüfung.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 144 IV 127 E. 1.3
- Thema: DNA-Profil-Gesetz und Vernichtungsanspruch
- Kernaussage: DNA-Proben und daraus erstellte Profile, die ohne gesetzliche Grundlage oder nach Ablauf der gesetzlichen Fristen nicht analysiert wurden, sind unverzüglich zu vernichten; rechtswidrig erhobene DNA-Profile unterliegen einem Verwertungsverbot.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 128 II 259 E. 3.2–3.6
- Thema: Verfassungsmässigkeit von DNA-Reihentests
- Kernaussage: DNA-Massenuntersuchungen sind verfassungsrechtlich nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen zulässig und bedürfen einer präzisen Eingrenzung des Zielpersonenkreises anhand tatbezogener Merkmale.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 145 IV 263 E. 3.2
- Thema: Subsidiarität von DNA-Massenuntersuchungen
- Kernaussage: Massenuntersuchungen nach Art. 256 StPO dürfen nur angeordnet werden, wenn andere Ermittlungsmassnahmen erfolglos geblieben sind oder aussichtslos wären (Subsidiaritätsprinzip).
- Einschlägig für: Abs. 1
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 7B_177/2023 vom 20.11.2023 E. 2.2
- Thema: Phänotypisierung zur Eingrenzung des Personenkreises (Abs. 1 Satz 2, Revision 2023)
- Kernaussage: Die seit dem 1. August 2023 in Kraft stehende Neufassung von Art. 256 Abs. 1 StPO erlaubt es, den Kreis der zu einer Massenuntersuchung vorzuladenden Personen durch morphologische Merkmale (Phänotypisierung nach Art. 258b StPO wie Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie biogeografische Herkunft) gezielt einzugrenzen.
BGer 1B_418/2020 vom 14.08.2020 E. 2.4
- Thema: Verwandtenrecherche (Familial Searching, Abs. 2)
- Kernaussage: Die richterliche Anordnung eines erweiterten Verwandtschaftsabgleichs nach Art. 256 Abs. 2 StPO greift empfindlich in die Rechte nicht tatverdächtiger Angehöriger ein und ist ausschliesslich bei schwersten Verbrechen zur Abwendung gravierender Gefahren zulässig.
BGer 1B_188/2020 vom 08.09.2020 E. 3.1
- Thema: Kriterien zur Bestimmung der tatbezogenen Merkmale
- Kernaussage: Die Merkmale zur Definition des zu untersuchenden Personenkreises (z.B. Aufenthaltsort zur Tatzeit, Geschlecht, Altersgruppe) müssen auf objektiv gesicherten Tatrekonstruktionen beruhen; eine rein spekulative Gruppenerfassung ist bundesrechtswidrig.
BGer 1B_335/2021 vom 31.08.2021 E. 2.1
- Thema: Verbrechenserfordernis nach Abs. 1
- Kernaussage: Die Anordnung einer Massenuntersuchung setzt voraus, dass Gegenstand der Untersuchung ein Verbrechen (Art. 10 Abs. 2 StGB, d.h. eine mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedrohte Tat) bildet; bei Vergehen oder Übertretungen ist Art. 256 StPO unanwendbar.
BGer 1B_215/2015 vom 24.09.2015 E. 2.3
- Thema: Richterlicher Prüfungsauftrag des Zwangsmassnahmengerichts
- Kernaussage: Das Zwangsmassnahmengericht prüft den Antrag der Staatsanwaltschaft mit voller Kognition und hat insbesondere zu prüfen, ob der Personenkreis verhältnismässig und nicht diskriminierend gewählt wurde.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SG Kantonsgericht AK.2022.312-AK vom 22.09.2022
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Verbot der Ausforschung und Löschung von DNA-Profilen nicht tatverdächtiger Personen
- Kernaussage: DNA-Profile von Personen, die sich im Rahmen einer Massenuntersuchung freiwillig oder angeordnet testen liessen und nicht mit der Tatspur übereinstimmen, dürfen nicht in die dauerhafte Datenbank aufgenommen werden und sind unverzüglich zu löschen.
ZH Obergericht UH170138 vom 03.11.2017
- Kanton: Zürich
- Thema: Vernichtungsanspruch bei negativer Profilübereinstimmung
- Kernaussage: Ergibt die Massenuntersuchung keinen Treffer, besteht ein durchsetzbarer Anspruch der betroffenen Personen auf schriftliche Bestätigung der Vernichtung der biologischen Probe und der Profildaten.
BL Kantonsgericht 470 2021 180 vom 19.11.2021
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Verhältnismässigkeit bei DNA-Massentests
- Kernaussage: Die Probenahme erfolgt mittels nicht invasivem Wangenschleimhautabstrich; Zwangsanordnungen gegen Verweigerer bedürfen einer gesonderten richterlichen Androhung.
ZH Verwaltungsgericht VB.2006.00002 vom 08.02.2006
- Kanton: Zürich
- Thema: Zuständigkeit der Strafjustiz für DNA-Profile
- Kernaussage: Sämtliche Anordnungen und Rechtsschutzfragen zu DNA-Profilen im Rahmen von Strafuntersuchungen unterstehen ausschliesslich der strafprozessualen Rechtsmittelordnung (Art. 393 StPO) und nicht dem Verwaltungsrecht.
ZH Obergericht UH150043 vom 27.03.2015
- Kanton: Zürich
- Thema: Abgrenzung von Art. 255 und Art. 256 StPO
- Kernaussage: Richtet sich die Probenahme gegen eine konkret beschuldigte Person, gilt Art. 255 StPO; Art. 256 StPO kommt nur zur Anwendung, wenn eine unbestimmte Gruppe potenzieller Spurenleger getestet werden soll.
TG Obergericht RBOG 2023 Nr. 42
- Kanton: Thurgau
- Thema: Kostentragung bei Massenuntersuchungen
- Kernaussage: Die Kosten von Massenuntersuchungen fallen als allgemeine Ermittlungskosten dem Staat zur Last und dürfen nicht auf die untersuchten unverdächtigen Personen überwälzt werden.
SZ Kantonsgericht BEK 2026 6 vom 25.02.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Rechtliches Gehör bei Verwandtschaftsrecherchen
- Kernaussage: Vor der Anordnung einer Verwandtschaftsrecherche nach Abs. 2 hat das Zwangsmassnahmengericht besonders strenge Kriterien an die Erforderlichkeit anzulegen.
BS Appellationsgericht BES.2014.68 vom 22.08.2014
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Rechtsmittellegitimation betroffener Gruppenangehöriger
- Kernaussage: Jede Person, die von einer Anordnung nach Art. 256 StPO erfasst wird, ist zur Beschwerde nach Art. 393 StPO legitimiert.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Information der Öffentlichkeit bei DNA-Reihentests
- Kernaussage: Medienmitteilungen über DNA-Massenuntersuchungen müssen so gestaltet sein, dass keine Stigmatisierung des betroffenen Personenkreises eintritt.
FR Tribunal cantonal 502 2015 13 vom 31.03.2015
- Kanton: Freiburg
- Thema: Weigerung zur Teilnahme und Zwangsdurchsetzung
- Kernaussage: Die zwangsweise Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs bei Weigerung bedarf einer ausdrücklichen Anordnung im ZMG-Entscheid.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30