Rechtsprechung zu Art. 252 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 144 IV 74 E. 2.3
- Thema: Zwingender Arztvorbehalt bei körperlichen Eingriffen
- Kernaussage: Invasive Massnahmen und körperliche Untersuchungen im Sinne von Art. 251 StPO dürfen ausschliesslich von einer Ärztin bzw. einem Arzt oder unter deren Aufsicht stehenden medizinischen Fachpersonen (z.B. diplomiertes Pflegefachpersonal, Biomedizinische Analytiker) vorgenommen werden. Polizeibeamte sind hierzu nicht befugt.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 141 IV 77 E. 3.4
- Thema: Schutz der Menschenwürde und der körperlichen Integrität
- Kernaussage: Der Beizug von medizinischem Fachpersonal stellt sicher, dass der Eingriff fachgerecht, hygienisch und mit der geringstmöglichen Schmerzbelastung durchgeführt wird.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 140 IV 74 E. 2.2
- Thema: Blutentnahmen durch diplomiertes Pflegepersonal
- Kernaussage: Die venöse Blutentnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann durch diplomiertes Pflegepersonal in einem Spital oder auf einer Polizeistation erfolgen.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 139 IV 128 E. 1.7
- Thema: Absolute Unverwertbarkeit von Eingriffen durch Laien
- Kernaussage: Wird eine körperliche Untersuchung durch Polizeibeamte oder Laien eigenmächtig vollzogen (z.B. Zwangsentnahme von Blut oder rektale Nachschau), unterliegen die Ergebnisse einem absoluten Verwertungsverbot nach Art. 141 Abs. 1 StPO.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
BGE 149 IV 369 E. 2.5
- Thema: Beizug von Fachärzten bei Opferuntersuchungen
- Kernaussage: Untersuchungen von Opfern im Genitalbereich sind zwingend durch Rechtsmediziner oder Gynäkologen durchzuführen.
- Einschlägig für: Gesamte Norm
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 7B_258/2022 vom 18.01.2024 E. 2.5
- Thema: Bildgebung durch radiologische Fachpersonen im Spital
- Kernaussage: Röntgenuntersuchungen zur Aufdeckung von Drogenkörpern im Magen-Darm-Trakt müssen in einer dafür eingerichteten Klinik durch Radiologen/MTRA vollzogen werden.
BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.5
- Thema: Schriftlicher Auftrag der Staatsanwaltschaft
- Kernaussage: Die beauftragte medizinische Fachperson handelt gestützt auf den formellen Untersuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft.
BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.4
- Thema: Berufsgeheimnis des untersuchenden Arztes
- Kernaussage: Der im Rahmen von Art. 252 StPO behördlich beauftragte Arzt ist insoweit von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden entbunden.
BGer 1B_335/2021 vom 31.08.2021 E. 2.5
- Thema: Detaillierter ärztlicher Untersuchungsbericht
- Kernaussage: Die Fachperson hat einen vollständigen Bericht über Methodik, Befund und allfällige Komplikationen zu verfassen.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Qualifikation des medizinischen Fachpersonals
- Kernaussage: Die Durchführung darf nur an Personen mit anerkannter medizinischer Ausbildung delegiert werden.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Weigerung des Arztes aus ethischen Gründen
- Kernaussage: Ein Arzt darf die Mitwirkung an Zwangsmassnahmen verweigern, wenn diese seiner ärztlichen Ethik widersprechen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Entschädigung von beigezogenen Spitälern
- Kernaussage: Spitäler und Ärzte werden nach den geltenden Tarifen für rechtsmedizinische Leistungen entschädigt.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Begleitung durch die Polizei
- Kernaussage: Die Polizei darf zur Sicherung des Arztes und zur Verhinderung von Flucht während der Untersuchung anwesend sein.
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Rechtsmedizinisches Institut Basel (IRM)
- Kernaussage: Körperliche Untersuchungen werden vorzugsweise an das universitäre Institut für Rechtsmedizin überwiesen.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Aufklärung vor dem Eingriff
- Kernaussage: Der Arzt hat die Person vor dem Eingriff kurz über die medizinischen Schritte aufzuklären.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Notärztlicher Beizug bei Festnahmen
- Kernaussage: Bei Verletzungen während der Festnahme ist zwingend sofortige notärztliche Versorgung nach Art. 252 StPO zu gewährleisten.
SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Verwahrung entnommener Blutproben
- Kernaussage: Blut- und Urinproben sind unter lückenloser Kühlkette und Kennzeichnung zu asservieren.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Verwertung von Spitalbefunden
- Kernaussage: Wurde die Blutprobe im Rahmen der Notfallbehandlung entnommen, bedarf die Verwertung der förmlichen Beschlagnahme nach Art. 263 StPO.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Unzulässige Zwangsabnahme durch Hilfskräfte
- Kernaussage: Blutentnahmen durch nicht medizinisches Personal sind nichtig.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30