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Rechtsprechung zu Art. 251 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 74 E. 2.2

  • Thema: Begriff der körperlichen Untersuchung und Arztvorbehalt
  • Kernaussage: Als körperliche Untersuchung gilt jede über das blosse visuelle Betrachten hinausgehende Einwirkung auf den Körper, insbesondere die Entnahme von Körperflüssigkeiten (Blut, Urin) sowie invasive Untersuchungen innerer Organe oder Körperhöhlen. Sie darf nur durch medizinisches Fachpersonal erfolgen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 3

BGE 141 IV 77 E. 3.3

  • Thema: Gesetzliche Schranken: Schmerzausschluss und Gesundheitsgefährdung (Abs. 3)
  • Kernaussage: Eingriffe in die körperliche Integrität dürfen keine besonderen Schmerzen bereiten und keine gesundheitlichen Risiken begründen. Die Verabreichung von Brechmitteln (Emetika) ist unzulässig (Verstoss gegen Art. 3 EMRK).
  • Einschlägig für: Abs. 3

BGE 140 IV 74 E. 2.1

  • Thema: Blutentnahmen und Urinproben bei Fahrunfähigkeit
  • Kernaussage: Die zwangsweise Blutentnahme zur Feststellung von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stellt einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität dar und ist unter Beachtung der Verhältnismässigkeit zulässig.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. a und Abs. 3

BGE 149 IV 369 E. 2.4

  • Thema: Zwangsuntersuchungen an Drittpersonen und Opfern (Abs. 4)
  • Kernaussage: Körperliche Zwangsuntersuchungen gegen den Willen von Nicht-Beschuldigten (z.B. gynäkologische Untersuchungen bei Opfern) sind nur bei schwersten Katalogstraftaten (Art. 111–113, 122, 187 ff. StGB) und strikter Unerlässlichkeit zulässig.
  • Einschlägig für: Abs. 4

BGE 139 IV 128 E. 1.6

  • Thema: Psychiatrische Untersuchung der Schuld- und Verhandlungsfähigkeit (Abs. 2 lit. b)
  • Kernaussage: Die Untersuchung des geistigen Zustands umfasst psychiatrische und psychologische Begutachtungen zur Feststellung der Schuldfähigkeit (Art. 20 StGB) oder Hafterstehungsfähigkeit.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. b

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 7B_258/2022 vom 18.01.2024 E. 2.4

  • Thema: Röntgen- und CT-Untersuchungen bei Bodypackern
  • Kernaussage: Das Anfertigen von Röntgenaufnahmen oder CT-Scans zur Aufdeckung geschluckter Drogenfingerlinge stellt eine zulässige körperliche Untersuchung nach Art. 251 StPO dar.

BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.4

  • Thema: Formeller Befehl der Staatsanwaltschaft
  • Kernaussage: Körperliche Zwangsuntersuchungen bedürfen grundsätzlich eines schriftlichen Befehls der Staatsanwaltschaft (Art. 252 StPO); die Polizei darf Massnahmen nur bei Gefahr im Verzug vorläufig veranlassen.

BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.3

  • Thema: Verweigerung der Urinabgabe
  • Kernaussage: Verweigert die beschuldigte Person die freiwillige Urinabgabe, kann die Staatsanwaltschaft eine ärztliche Blutentnahme oder Blasenkatheterisierung anordnen.

BGer 6B_1409/2019 vom 04.03.2021 E. 1.1

  • Thema: Schutz der Opferzeuge vor Zwangsmassnahmen
  • Kernaussage: Opfer von Sexualdelikten dürfen nicht ohne zwingende Notwendigkeit zu invasiven Nacherhebungen gezwungen werden.

BGer 1B_335/2021 vom 31.08.2021 E. 2.4

  • Thema: Protokollierung und ärztlicher Bericht
  • Kernaussage: Über die körperliche Untersuchung ist ein ärztlicher Befundbericht zu erstellen und den Verfahrensakten beizufügen.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Rechtsmittel gegen Untersuchungsanordnungen
  • Kernaussage: Gegen die Anordnung einer körperlichen Untersuchung steht die Beschwerde nach Art. 393 StPO offen; sie hat keine automatische aufschiebende Wirkung.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Zwangskatheterisierung
  • Kernaussage: Die Katheterisierung zur Uringewinnung darf nur als letztes Mittel durch einen Arzt vorgenommen werden, wenn die Blutprobe nicht ausreicht.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Spurensicherung unter den Fingernägeln
  • Kernaussage: Das Abschaben von Hautschuppen unter den Fingernägeln ist als leichte körperliche Untersuchung zulässig.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Haaranalysen bei Drogenverdacht
  • Kernaussage: Das Abschneiden einer Haarsträhne zur forensischen Toxikologie stellt einen zulässigen leichten Eingriff dar.

BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Begutachtung der Hafterstehungsfähigkeit
  • Kernaussage: Macht der Inhaftierte Suizidalität oder schwere Haftunfähigkeit geltend, ist unverzüglich ein medizinisches Gutachten nach Abs. 2 lit. b einzuholen.

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Kosten der körperlichen Untersuchung
  • Kernaussage: Die Arzt- und Laborkosten fallen bei Schuldspruch in die Verfahrenskosten (Art. 426 StPO).

ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013

  • Kanton: Zürich
  • Thema: DNA-Abstrich vs. Blutentnahme
  • Kernaussage: Die Wangenschleimhautentnahme (Art. 255 StPO) ist als milderes Mittel stets vor einer invasiven Blutentnahme nach Art. 251 StPO zu wählen.

SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Dokumentation von Verletzungen bei häuslicher Gewalt
  • Kernaussage: Die rechtsmedizinische Fotodokumentation von Hämatomen und Kratzspuren dient der Sachverhaltsfeststellung nach Abs. 2 lit. a.

BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016

  • Kanton: Basel-Landschaft
  • Thema: Schweigerecht bei psychiatrischer Exploration
  • Kernaussage: Der Beschuldigte darf die Mitwirkung an psychiatrischen Explorationsgesprächen verweigern (nemo tenetur).

AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011

  • Kanton: Aargau
  • Thema: Unverwertbarkeit unzulässiger Zwangseingriffe
  • Kernaussage: Unter Verletzung von Abs. 3 durchgeführte Zwangseingriffe unterliegen einem absoluten Beweisverwertungsverbot nach Art. 141 Abs. 1 StPO.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30