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Rechtsprechung zu Art. 249 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 141 IV 77 E. 3.1

  • Thema: Voraussetzungen der Personendurchsuchung ohne Einwilligung
  • Kernaussage: Eine Durchsuchung von Personen und deren Kleidung oder mitgeführten Gegenständen gegen deren Willen setzt voraus, dass konkrete Anhaltspunkte für das Auffinden von Tatspuren oder beschlagnahmefähigen Gegenständen vorliegen.
  • Einschlägig für: Grundsatz

BGE 149 IV 369 E. 2.2

  • Thema: Verdachtsgrad und Verhältnismässigkeit
  • Kernaussage: Der Eingriff in die persönliche Freiheit durch Abtasten und Durchsuchen von Kleidung erfordert einen hinreichenden Tatverdacht; reine Routinekontrollen ohne Anlass sind unzulässig.
  • Einschlägig für: Grundsatz

BGE 140 IV 74 E. 2.3

  • Thema: Durchsuchung von mitgeführten Gegenständen und Taschen
  • Kernaussage: Die Durchsuchung von Handtaschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken richtet sich nach Art. 249 StPO und bedarf keines gesonderten richterlichen Befehls, wenn Gefahr im Verzug vorliegt.
  • Einschlägig für: Grundsatz

BGE 144 IV 74 E. 2.1

  • Thema: Abgrenzung von Personendurchsuchung und körperlicher Untersuchung
  • Kernaussage: Das Durchsuchen der Kleidung und oberflächliche Abtasten des Körpers fällt unter Art. 249 f. StPO; Eingriffe in Körperöffnungen oder die Abnahme von Körperflüssigkeiten sind körperliche Untersuchungen nach Art. 250 ff. StPO.
  • Einschlägig für: Grundsatz

BGE 139 IV 128 E. 1.4

  • Thema: Vermutung von Tatspuren
  • Kernaussage: Eine blosse Vermutung ohne jegliche objektive Anhaltspunkte reicht für eine Durchsuchung nach Art. 249 StPO nicht aus.
  • Einschlägig für: Grundsatz

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.3

  • Thema: Durchsuchung von Kleidung und Taschen bei Anhaltung
  • Kernaussage: Wird eine Person bei einer Anhaltung (Art. 215 StPO) angetroffen, darf ihre Kleidung nach Waffen durchsucht werden; die Durchsuchung nach Beweismitteln setzt den Verdacht nach Art. 249 StPO voraus.

BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.2

  • Thema: Freiwillige Einwilligung
  • Kernaussage: Erteilt die betroffene Person nach gehöriger Aufklärung ihre freie und informierte Einwilligung, entfällt das Erfordernis des Zwangsmassnahmenbefehls.

BGer 7B_258/2022 vom 18.01.2024 E. 2.1

  • Thema: Schutz der Intimsphäre und Geschlechtertrennung
  • Kernaussage: Bei Durchsuchungen, die mit einem Entkleiden verbunden sind, ist zwingend das Gebot der Durchführung durch Personen gleichen Geschlechts (Art. 250 Abs. 3 StPO analog) zu beachten.

BGer 6B_1409/2019 vom 04.03.2021 E. 1.3

  • Thema: Durchsuchung von Drittpersonen
  • Kernaussage: Nicht beschuldigte Dritte dürfen nur durchsucht werden, wenn konkrete Tatsachen darauf hindeuten, dass sie Tatspuren oder Gegenstände des Beschuldigten verbergen.

BGer 1B_335/2021 vom 31.08.2021 E. 2.2

  • Thema: Protokollierung der Durchsuchung
  • Kernaussage: Anlass, Ablauf und Funde der Personendurchsuchung sind in einem Durchsuchungsprotokoll festzuhalten.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

LU Kantonsgericht 2N 22 37 vom 21.06.2022

  • Kanton: Luzern
  • Thema: Unzulässigkeit routinemässiger Nacktkontrollen
  • Kernaussage: Die schematische Anordnung einer vollständigen Entkleidung zur Personendurchsuchung ohne konkrete Verdachtsmomente ist unverhältnismässig und rechtswidrig.

ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Durchsuchung von Behältnissen in Fahrzeugen
  • Kernaussage: Die Durchsuchung des Kofferraums und von Handschuhfächern unterliegt den Vorgaben von Art. 249 StPO.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Durchsuchung bei Anhaltung an Brennpunkten
  • Kernaussage: Der blosse Aufenthalt an einem Drogenumschlagplatz rechtfertigt für sich allein keine Zwangsdurchsuchung der Kleidung.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Sicherstellung bei Personendurchsuchung
  • Kernaussage: Bei der Durchsuchung aufgefundene Deliktsgegenstände sind sofort förmlich nach Art. 263 StPO zu beschlagnahmen.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Durchsuchung nach Festnahme
  • Kernaussage: Nach einer vorläufigen Festnahme ist die gründliche Personendurchsuchung stets zulässig.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Durchsuchungsort und Diskretion
  • Kernaussage: Personendurchsuchungen sind nach Möglichkeit vor den Blicken der Öffentlichkeit geschützt durchzuführen.

BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Durchsuchung von Mobiltelefonen bei der Person
  • Kernaussage: Das Durchblättern von Daten auf einem bei der Person aufgefundenen Smartphone richtet sich nach Art. 246 ff. StPO.

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Beschwerdelegitimation bei Durchsuchung
  • Kernaussage: Gegen eine unzulässige Personendurchsuchung kann nach Art. 393 StPO Beschwerde geführt werden.

TG Obergericht RBOG 2017 Nr. 26

  • Kanton: Thurgau
  • Thema: Trennung von Sicherheits- und Beweisdurchsuchung
  • Kernaussage: Das Ertasten von Waffen dient der Eigensicherung; das gezielte Entleeren von Hosentaschen nach Deliktsgut bedarf der Verdachtsmomente nach Art. 249 StPO.

SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Unzulässige Durchsuchung durch Private
  • Kernaussage: Das Durchsuchen von Personen ist eine hoheitliche Zwangsmassnahme und Privaten verboten.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30