Rechtsprechung zu Art. 249 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 141 IV 77 E. 3.1
- Thema: Voraussetzungen der Personendurchsuchung ohne Einwilligung
- Kernaussage: Eine Durchsuchung von Personen und deren Kleidung oder mitgeführten Gegenständen gegen deren Willen setzt voraus, dass konkrete Anhaltspunkte für das Auffinden von Tatspuren oder beschlagnahmefähigen Gegenständen vorliegen.
- Einschlägig für: Grundsatz
BGE 149 IV 369 E. 2.2
- Thema: Verdachtsgrad und Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Der Eingriff in die persönliche Freiheit durch Abtasten und Durchsuchen von Kleidung erfordert einen hinreichenden Tatverdacht; reine Routinekontrollen ohne Anlass sind unzulässig.
- Einschlägig für: Grundsatz
BGE 140 IV 74 E. 2.3
- Thema: Durchsuchung von mitgeführten Gegenständen und Taschen
- Kernaussage: Die Durchsuchung von Handtaschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken richtet sich nach Art. 249 StPO und bedarf keines gesonderten richterlichen Befehls, wenn Gefahr im Verzug vorliegt.
- Einschlägig für: Grundsatz
BGE 144 IV 74 E. 2.1
- Thema: Abgrenzung von Personendurchsuchung und körperlicher Untersuchung
- Kernaussage: Das Durchsuchen der Kleidung und oberflächliche Abtasten des Körpers fällt unter Art. 249 f. StPO; Eingriffe in Körperöffnungen oder die Abnahme von Körperflüssigkeiten sind körperliche Untersuchungen nach Art. 250 ff. StPO.
- Einschlägig für: Grundsatz
BGE 139 IV 128 E. 1.4
- Thema: Vermutung von Tatspuren
- Kernaussage: Eine blosse Vermutung ohne jegliche objektive Anhaltspunkte reicht für eine Durchsuchung nach Art. 249 StPO nicht aus.
- Einschlägig für: Grundsatz
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.3
- Thema: Durchsuchung von Kleidung und Taschen bei Anhaltung
- Kernaussage: Wird eine Person bei einer Anhaltung (Art. 215 StPO) angetroffen, darf ihre Kleidung nach Waffen durchsucht werden; die Durchsuchung nach Beweismitteln setzt den Verdacht nach Art. 249 StPO voraus.
BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.2
- Thema: Freiwillige Einwilligung
- Kernaussage: Erteilt die betroffene Person nach gehöriger Aufklärung ihre freie und informierte Einwilligung, entfällt das Erfordernis des Zwangsmassnahmenbefehls.
BGer 7B_258/2022 vom 18.01.2024 E. 2.1
- Thema: Schutz der Intimsphäre und Geschlechtertrennung
- Kernaussage: Bei Durchsuchungen, die mit einem Entkleiden verbunden sind, ist zwingend das Gebot der Durchführung durch Personen gleichen Geschlechts (Art. 250 Abs. 3 StPO analog) zu beachten.
BGer 6B_1409/2019 vom 04.03.2021 E. 1.3
- Thema: Durchsuchung von Drittpersonen
- Kernaussage: Nicht beschuldigte Dritte dürfen nur durchsucht werden, wenn konkrete Tatsachen darauf hindeuten, dass sie Tatspuren oder Gegenstände des Beschuldigten verbergen.
BGer 1B_335/2021 vom 31.08.2021 E. 2.2
- Thema: Protokollierung der Durchsuchung
- Kernaussage: Anlass, Ablauf und Funde der Personendurchsuchung sind in einem Durchsuchungsprotokoll festzuhalten.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
LU Kantonsgericht 2N 22 37 vom 21.06.2022
- Kanton: Luzern
- Thema: Unzulässigkeit routinemässiger Nacktkontrollen
- Kernaussage: Die schematische Anordnung einer vollständigen Entkleidung zur Personendurchsuchung ohne konkrete Verdachtsmomente ist unverhältnismässig und rechtswidrig.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Durchsuchung von Behältnissen in Fahrzeugen
- Kernaussage: Die Durchsuchung des Kofferraums und von Handschuhfächern unterliegt den Vorgaben von Art. 249 StPO.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Durchsuchung bei Anhaltung an Brennpunkten
- Kernaussage: Der blosse Aufenthalt an einem Drogenumschlagplatz rechtfertigt für sich allein keine Zwangsdurchsuchung der Kleidung.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Sicherstellung bei Personendurchsuchung
- Kernaussage: Bei der Durchsuchung aufgefundene Deliktsgegenstände sind sofort förmlich nach Art. 263 StPO zu beschlagnahmen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Durchsuchung nach Festnahme
- Kernaussage: Nach einer vorläufigen Festnahme ist die gründliche Personendurchsuchung stets zulässig.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Durchsuchungsort und Diskretion
- Kernaussage: Personendurchsuchungen sind nach Möglichkeit vor den Blicken der Öffentlichkeit geschützt durchzuführen.
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Durchsuchung von Mobiltelefonen bei der Person
- Kernaussage: Das Durchblättern von Daten auf einem bei der Person aufgefundenen Smartphone richtet sich nach Art. 246 ff. StPO.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Beschwerdelegitimation bei Durchsuchung
- Kernaussage: Gegen eine unzulässige Personendurchsuchung kann nach Art. 393 StPO Beschwerde geführt werden.
TG Obergericht RBOG 2017 Nr. 26
- Kanton: Thurgau
- Thema: Trennung von Sicherheits- und Beweisdurchsuchung
- Kernaussage: Das Ertasten von Waffen dient der Eigensicherung; das gezielte Entleeren von Hosentaschen nach Deliktsgut bedarf der Verdachtsmomente nach Art. 249 StPO.
SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Unzulässige Durchsuchung durch Private
- Kernaussage: Das Durchsuchen von Personen ist eine hoheitliche Zwangsmassnahme und Privaten verboten.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30