Rechtsprechung zu Art. 246 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 144 IV 74 E. 2
- Thema: Abgrenzung zwischen durchsuchungsrelevanten Aufzeichnungen und direkten Beschlagnahmeobjekten
- Kernaussage: Gegenstände, die keinem Geheimnisschutz unterliegen (z.B. Betäubungsmittel, Bargeld, Waffen), sind keine Aufzeichnungen nach Art. 246 StPO und unterliegen der direkten Beschlagnahme (Art. 263 StPO). Datenträger, Computer und Mobiltelefone sind hingegen Aufzeichnungen, die vor einer materiellen Auswertung dem Geheimnisschutz (Siegelung nach Art. 248 StPO) zugänglich sind.
- Einschlägig für: Art. 246
BGE 139 IV 128 E. 1.3 f.
- Thema: Qualifikation von Smartphones als Datenträger und Befehlserfordernis
- Kernaussage: Ein Mobiltelefon (Smartphone) stellt einen Datenträger im Sinne von Art. 246 StPO dar. Das Auslesen von Chatnachrichten, Fotos oder E-Mails ist eine Durchsuchung von Aufzeichnungen und bedarf eines schriftlichen Befehls der Staatsanwaltschaft; die Polizei darf dies nicht im Rahmen einer blossen Anhaltung eigenmächtig vornehmen.
- Einschlägig für: Art. 246
BGE 140 IV 28 E. 4.3
- Thema: Anspruch auf Information über Siegelungsrechte vor Durchsuchung
- Kernaussage: Die Strafbehörde hat die betroffenen Inhaber von Datenträgern vor Beginn der inhaltlichen Durchsuchung über ihr Recht zu informieren, die Siegelung nach Art. 248 StPO zu verlangen.
- Einschlägig für: Art. 246
BGE 141 IV 77 E. 4 f.
- Thema: Durchsuchung sensibler Berufsgeheimnis-Aufzeichnungen (Patientendossiers)
- Kernaussage: Die Durchsuchung von Datenträgern, die Berufsgeheimnissen unterliegen (Arzt-, Anwaltsgeheimnis), erfordert eine strikte Triage und Anonymisierung von Daten unbeteiligter Dritter vor der Freigabe an die Staatsanwaltschaft.
- Einschlägig für: Art. 246
BGE 143 IV 21 E. 3
- Thema: Durchsuchung von Daten auf externen Servern und Cloud-Diensten
- Kernaussage: Aufzeichnungen auf Cloud-Speichern und Servern fallen unter Art. 246 StPO, soweit die Strafverfolgungsbehörde vom beschlagnahmten Endgerät aus rechtmässig darauf zugreifen darf.
- Einschlägig für: Art. 246
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1B_65/2014 vom 22.08.2014 E. 2.1
- Thema: Triage und Durchsuchung elektronischer Massendaten
- Kernaussage: Bei der Durchsuchung umfangreicher Festplatten oder Server hat die Strafbehörde durch gezielte Suchbegriffe (Key-Word-Search) sicherzustellen, dass ausschliesslich verfahrensrelevante Dateien gesichtet werden (Verbot von Fishing Expeditions).
BGer 7B_177/2023 vom 20.11.2023 E. 2.3
- Thema: Forensische Spiegelung von Datenträgern
- Kernaussage: Die Erstellung einer 1:1-Forensikkopie (Forensic Image) eines Datenträgers zur Beweissicherung stellt noch keine inhaltliche Durchsuchung dar; erst die Auswertung der gespiegelten Daten untersteht Art. 246 StPO.
BGer 1B_418/2020 vom 14.08.2020 E. 3.1
- Thema: Schutz der Intimsphäre bei Smartphone-Durchsuchungen
- Kernaussage: Bei Durchsuchung von Smartphones beschuldigter Personen sind rein private Fotos und intime Chatverläufe ohne Deliktsbezug von der Auswertung auszunehmen.
BGer 1B_29/2017 vom 08.06.2017 E. 2.2
- Thema: Verhältnismässigkeit bei Unternehmens-Servern
- Kernaussage: Das Abziehen kompletter Unternehmensdatenbanken ist nur zulässig, wenn eine Vor-Ort-Ausscheidung nicht möglich ist; die Durchsuchung hat unverzüglich nach Relevanzkriterien zu erfolgen.
III. Entscheide des Bundesstrafgerichts und der Kantone
TPF BB.2016.394 vom 20.06.2017
- Thema: Siegelung hemmt die Durchsuchung nach Art. 246 StPO
- Kernaussage: Wird die Siegelung verlangt, ist jede weitere Durchsuchung der Aufzeichnungen durch die Staatsanwaltschaft bis zum rechtskräftigen Entsiegelungsentscheid strikt untersagt.
ZH Obergericht UH110174 vom 19.08.2011
- Kanton: Zürich
- Thema: Begründungserfordernis des Durchsuchungsbefehls für Datenträger
- Kernaussage: Der Befehl zur Durchsuchung von Aufzeichnungen nach Art. 246 StPO muss begründen, weshalb vermutet wird, dass sich auf den Zielgeräten beschlagnahmerelevante Informationen befinden.
TG Obergericht RBOG 2017 Nr. 26
- Kanton: Thurgau
- Thema: Verwertbarkeit von Smartphone-Aufzeichnungen und Verbot der Beweisausforschung
- Kernaussage: Eine schrankenlose Durchsuchung des Mobiltelefons nach beliebigen Straftaten ohne konkreten Tatbezug stellt eine unzulässige Ausforschung dar; Zufallsfunde sind nur bei schweren Straftaten nach Art. 243 StPO verwertbar.
ZH Verwaltungsgericht VB.2023.00069 vom 05.12.2024
- Kanton: Zürich
- Thema: Triage bei elektronischen Patientendaten
- Kernaussage: Vor der Durchsuchung medizinischer Datenbanken müssen Patientennamen geschwärzt werden, die mit dem Strafvorwurf nicht im Zusammenhang stehen.
BL Kantonsgericht 470 22 107 vom 20.12.2022
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Durchsuchung von E-Mail-Postfächern
- Kernaussage: Die Durchsuchung geschäftlicher E-Mail-Accounts bedarf klarer Filterkriterien (Zeitraum, Absender/Empfänger, Suchbegriffe).
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Sicherung von Passwörtern und Zugangsdaten
- Kernaussage: Die beschuldigte Person ist nicht verpflichtet, Passwörter zur Entsperrung von Datenträgern herauszugeben (nemo tenetur).
SZ Kantonsgericht BEK 2025 18 vom 28.04.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Rückgabe nicht beschlagnahmter Datenträger
- Kernaussage Ergibt die Durchsuchung nach Art. 246 StPO keine verfahrensrelevanten Treffer, sind die Datenträger unverzüglich dem Berechtigten herauszugeben.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 171 vom 14.11.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen
- Kernaussage: Gegen Verfügungen zur Durchsuchung von Aufzeichnungen steht die Beschwerde nach Art. 393 StPO offen.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Schutz von Daten Dritter
- Kernaussage: Bei gemeinsam genutzten Familiencomputern sind die Benutzerprofile unbeteiligter Angehöriger von der Durchsuchung auszunehmen.
GR Kantonsgericht SR2 2025 21 vom 09.04.2025
- Kanton: Graubünden
- Thema: Protokollierung der Durchsuchungsschritte
- Kernaussage: Die bei der Datendurchsuchung angewandten technischen Methoden und Suchfilter sind im Untersuchungsprotokoll lückenlos nachzuweisen.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30