Rechtsprechung zu Art. 243 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 139 IV 128 E. 2.1 f.
- Thema: Begriff des Zufallsfunds und Abgrenzung (Abs. 1)
- Kernaussage: Ein Zufallsfund liegt vor, wenn anlässlich einer rechtmässig durchgeführten Zwangsmassnahme unvermutet Beweismittel für eine andere, nicht vom ursprünglichen Verfahren erfasste Straftat entdeckt werden. Bestand von Beginn an ein Verdacht auf das betreffende Delikt, liegt kein Zufallsfund vor.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 144 IV 74 E. 2
- Thema: Zufallsfunde auf elektronischen Datenträgern
- Kernaussage: Werden bei der gezielten Durchsuchung von Aufzeichnungen Daten zu anderen Straftaten entdeckt, dürfen diese sichergestellt werden, sofern die ursprüngliche Durchsuchung rechtmässig angeordnet war.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 141 IV 77 E. 4
- Thema: Schranken bei Berufsgeheimnissen
- Kernaussage: Zufallsfunde, die dem Schutz eines Berufsgeheimnisses (Art. 171 StPO) unterstehen, unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot, es sei denn, der Geheimnisträger wurde rechtsgültig entbunden.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 143 IV 21 E. 3.1
- Thema: Hypothetische Anordnungskompetenz bei Zufallsfunden
- Kernaussage: Ein Zufallsfund ist verwertbar, wenn die Massnahme für das neu entdeckte Delikt hypothetisch ebenfalls hätte angeordnet werden dürfen (Art. 243 i.V.m. Art. 278 StPO analog).
- Einschlägig für: Abs. 1 und 2
BGE 140 IV 28 E. 4.3
- Thema: Siegelungsrecht bei Zufallsfunden
- Kernaussage: Auch bei als Zufallsfund sichergestellten Aufzeichnungen steht dem Betroffenen das Recht zu, die Siegelung nach Art. 248 StPO zu verlangen.
- Einschlägig für: Abs. 1
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1B_65/2014 vom 22.08.2014 E. 2.1
- Thema: Berichtspflicht an die Verfahrensleitung (Abs. 2)
- Kernaussage: Die Polizei hat Zufallsfunde unverzüglich mit einem detaillierten Bericht der zuständigen Staatsanwaltschaft zu übermitteln, welche über die Eröffnung eines neuen Verfahrens oder die Verfahrensausdehnung entscheidet.
BGer 7B_177/2023 vom 20.11.2023 E. 2.4
- Thema: Verwertbarkeit bei Betäubungsmittelfunden
- Kernaussage: Werden bei einer Hausdurchsuchung wegen Diebstahls Drogen entdeckt, dürfen diese als Zufallsfund verwertet werden, da für Drogenhandel eine Durchsuchung zulässig gewesen wäre.
BGer 1B_418/2020 vom 14.08.2020 E. 3.2
- Thema: Schutz vor verdeckter Ausforschung
- Kernaussage: Die Behörden dürfen eine Zwangsmassnahme nicht als Vorwand nutzen, um gezielt nach anderen Straftaten zu forschen (Verbot von pretext searches).
BGer 1B_335/2021 vom 31.08.2021 E. 2.3
- Thema: Förmliche Beschlagnahme nach Sicherstellung
- Kernaussage: Nach der vorläufigen Sicherstellung nach Abs. 1 hat die Staatsanwaltschaft über die definitive Beschlagnahme nach Art. 263 StPO zu befinden.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
TG Obergericht RBOG 2017 Nr. 26
- Kanton: Thurgau
- Thema: Abgrenzung echter Zufallsfund vs. Ausforschung bei Smartphones
- Kernaussage: Werden bei der Suche nach Vermögensdelikten zufällig kinderpornografische Dateien auf dem Handy entdeckt, ist der Zufallsfund verwertbar; eine gezielte Durchsuchung privater Bildarchive ohne Anlass ist unzulässig.
ZH Obergericht UH110174 vom 19.08.2011
- Kanton: Zürich
- Thema: Dokumentation von Fundort und Lage
- Kernaussage: Zufallsfunde müssen präzise fotografiert und im Sicherstellungsprotokoll erfasst werden.
BL Kantonsgericht 470 22 107 vom 20.12.2022
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Trennung von Haupt- und Zufallssache
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft kann für den Zufallsfund ein separates Verfahren eröffnen oder das bestehende ausdehnen (Art. 311 Abs. 2 StPO).
SZ Kantonsgericht BEK 2025 18 vom 28.04.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Unverwertbarkeit bei nichtiger Grundverfügung
- Kernaussage: War der ursprüngliche Durchsuchungsbefehl absolut nichtig, sind auch die dabei erzielten Zufallsfunde unverwertbar (Früchte des verbotenen Baums).
SZ Kantonsgericht BEK 2024 171 vom 14.11.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Zufallsfunde bei Drittpersonen
- Kernaussage: Werden bei der Durchsuchung bei Unbeteiligten Deliktsgegenstände Dritter aufgefunden, greift Art. 243 StPO gleichermassen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Einziehung von Zufallsfunden
- Kernaussage: Illegale Gegenstände (z.B. verbotene Waffen) sind auch dann einzuziehen (Art. 69 StGB), wenn das Strafverfahren eingestellt wird.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Zufallsfunde geringfügiger Übertretungen
- Kernaussage: Zufallsfunde geringfügiger Übertretungen dürfen verwertet werden, wenn der Eingriff verhältnismässig war.
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Sicherstellung von Bargeldfunden
- Kernaussage: Bargeldfunde unklarer Herkunft bei Durchsuchungen dürfen zur Abklärung von Geldwäscherei vorläufig sichergestellt werden.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Rechtsmittel gegen Sicherstellung
- Kernaussage: Gegen die Sicherstellung von Zufallsfunden steht die Beschwerde nach Art. 393 StPO offen.
GR Kantonsgericht SR2 2025 21 vom 09.04.2025
- Kanton: Graubünden
- Thema: Asservatenverwaltung von Zufallsfunden
- Kernaussage: Zufallsfunde sind getrennt von den übrigen Beweismitteln im Asservatenverzeichnis zu führen.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30