Rechtsprechung zu Art. 241 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 149 IV 369 E. 1.3 f.
- Thema: Bestimmtheitsgebot und Zweckbindung des Durchsuchungsbefehls (Abs. 2)
- Kernaussage: Der Durchsuchungsbefehl muss die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und den Zweck der Massnahme hinreichend präzise bezeichnen; pauschale Suchbefehle nach «sachdienlichen Hinweisen» oder Fishing Expeditions verletzen Art. 241 Abs. 2 StPO und das Verhältnismässigkeitsprinzip.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 139 IV 128 E. 1.4–1.7
- Thema: Gefahr im Verzug und selbständige Durchsuchung durch die Polizei (Abs. 3)
- Kernaussage: Die Durchsuchung von elektronischen Aufzeichnungen (Smartphones) bedarf grundsätzlich eines staatsanwaltschaftlichen Befehls. Ein eigenständiges polizeiliches Handeln ohne Befehl ist nur bei konkreter Gefahr im Verzug (Abs. 3) zulässig.
- Einschlägig für: Abs. 1 und 3
BGE 138 IV 153 E. 3
- Thema: Begriff der Gefahr im Verzug bei polizeilichen Sofortmassnahmen
- Kernaussage: Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das Zuwarten bis zur Einholung eines staatsanwaltschaftlichen Befehls den Erfolg der Massnahme oder die Sicherung von Beweismitteln vereiteln oder wesentlich erschweren würde.
- Einschlägig für: Abs. 3
BGE 144 IV 74 E. 2.3
- Thema: Reichweite des Durchsuchungsbefehls bei Nebengelassen
- Kernaussage: Ein Durchsuchungsbefehl für eine Wohnliegenschaft erfasst grundsätzlich auch die funktionell dazugehörigen Nebenräume (Keller, Garage, Estrich), sofern sie vom Inhaber der Hauptwohnung genutzt werden.
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. a
BGE 140 IV 57 E. 4.1
- Thema: Zufallsfunde bei Befehlsdurchsuchungen
- Kernaussage: Werden bei einer rechtmässig auf einen bestimmten Deliktszweck angeordneten Durchsuchung Spuren oder Gegenstände entdeckt, die auf andere schwere Straftaten hinweisen, dürfen diese als Zufallsfunde sichergestellt werden (Art. 243 StPO).
- Einschlägig für: Abs. 2 lit. b
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1B_179/2012 vom 13.04.2012 E. 3.2
- Thema: Mündliche Anordnung in Dringlichkeitsfällen und Bestätigungspflicht (Abs. 1 Satz 2)
- Kernaussage: In dringenden Fällen kann die Staatsanwaltschaft den Befehl mündlich (z.B. telefonisch) erteilen; die nachträgliche schriftliche Ausfertigung ist eine gesetzliche Ordnungsvorschrift, deren Versäumnis nicht zwingend zur Unverwertbarkeit führt.
BGer 1B_134/2018 vom 24.09.2018 E. 3.3
- Thema: Vorweisen des Befehls und operative Zwangsmassnahmen
- Kernaussage: Die Polizei muss den Befehl zu Beginn der Massnahme vorweisen; bei Gefahr im Verzug genügt die mündliche Eröffnung mit nachfolgender Aushändigung.
BGer 6B_899/2017 vom 14.02.2018 E. 2.2
- Thema: Sicherheitsdurchsuchung angehaltener Personen (Abs. 4)
- Kernaussage: Die Durchsuchung angehaltener oder festgenommener Personen zur Gewährleistung der Sicherheit von Polizeikräften und Dritten (Abtasten nach Waffen) ist nach Art. 241 Abs. 4 StPO stets ohne separaten Befehl zulässig.
BGer 7B_93/2022 vom 25.09.2023 E. 2.1
- Thema: Verhältnismässigkeit bei körperlichen Untersuchungen
- Kernaussage: Die Anordnung invasiver körperlicher Untersuchungen (Art. 241 Abs. 3 i.V.m. Art. 251 f. StPO) unterliegt strengsten Verhältnismässigkeitsprüfungen und muss von medizinischem Fachpersonal vollzogen werden.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
LU Kantonsgericht 2N 22 37 vom 21.06.2022
- Kanton: Luzern
- Thema: Rechtswidrigkeit schematischer Leibesvisitationen ohne konkrete Gefährdung
- Kernaussage: Eine vollständige körperliche Entkleidung (Leibesvisitation) im Rahmen einer Durchsuchung nach Art. 241 StPO ist unverhältnismässig und verletzt Art. 3 EMRK sowie Art. 10 Abs. 2 BV, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Aufhebung eines Durchsuchungsbefehls wegen ungenügender Konkretisierung
- Kernaussage: Ein Durchsuchungsbefehl, der lediglich formelhaft nach «sachdienlichen Hinweisen» sucht, ohne das gesuchte Deliktsgut einzugrenzen, ist rechtswidrig und wird auf Beschwerde hin aufgehoben.
TG Obergericht RBOG 2025 Nr. 30
- Kanton: Thurgau
- Thema: Durchsuchung ohne Befehl und fehlende Gefahr im Verzug
- Kernaussage: Führt die Polizei eine Hausdurchsuchung ohne Befehl durch, obwohl keine Gefahr im Verzug vorlag, begründet dies eine schwere Rechtsverletzung; die Verwertbarkeit beurteilt sich nach Art. 141 Abs. 2 StPO.
GR Kantonsgericht SK2 2016 37 vom 02.06.2017
- Kanton: Graubünden
- Thema: Dringlichkeit nach Abs. 1 vs. Gefahr im Verzug nach Abs. 3
- Kernaussage: Die Dringlichkeit (Abs. 1 Satz 2) erlaubt der Staatsanwaltschaft die mündliche Befehlserteilung; nur die echte Gefahr im Verzug (Abs. 3) berechtigt die Polizei zum befehlsfreien Handeln.
SO Obergericht STBER.2021.12 vom 12.07.2021
- Kanton: Solothurn
- Thema: Freiwillige Einwilligung in die Durchsuchung
- Kernaussage: Eine befehlsfreie Durchsuchung gestützt auf eine Einwilligung der betroffenen Person ist nur gültig, wenn diese zuvor informiert, unmissverständlich und freiwillig erteilt wurde.
TPF RR.2015.57 vom 19.02.2015
- Thema: Rechtsschutz gegen Durchsuchungsbefehle
- Kernaussage: Durchsuchungsbefehle sind selbständige Zwischenverfügungen, die im innerstaatlichen Verfahren mit Beschwerde nach Art. 393 StPO angefochten werden können.
ZG Obergericht BS 2025 53 vom 31.10.2025
- Kanton: Zug
- Thema: Befehlsvorweisung bei simultaner Festnahme
- Kernaussage: Die Befehlsvorweisung hat unverzüglich zu erfolgen, sobald die Sicherung der Örtlichkeit abgeschlossen ist.
SG Kantonsgericht AK.2022.354-AK vom 02.11.2022
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Durchsuchung von Geschäftsräumen juristischer Personen
- Kernaussage: Der Befehl muss bei juristischen Personen die Geschäftsräumlichkeiten und Arbeitsplätze der verdächtigten Organe präzise bezeichnen.
BS Appellationsgericht BES.2022.102 vom 25.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Verhältnismässigkeit bei Mitbewohnern
- Kernaussage: Räume unbeteiligter Mitbewohner dürfen nur durchsucht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich dort Beweismittel befinden.
SZ Kantonsgericht BEK 2018 71 vom 15.06.2018
- Kanton: Schwyz
- Thema: Rüge unrechtmässiger Durchsuchungsanordnungen
- Kernaussage: Formfehler bei der Befehlsausstellung müssen im Beschwerdeverfahren unverzüglich gerügt werden.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30