Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 241 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 149 IV 369 E. 1.3 f.

  • Thema: Bestimmtheitsgebot und Zweckbindung des Durchsuchungsbefehls (Abs. 2)
  • Kernaussage: Der Durchsuchungsbefehl muss die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und den Zweck der Massnahme hinreichend präzise bezeichnen; pauschale Suchbefehle nach «sachdienlichen Hinweisen» oder Fishing Expeditions verletzen Art. 241 Abs. 2 StPO und das Verhältnismässigkeitsprinzip.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 139 IV 128 E. 1.4–1.7

  • Thema: Gefahr im Verzug und selbständige Durchsuchung durch die Polizei (Abs. 3)
  • Kernaussage: Die Durchsuchung von elektronischen Aufzeichnungen (Smartphones) bedarf grundsätzlich eines staatsanwaltschaftlichen Befehls. Ein eigenständiges polizeiliches Handeln ohne Befehl ist nur bei konkreter Gefahr im Verzug (Abs. 3) zulässig.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 3

BGE 138 IV 153 E. 3

  • Thema: Begriff der Gefahr im Verzug bei polizeilichen Sofortmassnahmen
  • Kernaussage: Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das Zuwarten bis zur Einholung eines staatsanwaltschaftlichen Befehls den Erfolg der Massnahme oder die Sicherung von Beweismitteln vereiteln oder wesentlich erschweren würde.
  • Einschlägig für: Abs. 3

BGE 144 IV 74 E. 2.3

  • Thema: Reichweite des Durchsuchungsbefehls bei Nebengelassen
  • Kernaussage: Ein Durchsuchungsbefehl für eine Wohnliegenschaft erfasst grundsätzlich auch die funktionell dazugehörigen Nebenräume (Keller, Garage, Estrich), sofern sie vom Inhaber der Hauptwohnung genutzt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. a

BGE 140 IV 57 E. 4.1

  • Thema: Zufallsfunde bei Befehlsdurchsuchungen
  • Kernaussage: Werden bei einer rechtmässig auf einen bestimmten Deliktszweck angeordneten Durchsuchung Spuren oder Gegenstände entdeckt, die auf andere schwere Straftaten hinweisen, dürfen diese als Zufallsfunde sichergestellt werden (Art. 243 StPO).
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. b

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 1B_179/2012 vom 13.04.2012 E. 3.2

  • Thema: Mündliche Anordnung in Dringlichkeitsfällen und Bestätigungspflicht (Abs. 1 Satz 2)
  • Kernaussage: In dringenden Fällen kann die Staatsanwaltschaft den Befehl mündlich (z.B. telefonisch) erteilen; die nachträgliche schriftliche Ausfertigung ist eine gesetzliche Ordnungsvorschrift, deren Versäumnis nicht zwingend zur Unverwertbarkeit führt.

BGer 1B_134/2018 vom 24.09.2018 E. 3.3

  • Thema: Vorweisen des Befehls und operative Zwangsmassnahmen
  • Kernaussage: Die Polizei muss den Befehl zu Beginn der Massnahme vorweisen; bei Gefahr im Verzug genügt die mündliche Eröffnung mit nachfolgender Aushändigung.

BGer 6B_899/2017 vom 14.02.2018 E. 2.2

  • Thema: Sicherheitsdurchsuchung angehaltener Personen (Abs. 4)
  • Kernaussage: Die Durchsuchung angehaltener oder festgenommener Personen zur Gewährleistung der Sicherheit von Polizeikräften und Dritten (Abtasten nach Waffen) ist nach Art. 241 Abs. 4 StPO stets ohne separaten Befehl zulässig.

BGer 7B_93/2022 vom 25.09.2023 E. 2.1

  • Thema: Verhältnismässigkeit bei körperlichen Untersuchungen
  • Kernaussage: Die Anordnung invasiver körperlicher Untersuchungen (Art. 241 Abs. 3 i.V.m. Art. 251 f. StPO) unterliegt strengsten Verhältnismässigkeitsprüfungen und muss von medizinischem Fachpersonal vollzogen werden.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

LU Kantonsgericht 2N 22 37 vom 21.06.2022

  • Kanton: Luzern
  • Thema: Rechtswidrigkeit schematischer Leibesvisitationen ohne konkrete Gefährdung
  • Kernaussage: Eine vollständige körperliche Entkleidung (Leibesvisitation) im Rahmen einer Durchsuchung nach Art. 241 StPO ist unverhältnismässig und verletzt Art. 3 EMRK sowie Art. 10 Abs. 2 BV, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen.

ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Aufhebung eines Durchsuchungsbefehls wegen ungenügender Konkretisierung
  • Kernaussage: Ein Durchsuchungsbefehl, der lediglich formelhaft nach «sachdienlichen Hinweisen» sucht, ohne das gesuchte Deliktsgut einzugrenzen, ist rechtswidrig und wird auf Beschwerde hin aufgehoben.

TG Obergericht RBOG 2025 Nr. 30

  • Kanton: Thurgau
  • Thema: Durchsuchung ohne Befehl und fehlende Gefahr im Verzug
  • Kernaussage: Führt die Polizei eine Hausdurchsuchung ohne Befehl durch, obwohl keine Gefahr im Verzug vorlag, begründet dies eine schwere Rechtsverletzung; die Verwertbarkeit beurteilt sich nach Art. 141 Abs. 2 StPO.

GR Kantonsgericht SK2 2016 37 vom 02.06.2017

  • Kanton: Graubünden
  • Thema: Dringlichkeit nach Abs. 1 vs. Gefahr im Verzug nach Abs. 3
  • Kernaussage: Die Dringlichkeit (Abs. 1 Satz 2) erlaubt der Staatsanwaltschaft die mündliche Befehlserteilung; nur die echte Gefahr im Verzug (Abs. 3) berechtigt die Polizei zum befehlsfreien Handeln.

SO Obergericht STBER.2021.12 vom 12.07.2021

  • Kanton: Solothurn
  • Thema: Freiwillige Einwilligung in die Durchsuchung
  • Kernaussage: Eine befehlsfreie Durchsuchung gestützt auf eine Einwilligung der betroffenen Person ist nur gültig, wenn diese zuvor informiert, unmissverständlich und freiwillig erteilt wurde.

TPF RR.2015.57 vom 19.02.2015

  • Thema: Rechtsschutz gegen Durchsuchungsbefehle
  • Kernaussage: Durchsuchungsbefehle sind selbständige Zwischenverfügungen, die im innerstaatlichen Verfahren mit Beschwerde nach Art. 393 StPO angefochten werden können.

ZG Obergericht BS 2025 53 vom 31.10.2025

  • Kanton: Zug
  • Thema: Befehlsvorweisung bei simultaner Festnahme
  • Kernaussage: Die Befehlsvorweisung hat unverzüglich zu erfolgen, sobald die Sicherung der Örtlichkeit abgeschlossen ist.

SG Kantonsgericht AK.2022.354-AK vom 02.11.2022

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Durchsuchung von Geschäftsräumen juristischer Personen
  • Kernaussage: Der Befehl muss bei juristischen Personen die Geschäftsräumlichkeiten und Arbeitsplätze der verdächtigten Organe präzise bezeichnen.

BS Appellationsgericht BES.2022.102 vom 25.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Verhältnismässigkeit bei Mitbewohnern
  • Kernaussage: Räume unbeteiligter Mitbewohner dürfen nur durchsucht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich dort Beweismittel befinden.

SZ Kantonsgericht BEK 2018 71 vom 15.06.2018

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Rüge unrechtmässiger Durchsuchungsanordnungen
  • Kernaussage: Formfehler bei der Befehlsausstellung müssen im Beschwerdeverfahren unverzüglich gerügt werden.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30