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Rechtsprechung zu Art. 237 StPO

Bundesgerichtsentscheide (BGE)

BGE 142 IV 367 (24.10.2016)

  • Thema: Nicht abschliessender Katalog, Strafvollzug als Ersatzmassnahme
  • Kernaussage: Die Aufzählung in Art. 237 Abs. 2 StPO ist nicht abschliessend. Der Vollzug einer Freiheitsstrafe aus früherer Verurteilung kann bei Flucht- oder Wiederholungsgefahr eine angemessene Ersatzmassnahme sein; bedingte Rückversetzung in Untersuchungshaft bei Vollzugserleichterungen möglich.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 2

BGE 140 IV 74 (24.4.2014)

  • Thema: Verhältnismässigkeit, Beschleunigungsgebot
  • Kernaussage: Auch Ersatzmassnahmen müssen verhältnismässig sein, insbesondere zeitlich; massgebend ist das Ausmass der Freiheitsbeschränkung. Aufhebung wegen Verfahrensverzögerung nur bei besonders schwerer Verzögerung; grössere Zurückhaltung als bei Haft.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Dauer

BGE 140 IV 19 (27.1.2014)

  • Thema: Ersatzmassnahmen gegen Ausführungsgefahr
  • Kernaussage: Rayon- und Kontaktverbote (Abs. 2 lit. c und g) können eine bestehende Ausführungsgefahr (Art. 221 Abs. 2 StPO) vermindern.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. c und g

BGE 137 IV 122 (16.5.2011)

  • Thema: Ausgrenzung gegen Kollusionsgefahr
  • Kernaussage: Eine Aufenthaltsbeschränkung (Ausgrenzung, Abs. 2 lit. c) kann zur Herabsetzung von Kollusionsgefahr verhängt werden, namentlich um die Beeinflussung von Zeuginnen zu vereiteln.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. c

BGE 150 IV 149 (5.3.2024)

  • Thema: Qualifizierte Wiederholungsgefahr (Revision 2024)
  • Kernaussage: Grundsatzentscheid zum Haftgrund der qualifizierten Wiederholungsgefahr nach altem und revidiertem Recht (Art. 221 Abs. 1bis StPO, in Kraft seit 1.1.2024); vielzitierte Referenz auch in Ersatzmassnahmen-Konstellationen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Verhältnis zu Art. 221 StPO)

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)

BGer 7B_427/2026 vom 5. Mai 2026, E. 4.4

  • Thema: Laufende Prüfung der Geeignetheit
  • Kernaussage: Der angefochtene Entscheid verletzt Bundesrecht, wenn er ohne tragfähige Begründung annimmt, der Ausführungsgefahr könne mit Ersatzmassnahmen nicht hinreichend begegnet werden; die Geeignetheit von Ersatzmassnahmen ist laufend zu beurteilen.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGer 7B_1166/2025 vom 16. März 2026

  • Thema: Kombinierte Ersatzmassnahmen gegen Fluchtgefahr
  • Kernaussage: Bestätigung eines Pakets von Ersatzmassnahmen (Ausreiseverbot, wöchentliche Meldepflicht, Beschlagnahme der Ausweisschriften, Anweisungen an Passbehörden) anstelle einer Haftverlängerung; Beschwerde als Zwischenentscheid mit nicht wieder gutzumachendem Nachteil zulässig.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. b und d; Abs. 4

BGer 7B_140/2026 vom 19. Februar 2026

  • Thema: Beschwerdelegitimation
  • Kernaussage: Gegen kantonal letztinstanzliche Ersatzmassnahmen-Entscheide steht die Beschwerde in Strafsachen offen; die direkt in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkte Person ist beschwerdelegitimiert.
  • Einschlägig für: Abs. 4; Rechtsschutz

Letzte Aktualisierung: 4.7.2026