Rechtsprechung zu Art. 232 StPO
Rechtsprechung zu Art. 232 StPO — Sicherheitshaft im Berufungsverfahren
Leitentscheide (BGE)
BGE 143 IV 237
- Thema: Sicherheitshaft im Berufungsverfahren — Haftgründe und Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Die Sicherheitshaft im Berufungsverfahren setzt die Erfüllung der Haftgründe nach Art. 221–223 StPO voraus. Das Berufungsgericht hat die Haftvoraussetzungen eigenständig zu prüfen; die blosse Fortschreibung der erstinstanzlichen Haft genügt nicht.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 221 StPO; Art. 222 StPO; Fluchtgefahr; Verhältnismässigkeit
- Bedeutung: Grundlegende Leitentscheidung zur Haftprüfung im Berufungsverfahren
BGE 144 IV 307
- Thema: Haftdauer und Verhältnismässigkeit — Gesamtshaftdauer
- Kernaussage: Die Dauer der Untersuchungshaft einschliesslich der Berufungshaft muss in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Sanktion stehen. Bei relativ kurzen Strafen kann eine lange Untersuchungshaft unverhältnismässig sein.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 224 StPO; Art. 5 Abs. 3 EMRK; Haftdauer; Verhältnismässigkeit
- Bedeutung: Präzisierung der Verhältnismässigkeit bei langer Haftdauer
BGE 145 IV 268
- Thema: Verhältnismässigkeit der Untersuchungshaft bei geringer Straferwartung
- Kernaussage: Bei einer zu erwartenden Strafe im unteren Bereich kann die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismässig werden. Die Obligation zur Prüfung der Verhältnismässigkeit obliegt dem Gericht von Amtes wegen.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 222 StPO; Verhältnismässigkeit; Haftdauer
- Bedeutung: Haft als ultima ratio bei geringer Straferwartung
BGE 146 IV 68
- Thema: Kollusionsgefahr als Haftgrund — konkrete Umstände
- Kernaussage: Die Kollusionsgefahr (Art. 221 Abs. 2 StPO) erfordert konkrete Anhaltspunkte, nicht bloss abstrakte Befürchtungen. Die Schwere der Vorwürfe allein genügt nicht zur Begründung der Kollusionsgefahr.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 221 Abs. 2 StPO; Kollusionsgefahr; Haftgründe
- Bedeutung: Strenge Substanziierung der Kollusionsgefahr
BGE 147 IV 534
- Thema: Willkürkontrolle bei Haftentscheiden — antizipierte Beweiswürdigung
- Kernaussage: Das Bundesgericht übt bei Haftbeschwerden lediglich Willkürkontrolle aus (Art. 97 BGG). Die antizipierte Beweiswürdigung der Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie auf nachvollziehbaren Erwägungen beruht.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 97 BGG; Willkürkontrolle; Haftbeschwerde
- Bedeutung: Massstab der bundesgerichtlichen Kontrolle bei Haftentscheiden
BGE 148 IV 329
- Thema: Widerstandsunfähigkeit und Untersuchungshaft — strenge Massstäbe bei Freiheitsentzug
- Kernaussage: Bei Freiheitsentzug gelten strenge Verhältnismässigkeitsanforderungen. Die haftgerichtliche Beurteilung hat die konkreten Umstände des Einzelfalls umfassend zu würdigen; Ersatzmassnahmen sind vor der Haftanordnung zu prüfen.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 222 StPO; Verhältnismässigkeit; Ersatzmassnahmen
- Bedeutung: Ultima-ratio-Prinzip bei Freiheitsentzug
BGE 138 IV 161
- Thema: Fluchtgefahr als Haftgrund — Verteidigerwechsel und Sicherheitshaft
- Kernaussage: Die Fluchtgefahr ist anhand konkreter Umstände zu beurteilen. Der Wunsch, den Verteidiger zu wechseln, begründet für sich allein keine Fluchtgefahr. Wohl aber können die Umstände des Wechsels (z.B. plötzlicher Wechsel kurz vor der Hauptverhandlung) im Rahmen der Gesamtwürdigung berücksichtigt werden.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 221 Abs. 1 StPO; Fluchtgefahr; Verteidigerwechsel
- Bedeutung: Fluchtgefahr und Verteidigerrecht im Spannungsverhältnis
BGE 139 IV 38
- Thema: Haftprüfung im Berufungsverfahren — eigenständige Prüfungspflicht
- Kernaussage: Das Berufungsgericht hat die Haftvoraussetzungen eigenständig und umfassend zu prüfen. Die blosse Übernahme der erstinstanzlichen Haftbegründung genügt den Anforderungen von Art. 232 StPO i.V.m. Art. 224 StPO nicht.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 224 StPO; Haftprüfung; Verfahrensgarantien
- Bedeutung: Eigenständige Haftprüfung im Berufungsverfahren
BGE 140 IV 269
- Thema: Untersuchungshaft — Haftgründe und Ersatzmassnahmen
- Kernaussage: Vor der Anordnung der Untersuchungshaft sind stets Ersatzmassnahmen zu prüfen. Die Untersuchungshaft ist das letzte Mittel (ultima ratio), das nur in Betracht kommt, wenn mildere Massnahmen nicht geeignet sind, den Haftzweck zu erreichen.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 222 StPO; Ersatzmassnahmen; ultima ratio
- Bedeutung: Subsidiarität der Untersuchungshaft
BGE 141 IV 96
- Thema: Fluchtgefahr — konkrete Anhaltspunkte
- Kernaussage: Fluchtgefahr im Sinne von Art. 221 Abs. 1 StPO setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass sich die beschuldigte Person dem Verfahren entziehen will. Abstrakte Gefahr genügt nicht; die Fluchtgefahr muss mit Bezug auf die konkreten Umstände des Einzelfalls dargetan werden.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 221 Abs. 1 StPO; Fluchtgefahr; Substanziierung
- Bedeutung: Strenge Substanziierung der Fluchtgefahr
Weitere Entscheide (BGer)
BGer 1B 189/2021
- Thema: Sicherheitshaft im Berufungsverfahren — Neuhaftanordnung
- Kernaussage: Die Neuhaftanordnung im Berufungsverfahren nach Art. 232 Abs. 1 lit. b Alt. 2 StPO ist zulässig, wenn sich neue Haftgründe ergeben haben. Die beschuldigte Person hat Anspruch auf erneute Haftprüfung.
- Einschlägig für: Art. 232 Abs. 1 lit. b StPO; Neuhaftanordnung; Haftprüfung
BGer 1B 514/2018
- Thema: Haftentlassungsgesuch — Ersatzmassnahmen
- Kernaussage: Das Haftentlassungsgesuch ist sachlich zu begründen. Ersatzmassnahmen (z.B. Ausweisungspflicht, Kaution) sind darzulegen und zu substanzieren.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 227 StPO; Ersatzmassnahmen; Haftentlassung
BGer 1B 200/2022
- Thema: Haft und Rechtsmittelverzicht
- Kernaussage: Verzichtet die beschuldigte Person auf das Berufungsverfahren, entfällt die Grundlage für die Berufungshaft. Die Fortdauer der Haft setzt einen neuen Haftgrund voraus.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Rechtsmittelverzicht; Haftfortdauer
BGer 1B 55/2020
- Thema: Haftbeschwerde — Kognition des Bundesgerichts
- Kernaussage: Das Bundesgericht übt bei Haftbeschwerden Rechtsprüfung (Art. 95 BGG) bzw. Willkürkontrolle (Art. 97 BGG) aus. Eine Sachprüfung findet nicht statt.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 95 BGG; Art. 97 BGG; Haftbeschwerde
BGer 1B 109/2012
- Thema: Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft — Haftgründe
- Kernaussage: Der Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft im Berufungsverfahren muss die Haftgründe nach Art. 221–223 StPO konkret substanziiert darlegen. Abstrakte Verweise auf die Schwere der Tat genügen nicht.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 221 StPO; Haftgründe; Substanziierung
BGer 1B 136/2013
- Thema: Sicherheitshaft — Verhältnismässigkeit und Ersatzmassnahmen
- Kernaussage: Die Anordnung von Sicherheitshaft setzt voraus, dass weniger einschneidende Massnahmen nicht geeignet sind. Das Gericht hat die Ersatzmassnahmen von Amtes wegen zu prüfen.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 222 StPO; Ersatzmassnahmen; Verhältnismässigkeit
BGer 7B 358/2025
- Thema: Berufungsverfahren — Sicherheitshaft und Neuhaftanordnung
- Kernaussage: Im Berufungsverfahren können neue Haftgründe die Neuhaftanordnung rechtfertigen. Die Kriterien von Art. 232 Abs. 1 lit. b StPO sind kumulativ zu prüfen.
- Einschlägig für: Art. 232 Abs. 1 lit. b StPO; Neuhaftanordnung; Berufungsverfahren
BGer 7B 793/2024
- Thema: Sicherheitshaft im Berufungsverfahren — Haftfortdauer
- Kernaussage: Die Fortdauer der erstinstanzlichen Haft im Berufungsverfahren bedarf der eigenständigen Prüfung durch das Berufungsgericht.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Haftfortdauer; Berufungsverfahren
BGer 7B 225/2025
- Thema: Verhältnismässigkeit der Sicherheitshaft im Berufungsverfahren
- Kernaussage: Die Verhältnismässigkeit der Sicherheitshaft ist unter Berücksichtigung der gesamten Haftdauer (erstinstanzlich + Berufungsverfahren) zu beurteilen.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Verhältnismässigkeit; Haftdauer
BGer 7B 1287/2024
- Thema: Haftbeschwerde im Berufungsverfahren — Verfahrensgarantien
- Kernaussage: Die beschuldigte Person hat im Berufungsverfahren Anspruch auf rechtliches Gehör und auf eine erneute Haftprüfung. Die Obligation zur eigenständigen Prüfung besteht unabhängig von der Haftdauer.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Art. 224 StPO; rechtliches Gehör; Haftprüfung
BGer 7B 178/2026
- Thema: Sicherheitshaft — Aktuelle Haftgründe im Berufungsverfahren
- Kernaussage: Die Haftgründe müssen auch im Berufungsverfahren aktuell sein. Entfällene Haftgründe aus dem erstinstanzlichen Verfahren können nicht fortgeschrieben werden.
- Einschlägig für: Art. 232 StPO; Aktualität der Haftgründe; Berufungsverfahren