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Rechtsprechung zu Art. 229 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 383 E. 1.2

  • Thema: Zuständigkeit des Zwangsmassnahmengerichts (Abs. 1)
  • Kernaussage: Über die Anordnung von Sicherheitshaft bei bereits inhaftierten Personen entscheidet stets das Zwangsmassnahmengericht auf Gesuch der Staatsanwaltschaft, nicht das zur Hauptsache berufene Sachgericht.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 140 IV 1 E. 2.1

  • Thema: Nahtloser Übergang von Untersuchungshaft zu Sicherheitshaft
  • Kernaussage: Mit Eingang der Anklageschrift beim erstinstanzlichen Gericht wechselt das Haftregime von der Untersuchungs- zur Sicherheitshaft (Art. 220 Abs. 2 StPO). Reicht die Staatsanwaltschaft rechtzeitig vor Haftablauf den Sicherheits­haftantrag ein, bleibt der Freiheitsentzug nahtlos rechtmässig.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 139 IV 25 E. 5.1

  • Thema: Nachträgliche Haftgründe nach Anklageerhebung (Abs. 2)
  • Kernaussage: Entstehen Haftgründe (z.B. Fluchtversuch) erst nach Anklageerhebung im gerichtlichen Verfahren, führt die Verfahrensleitung des Sachgerichts das Haftverfahren nach Art. 224 StPO durch und beantragt beim ZMG die Sicherheitshaft.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 143 IV 316 E. 3.1

  • Thema: Verfahrensregeln bei vorbestehender Haft (Abs. 3 lit. b)
  • Kernaussage: Bei vorbestehender Untersuchungshaft richtet sich das ZMG-Verfahren nach den Regeln über das Haftverlängerungsgesuch (Art. 227 StPO: Akteneinsicht, 3-tägige Frist zur Stellungnahme, Entscheid innert 5 Tagen).
  • Einschlägig für: Abs. 3 lit. b

BGE 137 IV 122 E. 4.1

  • Thema: Verfahren ohne vorbestehende Untersuchungshaft (Abs. 3 lit. a)
  • Kernaussage: Befand sich der Angeklagte bisher auf freiem Fuss, richtet sich das Verfahren nach Art. 225 und 226 StPO (mündliche Anhörung vor dem ZMG innert 48 Stunden).
  • Einschlägig für: Abs. 3 lit. a

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.1

  • Thema: Befristung der Sicherheitshaft bis zur Hauptverhandlung
  • Kernaussage: Das ZMG bewilligt die Sicherheitshaft in der Regel für längstens 3 Monate oder bis zum erstinstanzlichen Urteil, sofern die Hauptverhandlung zeitnah terminiert ist.

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.2

  • Thema: Zuständigkeit für Haftentlassungsgesuche nach Anklage
  • Kernaussage: Sobald die Anklage beim Sachgericht hängig ist, werden Haftentlassungsgesuche von der Verfahrensleitung des Sachgerichts behandelt (Art. 233 StPO).

BGer 7B_177/2023 vom 20.11.2023 E. 2.2

  • Thema: Überhaftprüfung im Sicherheitshaftverfahren
  • Kernaussage: Das ZMG muss bei Anordnung der Sicherheitshaft prüfen, ob die bisherige Haftdauer zusammen mit der bewilligten Frist die mutmassliche Sanktion nicht überschreitet.

BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.3

  • Thema: Akteneinsicht für den Verteidiger
  • Kernaussage: Vor dem Sicherheitshaftentscheid ist dem Verteidiger volle Einsicht in die vollständige Anklageschrift und sämtliche Gerichtsakten zu gewähren.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Beschwerde gegen den Entscheid des ZMG (Art. 222 StPO)
  • Kernaussage: Der Entscheid des ZMG über die Sicherheitshaft kann innert 3 Tagen mit Beschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Rechtzeitigkeit des Antrags bei Anklageerhebung
  • Kernaussage: Der Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft ist gleichzeitig mit der Anklageerhebung spätestens vor Ablauf der geltenden Untersuchungshaftfrist einzureichen.

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Anordnung von Ersatzmassnahmen durch das ZMG
  • Kernaussage: Das ZMG kann statt Sicherheitshaft auch Ersatzmassnahmen (Art. 237 StPO) für das Gerichtsverfahren anordnen.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Vollzug der Sicherheitshaft
  • Kernaussage: Für den Vollzug der Sicherheitshaft gelten die gleichen Haftbedingungen wie für die Untersuchungshaft (Art. 234 f. StPO).

BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Beschleunigungsgebot bis zur Hauptverhandlung
  • Kernaussage: Befindet sich der Angeklagte in Sicherheitshaft, hat das Strafgericht die Hauptverhandlung mit höchster Dringlichkeit anzusetzen.

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Vorzeitiger Strafvollzug während Sicherheitshaft
  • Kernaussage: Der Angeklagte kann auch während der Sicherheitshaft jederzeit den vorzeitigen Strafantritt (Art. 236 StPO) beantragen.

ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Entschädigung des Pflichtverteidigers im Sicherheitshaftverfahren
  • Kernaussage: Die Aufwendungen für die Stellungnahme zum Sicherheitshaftantrag werden gesondert im Rahmen der amtlichen Verteidigung honoriert.

SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Dringender Tatverdacht aufgrund der Anklageschrift
  • Kernaussage: Der dringende Tatverdacht wird im Sicherheitshaftverfahren primär anhand der ausformulierten Anklageschrift und der Vorakten geprüft.

BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016

  • Kanton: Basel-Landschaft
  • Thema: Mündliche Anhörung bei neuer Verhaftung (Abs. 2)
  • Kernaussage: Wird ein Angeklagter während des Hauptverfahrens neu verhaftet, muss das Sachgericht die Befragung innert 48 Stunden durchführen.

AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011

  • Kanton: Aargau
  • Thema: Unzuständigkeit der Staatsanwaltschaft nach Anklage
  • Kernaussage: Nach Eingang der Anklageschrift beim Gericht hat die Staatsanwaltschaft keine Kompetenz mehr, selbst Haftanträge ohne ZMG-Beteiligung zu verfügen.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30