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Rechtsprechung zu Art. 227 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 143 IV 316 E. 3.1

  • Thema: Fortbestand der materiellen Haftvoraussetzungen (Abs. 1)
  • Kernaussage: Bei jedem Verlängerungsgesuch hat das ZMG den dringenden Tatverdacht und die besonderen Haftgründe (Art. 221 StPO) neu zu überprüfen; mit fortschreitender Haftdauer steigen die Anforderungen an den Tatverdacht und die Verhältnismässigkeit.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 140 IV 19 E. 2.1

  • Thema: Einreichungsfrist 4 Tage vor Haftablauf (Abs. 2)
  • Kernaussage: Die Einreichung des Gesuchs spätestens 4 Tage vor Ablauf der bewilligten Haftdauer ist eine Ordnungsvorschrift; eine leichte Verspätung führt nicht automatisch zur Haftentlassung, sofern der Anspruch auf rechtliches Gehör gewahrt bleibt.
  • Einschlägig für: Abs. 2

BGE 137 IV 122 E. 4.3

  • Thema: Zwingende Akteneinsicht und 3-tägige Frist zur Stellungnahme (Abs. 3)
  • Kernaussage: Dem Beschuldigten und seiner Verteidigung ist vor dem Entscheid zwingend Einsicht in die neuen Ermittlungsakten und das Verlängerungsgesuch zu gewähren; die 3-tägige Frist zur Stellungnahme darf nicht ungebührlich verkürzt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 3

BGE 144 IV 383 E. 1.2

  • Thema: Provisorische Fortdauer der Untersuchungshaft (Abs. 4)
  • Kernaussage: Kann das ZMG wegen aufwendiger Schriftenwechsel nicht vor dem formellen Haftablauf entscheiden, ordnet es gestützt auf Abs. 4 die provisorische Haftfortdauer bis zum Sachentscheid an.
  • Einschlägig für: Abs. 4

BGE 139 IV 25 E. 5.4

  • Thema: Verlängerungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten (Abs. 7)
  • Kernaussage: Die Verlängerung wird in der Regel für maximal 3 Monate bewilligt; eine 6-monatige Verlängerung ist nur in ausserordentlich komplexen Verfahren (z.B. umfangreiche Auslandrechtshilfe) zulässig.
  • Einschlägig für: Abs. 7

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.2

  • Thema: Weisungen des ZMG zur Verfahrensbeschleunigung (Abs. 5)
  • Kernaussage: Stellt das ZMG verfahrensverzögernde Untätigkeit der Staatsanwaltschaft fest, kann es die Haftverlängerung mit konkreten Weisungen (z.B. Einvernahme bis Datum X) verbinden.

BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.1

  • Thema: Pflicht zur Prüfung von Ersatzmassnahmen bei Haftverlängerung
  • Kernaussage: Das ZMG muss bei jedem Verlängerungsgesuch prüfen, ob der Haftzweck (z.B. nach Abschluss wesentlicher Zeugeneinvernahmen) nunmehr durch Ersatzmassnahmen (Art. 237 StPO) erreicht werden kann.

BGer 7B_177/2023 vom 20.11.2023 E. 2.2

  • Thema: Prüfung des Überhaftverbots (Art. 212 Abs. 3 StPO)
  • Kernaussage: Droht die Dauer der Untersuchungshaft die mutmassliche Sanktion zu erreichen, hat das ZMG die Verlängerung abzuweisen und die Entlassung zu verfügen.

BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.3

  • Thema: Mündliche Verhandlung vor dem ZMG (Abs. 6)
  • Kernaussage: Das ZMG kann im Einzelfall eine mündliche, nicht öffentliche Verhandlung durchführen, wenn dies zur Klärung der Haftgründe geboten ist.

BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.2

  • Thema: 5-Tage-Entscheidfrist des ZMG (Abs. 5)
  • Kernaussage: Das ZMG hat spätestens innert 5 Tagen nach Eingang der Stellungnahme der Verteidigung zu entscheiden.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Gesuchsbegründung der Staatsanwaltschaft
  • Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht auf Verweise auf frühere Haftanträge beschränken, sondern muss die seit dem letzten Entscheid getätigten Ermittlungen und die noch ausstehenden Schritte konkret darlegen.

SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Beschwerde gegen Haftverlängerungsentscheide
  • Kernaussage: Gegen den Entscheid des ZMG steht der verhafteten Person die Beschwerde innert 3 Tagen an die kantonale Beschwerdeinstanz offen (Art. 222 StPO).

SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Elektronische Akteneinsicht im Verlängerungsverfahren
  • Kernaussage: Die Akteneinsicht für die amtliche Verteidigung erfolgt in der Regel durch Bereitstellung der elektronischen Akten über eine gesicherte Plattform.

SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Befristung der Haftverlängerung
  • Kernaussage: Das ZMG kann die Verlängerung auf eine kürzere Dauer als beantragt befristen (z.B. auf 1 Monat), um den Abschluss konkreter Ermittlungshandlungen engmaschig zu überwachen.

BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Beschleunigungsgebot in Haftsachen
  • Kernaussage: Verfahren mit inhaftierten Personen sind von der Staatsanwaltschaft mit absoluter Priorität zu führen (Art. 5 Abs. 2 StPO).

GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Wegfall der Kollusionsgefahr während der Haftverlängerung
  • Kernaussage: Sind alle Zeugen einvernommen, kann die Verlängerung nicht mehr auf Kollusionsgefahr gestützt werden.

ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Entschädigung der Verteidigung im Verlängerungsverfahren
  • Kernaussage: Die Ausarbeitung der Stellungnahme zum Haftverlängerungsgesuch wird der amtlichen Verteidigung nach Stundenaufwand entschädigt.

SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Wiederholungsgefahr bei Fortdauer
  • Kernaussage: Bei Wiederholungsgefahr ist mit jedem Verlängerungsgesuch eine Aktualisierung der psychiatrischen Risikoeinschätzung zu prüfen.

BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016

  • Kanton: Basel-Landschaft
  • Thema: Verlängerung bei hängiger Anklageerhebung
  • Kernaussage: Reicht die Staatsanwaltschaft kurz vor Haftablauf Anklage ein, geht die Zuständigkeit für die Haftfortdauer auf das Sachgericht über (Art. 229 StPO).

AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011

  • Kanton: Aargau
  • Thema: Verspätetes Gesuch der Staatsanwaltschaft
  • Kernaussage: Geht das Gesuch erst nach Ablauf der bewilligten Haftdauer ein, ist die Person unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30