Rechtsprechung zu Art. 224 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 137 IV 118 E. 2.1
- Thema: Strikte Einhaltung der 48-Stunden-Frist (Abs. 2)
- Kernaussage: Die Frist von maximal 48 Stunden seit der Festnahme zur Einreichung des Haftantrags beim Zwangsmassnahmengericht ist eine strikte verfassungs- und konventionsrechtliche Verwirkungsfrist (Art. 31 Abs. 3 BV; Art. 5 Ziff. 3 EMRK). Eine verspätete Einreichung macht die Haft rechtswidrig.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 143 IV 316 E. 3.2
- Thema: Unverzügliche Befragung durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 1)
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft muss die festgenommene Person unverzüglich persönlich einvernehmen und ihr das rechtliche Gehör zum dringenden Tatverdacht und zu den angerufenen Haftgründen (Flucht-, Kollusions-, Wiederholungsgefahr) gewähren.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 139 IV 25 E. 5.1
- Thema: Pflicht zur Erhebung sofort verfügbarer Entlastungsbeweise (Abs. 1)
- Kernaussage: Bringt der Beschuldigte leicht überprüfbare Entlastungsbeweise (z.B. Zeugen für ein Alibi, Überwachungsvideos) vor, hat die Staatsanwaltschaft diese vor Einreichung des Haftantrags unverzüglich zu erheben.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 140 IV 19 E. 2.3
- Thema: Beilage der wesentlichen Akten beim Haftantrag (Abs. 2)
- Kernaussage: Der schriftliche Haftantrag muss dem ZMG und der Verteidigung gleichzeitig mit den wesentlichen Akten übermittelt werden, damit eine effektive richterliche Haftprüfung möglich ist.
- Einschlägig für: Abs. 2
BGE 144 IV 383 E. 1.2
- Thema: Pflicht zur unverzüglichen Freilassung bei Verzicht auf Haftantrag (Abs. 3)
- Kernaussage: Erachtet die Staatsanwaltschaft die Haftgründe als nicht gegeben oder verzichtet sie auf einen Antrag an das ZMG, hat sie die Person auf der Stelle aus dem Gewahrsam zu entlassen.
- Einschlägig für: Abs. 3
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.3
- Thema: Antrag auf Anordnung von Ersatzmassnahmen (Abs. 2 und 3)
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft kann beim ZMG anstelle von Haft direkt Ersatzmassnahmen (z.B. Kaution, Schriftenhinterlegung) beantragen und bis zum ZMG-Entscheid vorläufige Sicherungsmassnahmen treffen.
BGer 7B_127/2023 vom 14.03.2024 E. 1.4
- Thema: Rechtsfolgen von Fristverletzungen
- Kernaussage: Geht der Haftantrag erst nach Ablauf von 48 Stunden beim ZMG ein, ist die Fortdauer der Haft formell rechtswidrig; das ZMG hat die Entlassung anzuordnen.
BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.2
- Thema: Teilnahmerechte der Verteidigung bei der Hafteinvernahme
- Kernaussage: Die gewählte oder notwendige Verteidigung hat das Recht, an der staatsanwaltschaftlichen Hafteinvernahme nach Abs. 1 teilzunehmen und Fragen zu stellen.
BGer 7B_177/2023 vom 20.11.2023 E. 2.1
- Thema: Begründungsdichte des staatsanwaltschaftlichen Haftantrags
- Kernaussage: Der Haftantrag muss in knapper, aber präziser Form darlegen, woraus sich der dringende Tatverdacht und die konkrete Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr ergeben.
BGer 6B_100/2022 vom 10.02.2022 E. 1.3
- Thema: Akteneinsicht für die Verteidigung vor dem ZMG
- Kernaussage: Der Verteidigung ist der Haftantrag samt den Akten so rechtzeitig zuzustellen, dass sie sich vor der gerichtlichen Anhörung wirksam vorbereiten kann.
III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen
SZ Kantonsgericht BEK 2024 96 vom 12.06.2024
- Kanton: Schwyz
- Thema: Berechnung der 48-Stunden-Frist
- Kernaussage: Die Frist beginnt im genauen Zeitpunkt der polizeilichen Festnahme (Festnahmeprotokoll) und läuft auch über Wochenenden und Feiertage stundengenau ab.
SZ Kantonsgericht BEK 2024 190 vom 22.01.2025
- Kanton: Schwyz
- Thema: Elektronische Übermittlung des Haftantrags an das ZMG
- Kernaussage: Die Übermittlung des Haftantrags kann zur Wahrung der 48-Stunden-Frist per Fax oder gesichertem elektronischen Übermittlungsweg an das ZMG erfolgen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 23 vom 17.06.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Beizug eines Dolmetschers bei der Hafteinvernahme
- Kernaussage: Beherrscht die festgenommene Person die deutsche Sprache nicht, ist zur staatsanwaltschaftlichen Befragung zwingend ein vereidigter Dolmetscher beizuziehen.
SZ Kantonsgericht STK 2026 18 vom 04.05.2026
- Kanton: Schwyz
- Thema: Antrag auf Anordnung der amtlichen Verteidigung
- Kernaussage: Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung (Art. 130 StPO) vor, beantragt die Staatsanwaltschaft mit dem Haftantrag gleichzeitig die Beiordnung einer amtlichen Verteidigung.
BS Appellationsgericht BES.2022.81 vom 04.11.2022
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Wochenendpikettdienst der Staatsanwaltschaft
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft hat durch einen ständigen 24/7-Pikettdienst sicherzustellen, dass Hafteinvernahmen auch an Samstagen und Sonntagen fristgerecht durchgeführt werden.
GL Obergericht OG.2021.00012 vom 12.04.2021
- Kanton: Glarus
- Thema: Sichernde Massnahmen bei Ersatzanträgen
- Kernaussage: Bis zum Entscheid des ZMG über Ersatzmassnahmen darf die Staatsanwaltschaft Reisepapiere vorläufig einbehalten.
ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013
- Kanton: Zürich
- Thema: Überstellung an das Gefängnis
- Kernaussage: Nach Einreichung des Haftantrags verbleibt der Beschuldigte in der vorläufigen Verwahrung des ZMG bzw. im Bezirksgefängnis.
SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Protokollierung der Hafteinvernahme
- Kernaussage: Im Einvernahmeprotokoll ist ausdrücklich festzuhalten, dass der Beschuldigte zu den Haftgründen und zu milderen Ersatzmassnahmen angehört wurde.
BL Kantonsgericht 470 16 9 vom 24.05.2016
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Rückzug des Haftantrags
- Kernaussage: Ergibt sich vor dem ZMG-Entscheid ein Alibi, zieht die Staatsanwaltschaft den Haftantrag sofort zurück und entlässt den Beschuldigten.
AG Obergericht SBK.2011.278 vom 10.11.2011
- Kanton: Aargau
- Thema: Keine Verlängerung der 48-Stunden-Frist
- Kernaussage: Die 48-Stunden-Frist der Staatsanwaltschaft kann unter keinen Umständen richterlich erstreckt werden.
Letzte Aktualisierung: 2026-08-30