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Rechtsprechung zu Art. 215 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 139 IV 128 E. 1.2 f.

  • Thema: Begriff und Schranken der polizeilichen Anhaltung
  • Kernaussage: Die polizeiliche Anhaltung nach Art. 215 StPO dient der Feststellung der Identität und einer kurzen Befragung zur Abklärung eines Anfangsverdachts. Die Durchsuchung und Auslesung von Mobiltelefonen (Smartphones) geht über den gesetzlichen Zweck einer Anhaltung hinaus und bedarf eines Durchsuchungsbefehls.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 2

BGE 137 IV 118 E. 2.1

  • Thema: Anrechnung der Anhaltedauer an gesetzliche Fristen
  • Kernaussage: Geht der formellen Festnahme eine polizeiliche Anhaltung voraus, ist die Dauer dieser Freiheitsbeschränkung an die 24-Stunden-Frist von Art. 219 Abs. 4 StPO anzurechnen.
  • Einschlägig für: Abs. 1

BGE 138 IV 153 E. 3.1

  • Thema: Anhaltung im Strassenverkehr und Sicherstellung
  • Kernaussage: Bei verkehrsrechtlichen Kontrollen mit Verdacht auf Straftaten darf die Polizei angehaltene Personen zur Abklärung und Sicherstellung anhalten.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 2

BGE 140 IV 74 E. 3.2

  • Thema: Verhältnismässigkeit der Dauer einer Anhaltung
  • Kernaussage: Die Anhaltung darf zeitlich nur so lange dauern, wie dies zur Erreichung der gesetzlichen Zwecke (Identitätsfeststellung, kurze Befragung) zwingend erforderlich ist.
  • Einschlägig für: Abs. 1

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 7B_258/2022 vom 18.01.2024 E. 2.3

  • Thema: Erforderlichkeit eines sachlichen Anlasses zur Anhaltung
  • Kernaussage: Eine Anhaltung nach Art. 215 StPO darf nicht völlig anlasslos erfolgen; sie setzt konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat oder das Bestehen einer Fahndung voraus.

BGer 6B_913/2021 vom 25.10.2021 E. 1.3

  • Thema: Anhaltung im öffentlich zugänglichen Raum
  • Kernaussage: Art. 215 StPO ermächtigt die Polizei, Personen im öffentlichen Raum kurzfristig in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, um eine Tatbeteiligung zu prüfen.

BGer 6B_1409/2019 vom 04.03.2021 E. 1.6

  • Thema: Abgrenzung von Anhaltung und Betreten privater Räume
  • Kernaussage: Art. 215 StPO gibt der Polizei keine Befugnis, ohne Durchsuchungsbefehl oder Notlage in Privatwohnungen einzudringen; Anhaltungen in Privaträumen bedürfen der Regeln über die Hausdurchsuchung.

BGer 1B_180/2021 vom 18.05.2021 E. 2.1

  • Thema: Verbringung auf den Polizeiposten (Abs. 1)
  • Kernaussage: Kann die Identität vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden oder verweigert die Person die Angaben, ist die Verbringung auf den Polizeiposten verhältnismässig und rechtmässig.

III. Kantonale Entscheide und Praxisfragen

SG Kantonsgericht AK.2024.226 vom 12.09.2024

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Abgrenzung strafprozessualer Anhaltung von präventivpolizeilichen Kontrollen
  • Kernaussage: Die Anhaltung nach Art. 215 StPO setzt einen strafprozessualen Anfangsverdacht voraus, der relativ vage sein kann. Führt eine Zivilpatrouille bei verdächtigem Verhalten eine Kontrolle durch, handelt sie strafprozessual; Beschwerden dagegen beurteilt die kantonale Anklagekammer.

OW Obergericht AbR 2012/13 Nr. 20

  • Kanton: Obwalden
  • Thema: Anwendbarkeit des kantonalen Polizeigesetzes vs. StPO
  • Kernaussage: Dient die Kontrolle der allgemeinen Gefahrenabwehr, ist das kantonale Polizeigesetz anwendbar; knüpft sie an eine konkrete Straftat an, richtet sich das Verfahren ausschliesslich nach Art. 215 StPO.

VS Kantonsgericht P1 17 42 vom 12.10.2018

  • Kanton: Wallis
  • Thema: Verhältnismässigkeit von Zwang und Gewalt bei Anhaltungen
  • Kernaussage: Die Polizei darf zur Durchsetzung der Anhaltung erforderlichenfalls Zwang anwenden; ein unverhältnismässiger Gewalteinsatz bei unkooperativen Personen begründet Amtsmissbrauch.

LU Obergericht KA 09 135 vom 05.10.2009

  • Kanton: Luzern
  • Thema: Mobile Anhaltung von Fahrzeugen
  • Kernaussage: Das Stoppen und Abdrängen flüchtender Fahrzeuge (mobile Anhaltung) ist als Zwangsmassnahme zur Identitätsfeststellung bei konkretem Tatverdacht gerechtfertigt.

ZG Obergericht BS 2023 63 vom 29.02.2024

  • Kanton: Zug
  • Thema: Dauer der Anhaltung auf dem Posten
  • Kernaussage: Auf dem Posten darf die angehaltene Person nur für die Dauer der Identitätsüberprüfung festgehalten werden; dauert die Festhaltung länger, muss eine formelle Festnahme (Art. 217/219 StPO) verfügt werden.

LU Kantonsgericht 2N 22 37 vom 21.06.2022

  • Kanton: Luzern
  • Thema: Unzulässigkeit von Durchsuchungen ohne Gefährdung
  • Kernaussage: Eine Anhaltung nach Art. 215 StPO rechtfertigt keine pauschale Entkleidung der angehaltenen Person.

BS Appellationsgericht BES.2022.102 vom 25.11.2022

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Pflicht zum Vorzeigen mitgeführter Sachen (Abs. 2 lit. c)
  • Kernaussage: Die Pflicht zum Vorzeigen erstreckt sich auf Handtaschen und Rucksäcke zur Sichtkontrolle; eine eingehende Durchsuchung richtet sich nach Art. 241 ff. StPO.

TG Obergericht RBOG 2025 Nr. 30

  • Kanton: Thurgau
  • Thema: Abgrenzung von Anhaltung und Hausdurchsuchung
  • Kernaussage: Die Anhaltung im Treppenhaus berechtigt nicht zum Betreten der daran anschliessenden Wohnung.

ZH Obergericht UH130171 vom 29.07.2013

  • Kanton: Zürich
  • Thema: Rechtsmittel gegen ungerechtfertigte Anhaltungen
  • Kernaussage: Gegen polizeiliche Anhaltungen steht die Beschwerde nach Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO offen.

GL Obergericht OG.2020.00067 vom 13.11.2020

  • Kanton: Glarus
  • Thema: Pflichten angehaltener Personen
  • Kernaussage: Das Weigern zur Angabe der Personalien nach Abs. 2 lit. a stellt eine Übertretung dar und rechtfertigt die Verbringung auf den Posten.

SZ Kantonsgericht BEK 2018 71 vom 15.06.2018

  • Kanton: Schwyz
  • Thema: Schutz der Verhältnismässigkeit bei Kontrollen
  • Kernaussage: Polizeiliche Kontrollmassnahmen im Rahmen von Art. 215 StPO müssen das am wenigsten einschneidende Mittel wählen.

BE Obergericht BK 2019 267 vom 26.07.2019

  • Kanton: Bern
  • Thema: Razzien und Gebietsabsperrungen (Abs. 4)
  • Kernaussage: Die Absperrung von Örtlichkeiten und Anhaltung aller Anwesenden nach Art. 215 Abs. 4 StPO setzt konkrete Anhaltspunkte für laufende Straftaten voraus.

Letzte Aktualisierung: 2026-08-30